Rasenurnen- und Rasenerdgrabstätten sind Gräber, die von Frühjahr bis Herbst eines jeden Jahres den grünpflegerischen Maßnahmen des Betriebshofes (oder deren Beauftragten) unterliegen.
Auf den Grabstätten darf grundsätzlich kein Grabschmuck abgelegt werden; hierfür wurden/werden entsprechende Sammelgedenkstätten am jeweiligen Grabfeld geschaffen.
In den Zeiten außerhalb der Grünpflege (Spätherbst bis Frühjahr) wird die Ablage von Grabschmuck auf den Grabstätten geduldet.
Wegen Beginns der alljährlichen Grünpflege bitten wir nun höflich, den ggf. noch vorhandenen Grabschmuck auf den Rasengrabstätten bis spätestens 01. April 2023 zu entfernen.
Vielen Dank.