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Leuner Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Zahlung von Hundesteuer an die Stadtkasse Leun

- Fälligkeit 01.07.24 -

„ Öffentliche Zahlungaufforderung“

Hiermit wird auf den Fälligkeitstermin 01.07.2024 für die Hundesteuer hingewiesen.

Die Hundesteuer beträgt laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.14:

1. Hund

60,00 €

2. Hund

120,00 €

3. Hund

180,00 €

Kampfhunde

600,00 €

Damit eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet ist, wird um Angabe des vollständigen Kassenzeichens des Bescheides gebeten. Dieses befindet sich in der rechten oberen Ecke des Bescheides. (Beispiel: 100000.400.1)

Es wird darauf hingewiesen, dass Bescheide für das Jahr 2024 nur erstellt worden sind, wenn sich gegenüber den Vorjahren Veränderungen ergeben haben (§ 4 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Abgaben in Hessen i. V. m. § 124 der Abgabenordnung).

Bitte überprüfen Sie Ihre Bescheide und sorgen Sie für eine termingerechte Überweisung auf eines der nachstehenden Konten:

Sparkasse Wetzlar

IBAN: DE70 5155 0035 0080 0003 00

BIC: HELADEF1WET

Volksbank Mittelhessen

IBAN: DE82 5139 0000 0071 9755 09

BIC: VBMHDE5F

Stadtkasse Leun