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Leuner Nachrichten
Ausgabe 45/2025
Pressemitteilungen
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Lahn Dill Kreis

Vogelgrippe

Aufgrund der aktuellen Vogelgrippe-Fälle in der Region und der Gefahr einer weiteren Ausbreitung erlässt der Lahn-Dill-Kreis eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und zu Einschränkungen des Reisegewerbes und zur Untersagung von Geflügelausstellung.

Ab dem 1. November sind alle Geflügelhalter im Kreis verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen zu halten, die einen Kontakt zu Wildvögeln und Einträge von oben verhindern. Darüber hinaus sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Kreisgebiet bis auf Weiteres untersagt.

Für Geflügel, das im Reisegewerbe abgegeben wird, gilt ab sofort eine Untersuchungspflicht auf das Geflügelpestvirus. Wer im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises mit Geflügel in Form eines Reisegewerbes handelt, darf Geflügel demnach gewerbsmäßig nur abgeben, wenn dieses höchstens vier Tage vor Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen, virologisch, mit negativem Ergebnis auf die Vogelgrippe untersucht worden ist.

Meldung von toten Wildvögeln

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass alle Bürger aufgefordert sind, tote Wildvögel - insbesondere Kraniche, Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel - sofort zu melden. Diese sollten nicht berührt werden, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu verhindern. Auffällige Funde von toten Vögeln, insbesondere wenn mehrere Tiere derselben Art an einem Ort liegen, sind an das Veterinäramt zu melden.

Wer einen toten Wildvogel entdeckt, kann dies direkt beim Veterinäramt melden. Hierfür hat der Lahn-Dill-Kreis unter www.lahn-dill-kreis.de/vogelmeldung einen digitalen Meldebogen eingerichtet. Außerdem ist das Veterinäramt unter der Rufnummer 06441-4077611 oder per E-Mail an Tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de erreichbar. Am Wochenende ist für die Telefonhotline eine Rufbereitschaft eingerichtet.

Alle Geflügelhaltungen im Lahn-Dill-Kreis müssen gemäß den geltenden Vorschriften beim Veterinäramt angemeldet werden. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Betriebe als auch für private Hobbyhalter. Informationen zur Anmeldung sowie zu weiteren aktuellen Maßnahmen finden Geflügelhalter auf der Website des Lahn-Dill-Kreises.