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Leuner Nachrichten
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeindewahlleiter der Stadt Leun - Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun

Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun

Herr Lothar Klein, Ahornstraße 36, 35638 Leun hat am 28. Juli 2023 gegenüber mir den Verzicht gem. § 37 HGO für das Mandat als Stadtverordnete erklärt.

Als Gemeindewahlleiter habe ich daher nach § 34 Abs. 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun nachrückt:

Bündnis 90 / Die Grünen (GRÜNE)

Frau Karin Kreusel, Bergstraße 2, 356358 Leun

Gegen diese Feststellungen kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle: Hauptamt, Bahnhofstr. 25, 35638 Leun) schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Pauker, Gemeindewahlleiter