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Leuner Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Aus dem Rathaus
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Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättenbetriebe entfällt

Mit dem "Ersten Bürokratieabbaugesetz vom 16. Dezember 2025" hat der Hessische Landtag eine bedeutende Erleichterung für Vereine und nicht-gewinnorientierte Organisationen sowie Initiativen beschlossen. Die Änderungen im Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) sind am 23. Dezember 2025 in Kraft getreten und bringen spürbare Vereinfachungen für die ehrenamtliche Vereinsarbeit.

Was ändert sich konkret für Vereine?

In der Vergangenheit mussten Vereine den Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen bei besonderen Anlässen (wie z.B. bei Sommerfesten, Sportveranstaltungen, Tag der offenen Türen und ähnlichen Events) spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Leun anzeigen (§ 6 HGastG).

Diese Anzeigepflicht entfällt ab sofort für nicht-gewinnorientierte, insbesondere gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen.

Was das konkret bedeutet:

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Weniger Bürokratie: Für vorübergehende Gaststättenbetriebe aus besonderem Anlass muss keine Anzeige mehr eingereicht werden.

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Kostenersparnis: Da die Bearbeitung der Anzeige entfällt, entstehen hierfür auch keine Verwaltungsgebühren mehr.

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Mehr Flexibilität bei der Veranstaltungsplanung: Kurzfristige sowie spontane Veranstaltungen können ohne die Einhaltung der bisherigen Vier-Wochen-Frist durchgeführt werden.

Was ist weiterhin zu beachten?

Auch wenn die Anzeigepflicht nach § 6 HGastG entfallen ist, sind weiterhin die geltenden Vorschriften einzuhalten. Zum Schutz der Gäste sowie im Eigeninteresse sollte weiterhin auf Folgendes geachtet werden:

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den Jugendschutz (Aushangpflicht „Jugendschutzgesetz“, Aufenthaltszeiten, Kontrollen der Einhaltung von Altersgrenzen beim Alkoholausschank usw.)

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die Lebensmittelhygiene (Personalhygiene, Lebensmittelaufbewahrung und - Zubereitung, Ausgabe usw.)

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den Brandschutz (Lagerung von Gasflaschen, spezielle Gasdruckminderer für gastronomische Zwecke, Vorhaltung von Feuerlöschern, Freihalten von Fluchtwegen usw.)

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den Lärmschutz (Allgemeine Ruhezeiten, Immissionsschutz usw.)

Die Stadt Leun wünscht allen Ehrenamtlichen viel Erfolg bei kommenden Veranstaltungen und dankt für das unermüdliche Engagement!

Für evtl. Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Leun gerne zur Verfügung.

Ordnungsamt der Stadt Leun