- Fälligkeit 01.07.24 -
„ Öffentliche Zahlungaufforderung“
Hiermit wird auf den Fälligkeitstermin 01.07.2024 für die Hundesteuer hingewiesen.
| 1. Hund | 60,00 € |
| 2. Hund | 120,00 € |
| 3. Hund | 180,00 € |
| Kampfhunde | 600,00 € |
Damit eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet ist, wird um Angabe des vollständigen Kassenzeichens des Bescheides gebeten. Dieses befindet sich in der rechten oberen Ecke des Bescheides. (Beispiel: 100000.400.1)
Es wird darauf hingewiesen, dass Bescheide für das Jahr 2024 nur erstellt worden sind, wenn sich gegenüber den Vorjahren Veränderungen ergeben haben (§ 4 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Abgaben in Hessen i. V. m. § 124 der Abgabenordnung).
Bitte überprüfen Sie Ihre Bescheide und sorgen Sie für eine termingerechte Überweisung auf eines der nachstehenden Konten:
Sparkasse Wetzlar
IBAN: DE70 5155 0035 0080 0003 00
BIC: HELADEF1WET
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE82 5139 0000 0071 9755 09
BIC: VBMHDE5F
Stadtkasse Leun