Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025;
hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung und Haushaltsbegleitverfügung
Gemäß den Vorgaben des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) in der aktuellen Fassung und in Verbindung mit den §§ 97, 97a, 103, 105 und 106 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), ebenfalls in der aktuell geltenden Fassung, erteilen wir dem Verbandsvor- stand des Abwasserverbandes Ulmtal-Lahn aufbauend auf der Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 21. November 2024 die
Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2025
| a) | allgemeine Zustimmung zur Aufnahme von Kassen- bzw. Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach den §§ 105 und 106 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € (i. W.: einhunderttausend Euro) |
| b) | Genehmigung der Kreditaufnahme im Sinne von § 103 HGO bis zu einem Betrag von maximal 1.174.000 € (LW. eine Million einhundertvierundsiebzigtausend Euro). |
Die Haushaltssatzung 2025 des Verbandes beinhaltet keine weiteren genehmigungsbedürftigen Aspekte, da Verpflichtungs- ermächtigungen nicht veranschlagt wurden; die Genehmigung ist mit folgenden Auflagen verbunden:
| 1. | Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung (inkl. HBV) ist der Verbandsversammlung gemäß § 50 Abs.3 HGO in geeigneter Form zeitnah bekannt zu machen. Den Beleg für die Information und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) bitten wir bis zum 30. Januar 2025 zu übersenden. |
| 2. | Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 hat fristgerecht im Sinne der Vorgaben des § 112 Abs. 5 HGO bis zum 30. April 2025 zu erfolgen. Die sich aus § 112 Abs. 5 HGO ergebenden In- formationspflichten sind bis zum 20. Mai 2025 zu erfüllen. Dabei sind auch die weiteren Fort- schritte bei der Aufarbeitung des noch bestehenden Prüfungsrückstandes zu dokumentieren. |
| 3. | An Ihrem Berichtswesen im Sinne der Regelungen des § 28 GemHVO möchten wir auch 2025 teilhaben und bitten deswegen um Information innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Stichtag, zu dem Sie den Gremien berichten. In das Berichtswesen sind auch Informationen über die Umsetzung der Investitionen im Sinne einer Baukostenkontrolle, zur Aufarbeitung des Prüfungsrückstandes bei den Jahresabschlüssen und zur Entwicklung der Liquidität aufzunehmen. |