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Leuner Nachrichten
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Abwasserverbands Ulmtal-Lahn

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025

Bekanntmachung und öffentliche Auslegung

Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2025 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der

Haushaltsplan 2025

in der Zeit von 20.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025

montags-donnerstags von 7:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 7:00-12:00 Uhr

im Betriebsgebäude der Kläranlage, Neue Kreisstraße, 35619 Braunfels-Tiefenbach zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung 06473­4128612 möglich.

HAUSHALTSSATZUNG

Abwasserverbands Ulmtal-Lahn für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBI. Nr.22/1995, I S. 503ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.09.2024 (GVBI. Nr.54/2024, S.1-5f) und in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbands Ulmtal-Lahn am 21.11.2024 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Saldo von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.174.000 EURO festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

§5

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§7

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO und damit nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfend, gelten Beträge

a)

alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,

b)

alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 10.000 €.

Anstelle der Grenze von 10.000 € nach Abs. 1 Ziffer 2 gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen

a)

im Ergebnishaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das Budget um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird,

b)

bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das

Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereitgestellte Mittel um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird.

Unerhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Verbands-vorstandes.

Erhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbands-versammlung.

§8

Die vorläufige Umlagenberechnung für das Haushaltsjahr 2025 wird mit 3.058.290 € festgesetzt und im Ansatz des Haushaltsplanes eingebracht. Die Berechnung der Mitgliedskommunen ist separat dargestellt.

Braunfels, den 21.11.2024

Der Verbandsvorstand
Alexander Schneider
Verbandsvorsteher