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Leuner Nachrichten
Ausgabe 36/2025
Aus dem Rathaus
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Ist Ihr Ausweis noch gültig?

Hiermit bitten wir alle Bürger, auf die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente zu achten und die Neubeantragung rechtzeitig vor Ablauf bei der Stadtverwaltung/ Bürgerbüro, in die Wege zu leiten.

Bei der Beantragung sind neben Ihrem persönlichen Erscheinen folgende Unterlagen erforderlich:

  • den bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass
  • digitales Lichtbild

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:

  • Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen gemäß der Technischen Richtlinie TR-03170 zertifizierten Fotodienstleister (Foto-Cloud)
  • Erstellung durch in der Behörde betriebene Biometrie-Erfassungstechnik des Lichtbildes

Folgende Gebühren müssen direkt bei der Beantragung (Bar / EC) bezahlt werden:

  • Personalausweis 37,00 €
  • Personalausweis für Personen unter 24 Jahre 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
  • Reisepass 70,00 €
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahre 37,50 €
  • Expressreisepass Grundgebühr zzgl. 32,00 €

Da die Dokumente von der Bundesdruckerei ausgestellt werden, muss mit einer Wartezeit von 3-4 Wochen (Personalausweis), 6-8 Wochen (Reisepass), 2-3 Werktage (Expressreisepass) gerechnet werden.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung von beiden Sorgeberechtigten erforderlich. Einen Vordruck dafür, können Sie sich auf unserer Homepage www.leun.de unter Rathaus & Politik / Formulare / Bürgerbüro ausdrucken oder bei der Stadtverwaltung im Bürgerbüro abholen.

Das antragstellende Kind muss bei der Antragstellung des Ausweisdokuments in jedem Fall mit vor Ort sein.

Bei Fragen, steht Ihnen das Bürgerbüro der Stadt Leun in den Öffnungszeiten zur Verfügung.

Tel.: 06473 – 9144 – 0