Es wird erklärt, dass die Windenergieanlagen am Standort Löhnberg entsprechend den Auflagen aus der Baugenehmigung Aktenzeichen: RPGI-43.1-53e1580/1-2016/2 vom 03.08.2021 zu den Bereichen Eisansatzerkennung, Fledermaus- und Vogelschutz, Schattenabschaltung, Schalloptimierung zur geplanten Inbetriebnahme mit der entsprechenden Sensorik ausgestattet und parametriert sind. Dies wird im Rahmen des Probebetriebs verifiziert und im Nachgang mit einer Fachunternehmererklärung separat bestätigt. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an ihr Projektteam welches Ihren Windpark betreut.