Immer wieder müssen wir auf das Thema der Verunreinigung durch Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Spielplätzen und Grünanlagen in den Leuner Nachrichten zurückkommen.
Aktuell haben wir Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot im Stadtteil Biskirchen. In dem Bereich Spielplatz, Schulstraße, im Bereich neuer Radweg, vom Netto Markt zum Sportgelände, wurden vermehrt Exkremente von Hunden hinterlassen und von den Hundebesitzern nicht vorschriftsmäßig entsorgt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der nicht ordnungsgemäßen, umgehenden Beseitigung des Hundekots, durch den Hundeführer bzw. -halter um eine Ordnungswidrigkeit nach der Hundehalteverordnung der Stadt Leun sowie nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz handelt.
Zukünftig werden uns bekannte Fälle der Zuwiderhandlung in einem entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße geahndet!
Damit der jetzige Zustand sowie die gesamte Problematik in der Stadt Leun minimiert bzw. eingedämmt werden kann, rufen wir die Bevölkerung auf, dem Ordnungsamt der Stadt Leun, Bahnhofstraße 25, 35638 Leun, Tel.: 06473/9144-19, konkrete Hinweise/Vorfälle mitzuteilen.