Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2026 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der Haushaltsplan 2026
in der Zeit von 19.01.2026 bis einschließlich 26.01.2026
montags-donnerstags von 7:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 7:00-12:00 Uhr
im Betriebsgebäude der Kläranlage, Neue Kreisstraße, 35619 Braunfels-Tiefenbach zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung 06473-4128614 möglich.
HAUSHALTSSATZUNG
Abwasserverbands Ulmtal-Lahn für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBI. Nr.22/1995, I S. 503ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.08.2025 (GVBI. Nr.51/2025, S.1) und in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbands Ulmtal-Lahn am 01.12.2025 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.553.560 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.493.560 € |
| mit einem Saldo von | 60.000 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und | |
| Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 717.500 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 36.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.105.000 € |
| mit einem Saldo von | 1.069.000 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.000.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.400.000 € |
| mit einem Saldo von | 400.000 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf | |
| des Haushaltsjahres von | 48.500 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.000.00 € festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.
§5
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§7
Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO und damit nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfend, gelten Beträge
a) alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,
b) alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 10.000 €.
Anstelle der Grenze von 10.000 € nach Abs. 1 Ziffer 2 gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw.
Auszahlungen
a) im Ergebnishaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das Budget um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird,
b) bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das
Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereit- gestellten
Mittel um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird.
Unerhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorstandes.
Erhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung.
§8
Die vorläufige Umlagen Berechnung für das Haushaltsjahr 2026 wird mit 2.985.000 € festgesetzt und im Ansatz des Haushaltsplanes eingebracht. Die Berechnung der Mitgliedskommunen ist separat
dargestellt.
Braunfels, den 01.12.2025