Hiermit bitten wir alle Bürger, auf die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente zu achten und die Neubeantragung rechtzeitig vor Ablauf bei der Stadtverwaltung/ Bürgerbüro, in die Wege zu leiten.
Bei der Beantragung sind neben Ihrem persönlichen Erscheinen folgende Unterlagen erforderlich:
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:
Da die Dokumente von der Bundesdruckerei ausgestellt werden, muss mit einer Wartezeit von 3-4 Wochen (Personalausweis), 6-8 Wochen (Reisepass), 2-3 Werktage (Expressreisepass) gerechnet werden.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung von beiden Sorgeberechtigten erforderlich. Einen Vordruck dafür, können Sie sich auf unserer Homepage www.leun.de unter Rathaus & Politik / Formulare / Bürgerbüro ausdrucken oder bei der Stadtverwaltung im Bürgerbüro abholen.
Das antragstellende Kind muss bei der Antragstellung des Ausweisdokuments in jedem Fall mit vor Ort sein.
Bei Fragen, steht Ihnen das Bürgerbüro der Stadt Leun in den Öffnungszeiten zur Verfügung, Tel.: 06473 - 9144 - 0.