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Leuner Nachrichten
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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8. Änderungssatzung zur Satzung über die Hundesteuer im Gebiet der Stadt Leun

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), der §§ 1, 2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun am 24. November 2025 die folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

§ 5 Abs. 1 der Satzung über die Hundesteuer im Gebiet der Stadt Leun erhält folgende Fassung:

„(1)

Die Steuer beträgt jährlich

für den ersten Hund

75,00 €

für den zweiten Hund

150,00 €

für jeden dritten und jeden weiteren Hund

225,00 €.“

Artikel 2

§ 5 Abs. 3 der Satzung über die Hundesteuer im Gebiet der Stadt Leun erhält folgende Fassung:

„(3) Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 750,00 €.“

Artikel 3

Die Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.