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Leuner Nachrichten
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeindewahlleiter der Stadt Leun

Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun

Herr Dr. Markus Heering, Am Hain 23, 35638 Leun hat am 31.12.2024 gegenüber mir den Verzicht gem. § 37 HGO für das Mandat als Stadtverordnete erklärt.

Als Gemeindewahlleiter habe ich daher nach § 34 Abs. 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun nachrückt:

Freie Wählergemeinschaft Leun (FWG)

Herr Erik Wollenberg, Untere Bachstr. 5b, 356358 Leun

Gegen diese Feststellungen kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle: Hauptamt, Bahnhofstr. 25, 35638 Leun) schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Pauker, Gemeindewahlleiter