- Fälligkeit 01.07.25 -
Hiermit wird auf den Fälligkeitstermin 01.07.2025 für die Hundesteuer hingewiesen.
Damit eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet ist, wird um Angabe des vollständigen Kassenzeichens des Bescheides gebeten. Dieses befindet sich in der rechten oberen Ecke des Bescheides. (Beispiel: 100000.400.1)
Es wird darauf hingewiesen, dass Bescheide für das Jahr 2025 nur erstellt worden sind, wenn sich gegenüber den Vorjahren Veränderungen ergeben haben (§ 4 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Abgaben in Hessen i. V. m. § 124 der Abgabenordnung).
Bitte überprüfen Sie Ihre Bescheide und sorgen Sie für eine termingerechte Überweisung auf eines der nachstehenden Konten:
Sparkasse Wetzlar
IBAN: DE70 5155 0035 0080 0003 00
BIC: HELADEF1WET
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE82 5139 0000 0071 9755 09
BIC: VBMHDE5F
Stadtkasse Leun