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Leuner Nachrichten
Ausgabe 29/2022
Aus dem Rathaus
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Ausschreibung zur Verpachtung des Jugendzeltplatzes sowie der Wohnmobilstellplätze „Lahnwiese“ der Stadt Leun

Die Stadt Leun möchte langfristig den Jugendzeltplatz und die Wohnmobilstellplätze „Lahnwiese“ neu verpachten. Dazu suchen wir bis zum 31.07.2022 um Bewerber.

Gegenstand der Verpachtung

Gegenstand der Verpachtung ist der Jugendzeltplatz Leun mit den Wohnmobilstellplätzen mit den Grundstücken Nr. 19/127/3 sowie 19/127/2 und ggf. 19/125.

Das Grundstück 10/127/3 ist ca. 3.400 m² groß und beinhaltet den Zelt- und Grillplatz sowie den Wohnwagenabstellbereich. Auf dem Grundstück 19/172/2 befinden sich die Strom- und Wasserabgabestellen (Ladenstation, Duschen, WC). Mit dem Eigentümer der Grundstücke ist eine Verwaltungsvereinbarung für die Unterverpachtung durch die Stadt Leun abgeschlossen.

Das Grundstück 19/125 wurde als „Hundespielplatz“ vom bisherigen Pächter betrieben und mit einem kleinen, leichten, nicht elektrischem Weidezaun begrenzt.

Der Pächter schließt mit der Stadt Leun einen Pachtvertrag über die 2 oder 3 Grundstücke ab. Die geltende Benutzungsordnung ist Bestandteil des Pachtvertrages.

Auszüge aus der Benutzungsordnung

  • Belegung des Zeltplatzes von Jugendgruppen und Bootstouristen ganzjährig
  • Weitere Nachbargrundstücke sind nicht Bestandteil des Zeltplatzes und von der Benutzung ausgeschlossen
  • Es dürfen nur die vorhandenen Feuerstellen unter Beachtung der Waldbrandalarmstufen verwendet werden.
  • Mehrfachbelegungen möglich
  • Ausschließlich Rastplatz mit Übernachtungsmöglichkeit für Zelte und Abstellplatz für Wohnwagen. Sonstige Veranstaltungen sind nicht zulässig. Der Betrieb von Schank-, Lautsprecheranlagen oder Stromerzeugungsaggregaten ist verboten.
  • Nachtruhe ist zu beachten, der Pächter hat hier gegenüber dem nahen Wohnbereich die Aufsichts- und Weisungspflicht.
  • Entsorgung von Abwässern/Chemietoiletten ist untersagt, die Abfallbehälter für den sonstigen Abfall sind zu verwenden.
  • Die Haftung obliegt dem Pächter.

Die gesamte Benutzungsordnung kann mit Terminvereinbarung eingesehen werden.

Der Pächter ist für die Aufstellung/Abholung/Rechnung von Abfallbehältern über die Abfallwirtschaft Lahn-Dill oder SiTa Siegen / Geschäftsstelle Dillenburg zuständig.

Strom sowie Wasser- und Abwassergebühren werden über die Stadt Leun in einer Pachtnebenkostenabrechnung mit mtl. Vorauszahlung abgerechnet.

Die Errichtung von Bauten ist, da es sich hierbei um ein Überschwemmungsgebiet handelt, nicht gestattet.

Rasenpflege, Bewuchspflege

Der Pächter hat den Jugendzeltplatz, auf seine Kosten, alle 2 Wochen zu mähen sowie den Baum- und Strauchbestand auf dem Gelände zu pflegen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, den Jugendzeltplatz zu pachten? Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich mit einem Nutzungskonzept bei dem Magistrat der Stadt Leun, Bahnhofstraße 25, 35638 Leun.

Sollten Sie Fragen haben oder Ihre Bewerbung per Mail einsenden, können Sie dies bei Frau Kaiser (n.kaiser@leun.de oder 06473 9144 18) durchführen.