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Leuner Nachrichten
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeindewahlleiter der Stadt Leun

Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun

Herr Joachim Albert Hennche, Schulstraße 3, 35638 Leun ist am 18. Oktober 2023 verstorben.

Als Gemeindewahlleiter habe ich daher nach § 34 Abs. 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt, dass als nächster noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun nachrückt:

Freie Wählergemeinschaft Leun (FWG)

Herr Michael Paul, Falkenstraße 8, 35638 Leun

Gegen diese Feststellungen kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle: Hauptamt, Bahnhofstr. 25, 35638 Leun) schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Pauker, Gemeindewahlleiter