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Leuner Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Jahressteuerbescheide 2024

a)

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide werden in diesem Jahr aus Kostengründen nicht zugestellt. Der letzte Ihnen bekannte Gewerbesteuerbescheid ist für das kommende Jahr gültig. Der Hebesatz hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und liegt bei 427 %.

b)

Grundsteuer, Niederschlagsgebühren und Wasser- und Kanalgebühren

Die Steuerbescheide, wo nur Grundsteuer vorhanden ist, werden in diesem Jahr aus Kostengründen nicht zugestellt.

Da keine Gebührenerhöhungen erfolgen, ist gegenüber der bestehenden Veranlagung vom Januar 2022 keine Änderung erfolgt. Wir verweisen auf nachstehende öffentliche Steuerfestsetzung.

Bei Objekten wo Wasser- und Kanalgebühren anfallen, wird die Grundsteuer nachrichtlich minimiert dargestellt.

Der Hebesatz für Grundsteuer A und Grundsteuer B liegt bei 425 %.

Wasser- und Kanalbescheide werden, da gegenüber dem Vorjahr Änderungen in der Wassermenge vorhanden sind, zugestellt. Wir bitten Sie, die Bescheide auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dabei sollten Sie den Bescheid vom 10.01.2023 hinzunehmen. Insbesondere sollte der auf dem Bescheid angegebene Zählerstand kontrolliert werden.

Die Wassergebühren je m³ Frischwasserverbrauch betragen bis 31.12.2023 2,58 € zzgl. 7 % MwSt. und die Kanalgebühren je m³ Frischwasserverbrauch betragen 4,44 €.

Ab dem 01.01.2024 betragen die Wassergebühren je m³ Frischwasserverbrauch 2,86 € zzgl. 7 % MwSt. und die Kanalgebühren je m³ Frischwasserverbrauch betragen 5,07 €.

Die Niederschlagsgebühren werden zum 01.01.2024 von 0,55€ pro m² versiegelte Fläche auf 0,47€ pro m² versiegelte Fläche gemindert.

Sollten evtl. Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte innerhalb der Widerspruchsfrist an das Steueramt der Stadt Leun, Frau Vogel, Bahnhofstraße 25, Leun-Stockhausen, Erdgeschoss, Zimmer 2, Tel. (0 64 73) 91 44 – 21 oder n.vogel@leun.de.

c)

Hundesteuer

Die Hundesteuerbescheide werden in diesem Jahr aus Kostengründen nicht zugestellt. Der letzte Ihnen bekannte Hundesteuerbescheid ist für das kommende Jahr gültig.

Öffentliche Steuerfestsetzung

a)

Gewerbesteuer

Für 2024 wird auf die Zustellung der Bescheide zur Gewerbesteuer verzichtet. Der Hebesatz von 427 % hat sich nicht geändert. Die Gewerbesteuer ist entsprechend der zuletzt veranlagten Höhe zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen, wenn Ihnen seitdem kein Änderungsbescheid zugegangen ist.

b)

Grundsteuer und Niederschlagsgebühren

Für 2024 wird auf die Zustellung der Grundsteuerbescheide verzichtet. Die Hebesätze haben sich nicht verändert, so dass die Grundsteuer in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt wird. Die Grundsteuer ist mit den zuletzt festgesetzten Beträgen zu den Fälligkeitsterminen zu entrichten. Sofern seit Januar 2022 kein Änderungsbescheid ergangen ist, sind somit die Beträge des Jahresbescheides vom 10. Januar 2022 weiter zu entrichten, ansonsten gem. dem zuletzt erteilten Bescheid.

Die Grundsteuer wird auf Bescheiden mit Wasser- und Kanalgebühren sowie der Niederschlagsgebühr nachrichtlich ausgewiesen.

c)

Hundesteuer

Für 2024 wird auf die Zustellung der Bescheide zur Hundesteuer verzichtet. Die Tarife der Hundesteuer haben sich nicht geändert:

Ersthund

60,00 Euro

Zweithund

120,00 Euro

Weitere Hunde

180,00 Euro

Gefährlicher Hund

600,00 Euro

Die Hundesteuer ist entsprechend der zuletzt veranlagten Höhe zu dem Fälligkeitstermin 01.07. gem. Bescheid vom 11. Januar 2016 zu zahlen, wenn Ihnen seitdem kein Änderungsbescheid zugegangen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn den Steuerpflichtigen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Die Steuer- oder Gebührenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe durch begründeten Widerspruch an den Magistrat der Stadt Leun, Bahnhofstraße 25, 35638 Leun/Lahn schriftlich oder zur Niederschrift angefochten werden.

Leun, 02.01.2024

Thorsten Keller
Erster Stadtrat