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Leuner Nachrichten
Ausgabe 31/2023
Aus dem Rathaus
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Verkehrsrechtliche Anordnung über die Anbringung von Fahrbahnschwellen im Kirchweg Leun-Biskirchen

Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 sowie § 45 Abs. 1 und 3 StVO ordne ich folgende Anbringung von drei Fahrbahnschwellen 20-RE an:

• Im Kirchweg aus Richtung Biskirchen von der Einmündung zum Kindergarten bis zur Grundschule Biskirchen (Busparkplatz) (Verbindungsweg zwischen den Stadtteilen Biskirchen und Stockhausen).

• Die Installierung der Fahrbahnschwellen erfolgt während der Sommerferien durch den Bauhof der Stadt Leun, vom 08.08.2023 bis 09.08.2023. Der Kirchweg ist in dieser Zeit Teilgesperrt.

• Die Absperrung erfolgt nach Parkplatz Friedhof Stockhausen für die Fahrtrichtung Biskirchen mit Z 250 und Barke Z 600 mit Beleuchtung, sowie nach der Einfahrt zum „Am Herrenacker“ in Fahrtrichtung Stockhausen mit Z 250 und Barke Z 600 sowie Beleuchtung.

Thorsten Keller
Erster Stadtrat