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Leuner Nachrichten
Ausgabe 38/2023
Aus dem Rathaus
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Verunreinigungen durch Hundekot in allen Stadtteilen

Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass gemäß der Hundehalteverordnung der Stadt Leun öffentliche Straßen, öffentliche Anlagen und öffentliche Einrichtungen durch Hundekot nicht verunreinigt werden dürfen.

Führer oder Halter von Hunden sind verpflichtet, solche Verschmutzungen umgehend zu beseitigen. Es sind ausreichend Hundetoiletten vorhanden.

Besonders im Bereich des neuen Radweges im Stadtteil Biskirchen, wurde vermehrt Verschmutzungen durch Hundekot, gesichtet.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verschmutzungen durch Hundekot nicht beseitigt.

Sofern Privatgrundstücke von den Verschmutzungen betroffen sind, so wird darum gebeten, dass diese ebenfalls umgehend beseitigt werden.

Außerdem weist das Ordnungsamt auf die Anleinpflicht gemäß der Hundehalteverordnung der Stadt Leun hin.

Ordnungsamt der Stadt Leun