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Leuner Nachrichten
Ausgabe 41/2022
Aus dem Rathaus
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Flüchtlingssituation in der Stadt Leun

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Leuner Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hier eine Information zu der derzeitigen Lage der Quartierverteilung der schutzsuchenden Menschen in der Stadt Leun.

Die schutzsuchenden Menschen werden uns durch den Lahn Dill Kreis zugeteilt. Das läuft so ab, dass die Stadt Leun zurzeit wöchentlich einen Zuteilungsbescheid (i.d.R. freitags) erhält, in dem uns mitgeteilt wird, dass 14 Tage später 10 Personen unterzubringen sind, entsprechend des Landesaufnahmegesetzes (LAG). Die Verpflichtung zur Unterbringung besteht gemäß §1 Abs. 1 des LAG für die Landkreise und Gemeinden. Gemäß § 2 Abs. 2 des LAG obliegt es dem Kreisausschuss (Fachdienst Zuwanderung und Integration) die Zuweisung an die Gemeinden durchzuführen. Der Kreisausschuss hat mit dem ca. 8 Wochen zurückliegenden Beschluss damit begonnen, die Flüchtlinge auf die Gemeinden zu verteilen, weil die kreiseigenen Aufnahmekapazitäten vollständig belegt und mögliche Notunterkünfte ausgeschöpft waren. Für die Stadt Leun bedeutet dies aktuell, das wir zurzeit 45 Menschen über Zuweisungen und ca. 49 Menschen in Privatunterkünften beherbergen. Der Verteilerschlüssel unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl definiert ein soll von ca. 115 Menschen für die Stadt Leun. Dieser Zuweisungsschlüssel kann - wenn die Zuwanderungszahlen weiter steigen, beliebig erhöht werden. Wir haben hier wenig Einfluss auf die Anzahl der Menschen die zu uns kommen.

Basierend auf einem Magistratsbeschluss wurde festgelegt welche Gebäude und Räume belegt werden. Zuerst waren dies das Hausmeisterhaus in Biskirchen, die zwei Mietwohnungen und die alte Gaststätte im DGH Bissenberg, gefolgt vom Haus der Begegnung in Leun und aktuell wird als nächstes Gebäude das DGH Stockhausen belegt. Wenn diese Gebäude alle belegt sind, geht es weiter mit den verbleibenden restlichen öffentlichen Gebäuden in der Stadt Leun. Dies sind das Haus des Gastes in Biskirchen, das alte Feuerwehrhaus in Leun, die Alte Schule in Bissenberg, die „Grünen Au“ in Biskirchen. Zuletzt wird dann die Turnhalle in Leun belegt so der aktuelle Plan, damit diese möglichst lange für den Schulsport offengehalten werden kann. Für uns alle keine schöne Perspektive, für das Vereinsleben eine Katastrophe. Das ist allen bei dieser Entscheidung bewusst gewesen.

Was die Informationsverteilung und Wege angeht ist sicherlich noch "Luft nach oben". Wir können aber sagen, dass die Verwaltung kein Haus belegt hat, ohne das die Ortsvorsteher vorher informiert wurden. Auch haben wir die Belegung in den Leuner Nachrichten angekündigt, meist verbunden auch mit einem Aufruf an die Bürger Leerstände in ihren Häusern für die Vermietung zu melden. Die privaten Quartiere werden auch auf unser Kontingent angerechnet. Die Anzahl der Rückmeldungen war aber wie oben dargelegt einfach zu gering um auf die Belegung der öffentlichen Gebäude zu verzichten. Wir sind da einfach auch in einer Notsituation die schnelles aber auch kostenbewusstes Handeln erforderte.

Selbstverständlich werden unsere öffentlichen Gebäude, wenn die Flüchtlingswelle vorbei ist, entsprechend zurückgebaut und, wenn nötig instandgesetzt. Dafür wird die Politik entsprechende Gelder im Haushalt 2023 einplanen, wenn die Gebäude in ihre aktuelle Nutzung wieder zurückgeführt werden.

Wir bitten unsere Leuner Bürgerinnen und Bürger gemeinsam diese schweren Herausforderungen zu tragen.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Beantwortung bereit. Bitte melden Sie sich.

Vielen Dank.

Für die Stadt Leun

Jürgen Ambrosius

Thorsten Keller

Stadtverordnetenvorsteher

Erster Stadtrat