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Leuner Nachrichten
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus
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Pächter gesucht

Pächter gesucht

Die Stadt Leun verpachtet ab dem 01.04.2023

den Jugendzeltplatz mit Wohnmobilstellplätzen

„Lahnwiese“ in Leun im Lahntal

Die Stadt Leun möchte langfristig den Jugendzeltplatz und die Wohnmobilstellplätze „Lahnwiese“ neu verpachten. Haben Sie Interesse? Das Areal liegt mit einer offiziellen Ein- und Ausstiegsstelle für Kanuwanderer direkt an der Lahn!

Die Verpachtung kann von Privatpersonen als auch von juristischen Personen erfolgen. Ihre Bewerbung mit Kurzkonzept erbitten wir bis spätestens zum 10.03.2023 an den Magistrat der Stadt Leun.

Was wird verpachtet?

Gegenstand der Verpachtung ist der Jugendzeltplatz mit Wohnmobilstellplätzen im Stadtteil Leun auf den Grundstücken Nr. 19/127/3 sowie 19/127/2 und ggf. 19/125.

Das erste Grundstück ist ca. 3.400 m² groß und beinhaltet den Zelt- und Grillplatz sowie den Abstellbereich für Wohnmobile. Auf dem kleineren Grundstück befinden sich die Strom- und Wasserabgabestellen (Ladestation, Duschen, WC, keine Entsorgung von Chemietoiletten, keine E-Ladestation). Mit dem Eigentümer der Grundstücke ist eine Verwaltungsvereinbarung für die Unterverpachtung durch die Stadt Leun abgeschlossen.

Das dritte Grundstück kann beispielsweise zusätzlich als „Hundespielplatz“ betrieben werden.

Der Pächter schließt mit der Stadt Leun einen Pachtvertrag über die 2 oder 3 Grundstücke ab. Die geltende Benutzungsordnung ist Bestandteil des Pachtvertrages.

Was ist zu beachten?
  • Öffentliche Ein- und Ausstiegsstelle am Kanuwanderweg mit Slipanlage Lahn.
  • Belegung des Zeltplatzes mit Jugendgruppen
  • Weitere Nachbargrundstücke sind nicht Bestandteil des Zeltplatzes und von der Benutzung ausgeschlossen
  • Es dürfen nur die vorhandenen Feuerstellen unter Beachtung der Waldbrandalarmstufen verwendet werden.
  • Ausschließlich Rastplatz mit Übernachtungsmöglichkeit für Zelte und Abstellplatz für Wohnmobile. Ein Parkplatz für Kanu-Trailer ist ca. 150 Meter entfernt.
  • Sonstige Veranstaltungen sind nicht zulässig. Der Betrieb von Schank-, Lautsprecheranlagen oder Stromerzeugungsaggregaten ist verboten.
  • Der Pächter hat die Aufsichts- und Weisungspflicht (auch nachts).
  • Entsorgung von Abwässern/Chemietoiletten ist untersagt, die Abfallbehälter für den sonstigen Abfall sind zu verwenden.

Die gesamte Benutzungsordnung kann mit Terminvereinbarung eingesehen werden.

Der Pächter ist für die Aufstellung/Abholung/Rechnung von Abfallbehältern über die Abfallwirtschaft Lahn-Dill oder SiTa Siegen / Geschäftsstelle Dillenburg zuständig.

Strom sowie Wasser- und Abwassergebühren werden über die Stadt Leun in einer Pachtnebenkostenabrechnung mit mtl. Vorauszahlung abgerechnet.

Die Errichtung von Bauten ist, da es sich hier um ein Überschwemmungsgebiet handelt, nicht gestattet.

Rasenpflege, Bewuchspflege

Der Pächter hat den Jugendzeltplatz, auf seine Kosten, alle 2 Wochen zu mähen sowie den Baum- und Strauchbestand auf dem Gelände zu pflegen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich beim Magistrat der Stadt Leun, Bahnhofstraße 25, 35638 Leun. Eine Bewerbung per Mail können Sie an stadt@leun.de senden. Bei Fragen können Sie sich vormittags an Frau Kaiser (n.kaiser@leun.de oder 06473 9144 18) wenden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!