Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 sowie § 45 Abs. 1 und 3 StVO ordne ich in 35638 Leun, in der Unteren Bachstraße, die Aufstellung von Zeichen 290.1 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone, beidseitig mit Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“, in der Unteren Bachstraße von Haus Nr. 4 (Anfang/Ende) bis Haus Nr. 39 (Anfang/Ende), sowie 4 Stück Zeichen 314 (Parken mit Zusatzzeichen 1010-58 (PKW) auf dem gesamten Festplatz / Sägewerkplatz (Flur 20 Flurstücke: 45,46,47 und 48)
Untere Bachstraße Haus Nr. 4 Anfang und Ende Z. 290.1 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) mit Zz. „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“.
Untere Bachstraße Haus Nr. 39 Anfang und Ende Z. 290.1 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) mit Zz. „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“.
Festplatz, in der Unteren Bachstraße Flur 20, Flurstücke: 45, 46, 47 und 48
4 Stück Zeichen 314 (Parken) mit Zz. 1010-58 (PKW)
an.
Der Bauhof der Stadt Leun wird beauftragt, die Ausführung der Anordnung umgehend zu vollziehen.