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Leuner Nachrichten
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Zahlung von Steuern, Gebühren und Abgaben an die Stadtkasse Leun

- Fälligkeit 15.08.2022 -

„ Ö f f e n t l i c h e Z a h l u n g s a u f f o r d e r u n g “

Hiermit wird auf den Fälligkeitstermin 15.08.22 für folgende Steuern, Gebühren und Abgaben hingewiesen:

Gewerbesteuer

III. Quartal 2022

Wassergeld

III. Quartal 2022

Abwassergebühren

III. Quartal 2022

Niederschlagsgebühren

III. Quartal 2022

Grundsteuer

III. Quartal 2022

Gutschriften aus Abrechnungen (Beträge, die mit einem Minuszeichen versehen sind) bitten wir mit künftigen Vorauszahlungsraten zu verrechnen.

Damit eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet ist, wird um Angabe des vollständigen Kassenzeichens des Bescheides gebeten. Dieses befindet sich in der rechten oberen Ecke des Bescheides. (Beispiel: 100000.200.1)

Sollten Sie mehrere Bescheide mit verschiedenen Kassenzeichen vorliegen haben, überweisen Sie diese einzeln und geben Sie das komplette Kassenzeichen (so wie im obigen Beispiel) an. Nur dann ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung auch korrekt verbucht werden kann.

Bitte überprüfen Sie Ihre Bescheide und sorgen Sie für eine termingerechte Überweisung.

Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge auf eines der auf dem Bescheid angegebenen Konten der Stadtkasse Leun.

Björn Hartmann —  Andrea Becker
Bürgermeister  — Kassenleiterin