Auf den Friedhöfen der Stadt Leun ist für einige Grabstätten die 30-jährige Ruhefrist abgelaufen. Nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung der Stadt Leun werden die Grabstätten - nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihengrabstätten bzw. des Nutzungsrechts bei Wahlgrabstätten - von der Stadt Leun abgeräumt. Die Kosten sind von den Nutzungsberechtigten zu tragen. Die Räumung ist für den Zeitraum August bis Oktober 2026 vorgesehen. Betroffen sind alle Reihengräber und -nischen, in denen die Beisetzung vor dem 01. Juli 1996 stattfandsowie Wahlgräber und -nischen, deren Nutzungsrecht vor dem 01. Juli 2026 abgelaufen sein wird. Die betroffenen Nutzungsberechtigten werden über die bevorstehende Räumung informiert worden.
(Bei einer gewünschten vorzeitigen Räumung bitten wir einen schriftlichen Antrag der/s Nutzungsberechtigten bei der Friedhofsverwaltung einzureichen).
Folgende Gebühren werden erhoben:
| Reihengräber: | 448,00 € |
| Wahlgräber, 2 Stellen: | 529,00 € |
| Urnen-Reihengräber: | 366,00 € zzgl. 285,00 € für die Dauerbestattung der Urne |
| Urnen-Wahlgräber, 2 Stellen: | 366,00 € zzgl. 285,00 € je Urne für die Dauerbestattung |
| Urnen-Reihennische: | 285,00 € inkl. anonymer Dauerbestattung der Urne |
| Urnen-Wahlnische mit 2 Urnen: | 366,00 € inkl. anonymer Dauerbestattung der Urnen |