Herr Jörg Repnak, Vor der Turnhalle 5, 35638 Leun ist in den Magistrat der Stadt Leun nachgerückt und verliert somit sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied.
Als Gemeindewahlleiter habe ich daher nach § 34 Abs. 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in den Ortsbeirat Leun der Stadt Leun nachrückt:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Herr Davide Fugensi, Hellweg 11, 35638 Leun
Gegen diese Feststellungen kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle: Hauptamt, Bahnhofstr. 25, 35638 Leun) schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.