Aufgrund der Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Leun wird nachstehende Benutzungsordnung für die Liegenschaft des ehemaligen Feuerwehrgerätehaus, Stadtteil Leun, öffentlich bekannt gemacht:
§ 1 Nutzungszweck und Nutzungsumfang
| 1. | Die Liegenschaft des ehemaligen Feuerwehrgerätehaus wird der Burschen- und Mädchenschaft Teutonia Leun e.V. federführend zur Verfügung gestellt. Im Bedarfsfall ist der obere Raum des Gebäudes auch anderen Vereinen und Verbänden des Stadtteiles Leun und gegebenenfalls der Stadt Leun zur Verfügung zu stellen. Der obere Raum darf nur als Versammlungs-, Fernseh-, Lese-, Veranstaltungs- und Hobbyraum genutzt werden. Die ehemalige Fahrzeughalle dient ausschließlich der Burschen- und Mädchenschaft Teutonia Leun e.V. als Lager-, Versammlungs-, und Veranstaltungsraum für Brauchtumsveranstaltungen. |
| 2. | Die sanitären Einrichtungen (Toiletten) können von allen Besuchern des Hauses benutzt werden. |
§ 2 Vergabeverfahren
Für die Nutzung der oberen Räumlichkeiten melden sich die Vereine bei dem federführenden Verein an und erhalten dort auch die notwendigen Schlüssel.
§ 3 Pflichten des Benutzers
| 1. | Der Benutzer der Einrichtungen hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten pfleglich behandelt werden. Schäden sind der Stadt Leun unverzüglich mitzuteilen. Die Stadt behält sich vor, die Benutzer hierfür haftbar zu machen. |
| 2. | Für die Reinigung der benutzten Räumlichkeiten ist der jeweilige Benutzer verantwortlich. |
| 3. | Alle Benutzer verpflichten sich, mit der erforderlichen Energie (Strom, Heizung, Wasser) sorgsam umzugehen. Auf Energieeinsparung ist zu achten. |
§ 4 Hausrecht
Das Hausrecht übt der Magistrat der Stadt Leun oder deren Beauftragte aus.
§ 5 Gewerbliche / private Veranstaltungen
Veranstaltungen, welche dem Hessischen Gaststättengewerbe gemäß § 6 HGastG unterliegen, sind demnach beim Magistrat anzuzeigen.
§ 6 Benutzungsentgelt
Die Benutzung ist für die Vereine und Verbände mit Sitz in Leun kostenfrei.
§ 7 Nutzungs- und Vorkaufsrecht
| 1. | Die Nutzungsdauer des federführenden Vereins beläuft sich auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 10 Jahre. Sollte es zu einer Veräußerung der Liegenschaft kommen, erfährt die Burschen- und Mädchenschaft Teutonia Leun e.V. das Vorkaufsrecht. |
| 2. | Das monatliche Nutzungsentgelt in Höhe von 25,00 Euro, welches durch die Burschen- und Mädchenschaft Teutonia Leun e.V. an die Stadt Leun bis spätestens zum 4. Werktag eines Monats zu entrichten ist, wird im Falle einer Veräußerung der Liegenschaft auf den Kaufpreis angerechnet. Die Burschenschaft Leun übernimmt die Kosten für Wasser/Abwasser und Müll über Nebenkostenabrechnung, der Stromanschluss ist selbständig zu beauftragten. |
§ 8 Sonstige Bestimmungen
| 1. | Falls erforderlich, sind die Räumlichkeiten im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus der Stadt Leun zur Verfügung zu stellen, im Einvernehmen mit der Burschen- und Mädchenschaft Teutonia Leun e.V. Die Benutzer werden über diesen Termin frühzeitig benachrichtigt. |
| 2. | Die Stadt haftet nicht für Schäden aller Art, die den Besuchern bzw. Benutzern entstehen. Der Benutzer verpflichtet sich ausdrücklich, keine über die normalen und versicherten Haftrisiken hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegen die Stadt zu erheben und die Stadt bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Dritte freizustellen. |
| 3. | Beschwerden, durch den Benutzer sind schriftlich dem Magistrat der Stadt Leun, Bahnhofstraße 25, 35638 Leun anzuzeigen. |
| 4. | Ein Zugang zu der zur Liegenschaft gehörenden Sirene wird bei Bedarf ermöglicht. |
§ 9 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Leun, 31.03.2026