| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 20:19 Uhr |
| Ort | Bürgerhaus Lohra (Großer Saal), Jahnstraße 10, 35102 Lohra |
| TOP 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| TOP 2 | Feststellung der endgültigen Tagesordnung |
| TOP 3 | Genehmigung der letzten Niederschrift |
| TOP 4 | Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
| TOP 5 | Bericht der Delegiertenvertreter/innen |
| TOP 6 | Bildung eines Akteneinsichtsausschusses bzw. Bestimmung eines Akteneinsichtsausschusses |
| TOP 7 | Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der SPD-Fraktion betr. Regelmäßige Reinigung der Buswartehäuschen, Standards für die Pflege der Wartehäuschen |
| Vorlage: 102/2023/1 |
| TOP 8 | Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der SPD-Fraktion betr. neues Baugebiet in der Kerngemeinde Lohra |
| Vorlage: 106/2023/1 |
| TOP 9 | Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der BfB-Fraktion betr. Feuerwehrstandort Ortsteil Reimershausen“ gemäß Vorlage 113/2023 |
| Vorlage: 121/2023/1 |
| TOP 10 | Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Rollshausen - 4. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem Stettenloh" sowie 3. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) - Aufstellungsbeschluss |
| Vorlage: 126/2023 |
| TOP 11 | Anfrage der BfB-Fraktion betr. Mitgliedschaften der Gemeinde Lohra in gemeindeexternen Vereinen und Organisationen |
| Vorlage: 130/2023 |
| TOP 12 | Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der BfB- Fraktion betr. Mitgliedschaften der Gemeinde Lohra in gemeindeexternen Vereinen und Organisationen |
| Vorlage: 130/2023/1 |
| TOP 13 | Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Investitionsprogramm und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 |
| TOP 14 | Mitteilungen |
| TOP 15 | Fragestunde |
| TOP 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Die Gemeindevertreter und die Beigeordneten waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 23.11.2023 (mindestens 7 Tage vorher) unter Angabe der Verhandlungsgegenstände zum heutigen Tage einberufen.
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter fest.
Der Vorsitzende begrüßt 26 (mehr als die Hälfte) von 31 Gemeindevertretern, den Gemeindevorstand, die Protokollantin sowie die interessierte Öffentlichkeit und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
| TOP 2 | Feststellung der endgültigen Tagesordnung |
Der vorliegenden Tagesordnung wird nicht widersprochen.
| TOP 3 | Genehmigung der letzten Niederschrift |
Die Sitzungsniederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 02.11.2023 wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes und den Ortsvorstehern zugestellt.
Der vorliegenden Sitzungsniederschrift wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0
| TOP 4 | Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Eine aktuelle Stunde wurde nicht beantragt.
| TOP 5 | Bericht der Delegiertenvertreter/innen |
Markus Hemberger:
Herr Hemberger berichtet, dass die für heute Abend (14.12.2023) angesetzte Sitzung des Regionalen Nahverbandes ausgefallen ist, da die Unterlagen fehlten. Die Sitzung wurde auf den 16.01.2024 verlegt.
Werner Waßmuth:
Herr Waßmuth berichtet von der Verbandsversammlung des MZV. In dieser Sitzung wurde das neue Mitglied Amöneburg zum 01.01.2025 aufgenommen. Somit gehören nun 16 Kommunen zum Verband. Die Vorbereitungen des Verbandes die Mülleinsammlung selbst zu organisieren laufen. Als Standort wird Silberg favorisiert, dies ist jedoch noch nicht endgültig geklärt. Er informiert, dass für das nächste Jahr keine Gebührenerhöhung erfolgt.
Bernd Marquordt:
Herr Marquordt berichtet von der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Salzbödetal am 23.11.2023. Er informiert, dass zwei Kläranlagen aufgegeben werden müssen. Hier sind Kreditaufnehmen nötig. Trotzdem ergibt sich ein Überschuss von 160.000 €. An Ausgaben wurden 1,6 Mio. getätigt.
Nadine Keßler:
Frau Keßler berichtet von der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes Salzbödetal. Hier wurde der Jahresabschluss beraten. Sie informiert, dass im Februar in Damm eine Probestauung geplant ist.
| TOP 6 | Bildung eines Akteneinsichtsausschusses bzw. Bestimmung eines Akteneinsichtsausschusses |
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses.
Es sollen insbesondere der Kaufvertrag, die Umstände, die zu der Verkaufsentscheidung führten, sowie Absprachen und gegebenenfalls Verpflichtungen, die wechselseitig getroffen wurden, eingesehen werden. Ebenso sollen die Umstände, die zur Ablehnung des ersten Offenlegungsverfahrens führten sowie der Verlauf des Schlichtungsverfahrens untersucht werden.
Nach Abstimmung im Ältestenrat beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den bestehenden Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss mit der Akteneinsichtnahme zu beauftragen.
In der anschließenden Diskussion wird jedoch bestimmt, einen eigenständigen Ausschuss zu bilden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra richtet in dieser Angelegenheit einen Akteneinsichtsausschuss im Sinne des § 50 (2) HGO als eigenständigen Ausschuss ein.
Der Ausschuss hat - wie die weiteren Ausschüsse der Gemeindevertretung - 9 Mitglieder. Die Fraktionen werden gebeten, bis Januar die entsendeten Personen entsprechend der HGO zu benennen.
Ebenfalls bittet der Vorsitzende die Fragen, die der Ausschuss klären soll, zu formulieren.
| TOP 7 | Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der SPD-Fraktion betr. Regelmäßige Reinigung der Buswartehäuschen, Standards für die Pflege der Wartehäuschen |
| Vorlage: 102/2023/1 |
Anfragen der SPD-Fraktion:
Antwort des Gemeindevorstands:
Zu 1:
Nein. Die Flächen der Haltestellen im Gemeindegebiet Lohra werden regelmäßig durch den Betriebshof bzw. eine geringfügig Beschäftige / einen geringfügig Beschäftigten gekehrt und von Unkraut befreit. Die Wartehäuschen werden je nach Bedarf oder aus bestimmten Anlass, z.B. Verunreinigung mit Graffitis, gereinigt.
Zu 2:
Siehe Antwort zu 1. Eine generelle Grundreinigung in zeitlichen Intervallen erfolgt nicht.
Zu 3:
Nein. Bis 2020 nur im Ortsteil Kirchvers.
Zu 4:
Sollten sich ehrenamtliche Helfer für die Pflege von Haltestellen finden, unterstützt der Gemeindevorstand diese gerne und stellt hierfür Putzmittel und Werkzeuge zur Verfügung.
Zu 5:
Wenn Plakate an den Wartehäuschen aufgehängt und dies der Verwaltung gemeldet bzw. bekannt werden, werden diese durch den Betriebshof entfernt. Sofern der Verursacher erkennbar ist, erhält dieser eine Rechnung über die Arbeitsleistung des Betriebshofs.
Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis.
Der Antragsteller Markus Hemberger bittet darum, einen Aufruf über das Amtsblatt zu machen und um ehrenamtliche Hilfe bei der Sauberhaltung der Buswartehäuschen zu bitten.
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
| TOP 8 | Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der SPD-Fraktion betr. neues Baugebiet in der Kerngemeinde Lohra |
| Vorlage: 106/2023/1 |
Fragen:
Hat die Verwaltung bzw. Gemeindevorstand schon Überlegungen in dieser Angelegenheit angestellt und diskutiert?
In welchem Zeitraum kann die Entwicklung eines neues Baugebiet entstehen?
Gibt es schon Überlegungen um Naturschutz bzw. Ökologie und die landwirtschaftlichen Belange zu berücksichtigen?
Antwort des Gemeindevorstands:
In der Verwaltung bzw. im Gemeindevorstand wurde die Ausweisung eines neuen Baugebiets in der Kerngemeinde Lohra in den vergangenen Jahren mehrfach thematisiert.
Es bestehen aus den nachfolgenden Gründen aktuell jedoch keine Bestrebungen, ein neues Baugebiet in der Kerngemeinde auszuweisen:
| a) | Aktuell existieren bereits überplante, jedoch noch nicht erschlossene Flächen zwischen dem aktuellen Neubaugebiet „Auf den langen Strichen“ und dem AWO-Pflegeheim bzw. dem Betriebshof. Hier wäre grds. die Erschließung eines neuen Baugebiets möglich, jedoch ist die Gemeinde Lohra nicht im Eigentum der dortigen Grundstücke. Ein Grunderwerb durch die Gemeinde Lohra war hier bislang nicht möglich. |
| b) | Im Entwurf des Regionalplans 2021 sind weitere Flächen nördlich des AWO-Pflegeheims als sog. „Vorranggebiet Siedlung Planung“ ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die einzige derartige Vorrangfläche im ganzen Gemeindegebiet, auf welcher eine Siedlungserweiterung in den Außenbereich nach Inkrafttreten des Regionalplanes in der aktuellen Entwurfsfassung noch ohne weiteres möglich sein dürfte. Auch hier ist die Gemeinde Lohra nicht im Eigentum der dortigen Grundstücke. |
| c) | Im Ortsteil Damm hat die Gemeinde Lohra aktuell ein Grundstück erworben, welches bereits in der Vergangenheit für Wohnbauzwecke überplant worden ist (B-Plan Gräte Pfuhl). Die Ausweisung neuer Bauplätze soll daher zunächst vorrangig in diesem Baugebiet erfolgen. Die Erschließung des Baugebiets ist in den kommenden Jahren geplant. Die Erschließung und Vermarktung durch einen Projektträger wird seitens der Verwaltung aktuell geprüft. |
| d) | Auf Grund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage ist die Anfrage nach Bauplätzen in den vergangenen Monaten rückläufig. |
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
| TOP 9 | Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der BfB-Fraktion betr. Feuerwehrstandort Ortsteil Reimershausen“ gemäß Vorlage 113/2023 |
| Vorlage: 121/2023/1 |
Anfrage:
| 1) | Sind aufgrund der Bebauung - mit den vorliegenden Abständen zu den Grundstücksgrenzen - Baulasten auf dem gemeindlichen Grundstück eingetragen? |
| 2) | Die derzeitige Übergangslösung ist bis zum 30.09.2023 begrenzt. Ist dem Gemeindevorstand bekannt, warum diese Übergangslösung zeitlich befristet wurde, obwohl bei der derzeitigen Praxis augenscheinlich keine Rechtsverletzung vorliegt? |
| 3) | Die derzeitige Altersstruktur weist in der Alterskohorte zwischen 50 – 60 Jahren fünf Personen auf. Wie sieht die detaillierte Aufschlüsselung nach Jahren aus? |
| 4) | Ein Teil der DGH-Parkplätze muss dauerhaft für die Feuerwehr freigehalten werden. Müssen diese wegfallenden Parkplätze für die DGH-Nutzung neu angelegt werden? Gibt es hierfür geeignete Flächen? |
| 5) | In der Vorlage 113 findet man auszugsweise eine Auflistung der durch den Technischen Prüfdienst und die Unfallkasse Hessen festgestellten Mängel. Wie sieht der inhaltlich vollständige Prüfbericht bezogen auf den Standort Reimershausen im Klartext aus? |
| 6) | Wie sah der in Punkt 5 genannte Prüfbericht bezogen auf den Standort Reimershausen in der vorangegangenen Prüfung aus? |
Antwort des Gemeindevorstands:
Zu 1)
Auf den gemeindlichen Grundstücken sind keine Baulasten eingetragen.
Zu 2)
Die derzeitige Übergangslösung sieht vor, dass die Einsatzkleidung und das TSF-W vom Standort Reimershausen am Standort Kirchvers untergebracht sind.
Der Stellplatz in Kirchvers entspricht nicht der Stellplatz-Norm für Fahrzeuge dieser Größe. Ebenso ist die Umkleide mit 12 (inzwischen 13) zusätzlichen Einsatzkräften am Standort Kirchvers an der Kapazitätsgrenze angekommen, so dass momentan alles sehr beengt ist. Zum Schutz der Kameradinnen und Kameraden wurden befristete Dienstanweisungen verfasst, um mögliche Unfallgefahren zu reduzieren. Für alle Einsatzkräfte stellt die Übergangslösung eine enorme Herausforderung dar.
Die zeitliche Befristung resultiert daraus, dass die UKH, die Brandschutzaufsicht und der technische Prüfdienst nicht dauerhaft die oben beschriebene beengte Situation und die daraus entstehenden Unfallgefahren hinnehmen können. Es handelt sich hier um ein Entgegenkommen der o.g. um die Einsatzkräfte der Gemeinde, zunächst bis zur Klärung der Standortfrage und darüber hinaus für die Dauer der Umsetzung der Maßnahmen, zu erhalten. Letztendlich kann dies aber keine Dauerlösung sein.
zu 3)
Zum Stichtag 31.12.2023 sieht die Verteilung wie folgt aus:
| 2 Personen | = | 51 Jahre |
| 1 Person | = | 52 Jahre |
| 2 Personen |
| 58 Jahre |
Zu 4)
Entsprechend der Stellplatzsatzung müssen Parkplätze für die Nutzer des DGH ausgewiesen werden. Eine Möglichkeit könnte sein, neue Parkplätze auf dem Grundstück in der Straße „Mühlenweg“ (gegenüber den Hausnummern 4 und 6) anzulegen. Dies hätte den Vorteil, dass dort auch Besucher des Friedhofs parken könnten. Dazu ist es erforderlich den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan zu erstellen. Eine weitere Möglichkeit könnte sein, auf einem Teilbereich des Bolzplatzes Parkplätze anzulegen. Eine Abstimmung mit dem Ortsbeirat hat es hierzu noch nicht gegeben, wird aber im Zuge des laufenden Verfahrens erfolgen.
Zu 5 und 6)
Siehe Anlage Revisionsbericht aus 2022 und 2017
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
| TOP 10 | Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Rollshausen - 4. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem Stettenloh" sowie 3. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) - Aufstellungsbeschluss |
| Vorlage: 126/2023 |
Die Empfehlung des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses wird bekanntgegeben.
Im Ausschuss hatte die Bürgermeisterin informiert, dass in den beiden Begründungen der Vorlage die Gesamtfläche von ca. 3,5 ha noch ergänzt wurde. Auf einen erneuten Ausdruck der Vorlage wurde verzichtet.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Der Gemeindevertreter Markus Schmidt hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
einstimmig angenommen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2 Befangen 0
| TOP 11 | Anfrage der BfB-Fraktion betr. Mitgliedschaften der Gemeinde Lohra in gemeindeexternen Vereinen und Organisationen |
| Vorlage: 130/2023 |
Die Anfrage wird mit Vorlage 130/2023/1 durch den Gemeindevorstand beantwortet.
| TOP 12 | Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der BfB-Fraktion betr. Mitgliedschaften der Gemeinde Lohra in gemeindeexternen Vereinen und Organisationen |
| Vorlage: 130/2023/1 |
Anfrage:
| 1) | In welchen o.g. Vereinen und Organisationen ist die Gemeinde Mitglied bzw. beteiligt? |
| 2) | Wie hoch sind die jeweiligen Mitgliedsbeiträge im Jahr? |
Antwort des Gemeindevorstands:
Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Gemeinde Lohra ist in folgenden Vereinen und Organisation Mitglied und zahlt dafür die angefügten jährlichen Mitgliedsbeiträge:
Die Gemeinde Lohra ist an folgenden Vereinen und Organisationen beteiligt:
Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
TOP 13 | Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Investitionsprogramm und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 |
Die 1. Beigeordnete bringt den Haushalt ein:
Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,
sehr geehrte Herr Vorsitzender; Mitglieder des Gemeindevorstandes
sehr verehrte Gäste,
in Vertretung der Kämmerin und Bürgermeisterin Karina Schlemper-Latzel bringe ich heute den Haushalt 2024 in die Gemeindevertretung ein.
Mit der Einbringung des Haushalts steigen wir heute in die Haushaltsdiskussion ein und werden in den kommenden Wochen bis zur geplanten Beschlussfassung am 01. Februar 2024 die Ansätze und Berechnungen des Haushalts detailliert beraten müssen.
Die Gemeinde Lohra steht diesmal vor besonderen Herausforderungen bei der Haushaltsplanerstellung.
Wie in den vergangenen Jahren, wird auch in diesem Jahr eine Informationsveranstaltung zum Haushalt durch den Fachdienstleiter Finanzen angeboten.
Diese Veranstaltung ist für den 12. Januar 2024 von 16.30 Uhr bis ca. 20.00 Uhr im Bürgerhaus Lohra geplant.
Aufgrund der besonders angespannten finanziellen Lage im Haushaltsjahr 2024 wird zusätzlich ein Haushalts-Workshop am 20. Januar 2024 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Bürgerhaus Lohra angeboten, in den Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zusammen mit den Gemeindevertretern erarbeitet werden sollen.
Im heute eingebrachten Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2024 sind bisher keine Abgabenerhöhungen in Steuern, Gebühren und Beiträgen enthalten.
Der Haushaltsentwurf schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Fehlbedarf von 308.177 € und in der Finanzrechnung mit einem Fehlbedarf von 2.221.638 €.
Die Fehlbedarfe sind im Kern auf drei Bereiche zurückzuführen.
Als größte Position sind hier die Steuererträge zu nennen, die sich in Summe um 599.164 € im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 reduzieren.
Die zweitgrößte Position sind die Aufwendungen im Bereich der Kinderbetreuung, wo eine Erhöhung der Aufwendungen mit rd. 225.000 € zu verzeichnen ist, zzgl. der Mietkosten für die Containerlösung am Standort Lohra von 95.000 €.
Als dritte große Position ist der Bereich der Personalkosten zu nennen, wo sich eine Steigerung in Höhe von 360.350 € (rd. 19%) überwiegend durch die vorangegangenen Tarifabschlüsse ergibt.
In dieser Summe sind neben der reinen tariflichen Steigerung von rd. 13% auch 6% durch die tariflichen Steigerungen in den Entwicklungsstufen (Altersstufen) der Beschäftigten und die Schaffung einer weiteren Stelle im Bereich der Bauverwaltung (siehe Stellenplan) enthalten.
Allein diese drei Positionen führen zu einer Defiziterhöhung von rd. 1,2 Mio. € und damit zur finanziellen Herausforderung für die Gemeinde Lohra.
Es wird nun Aufgabe der politisch Verantwortlichen sein, geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zusammen mit der Bürgermeisterin als Kämmerin zu erarbeiten, um einen genehmigungsfähigen Haushalt 2024 zu erstellen.
Der vorgelegte Entwurf ist, wie in den vergangenen Jahren auch, geprägt von hohen Investitionen im Bereich des Brandschutzes.
Dieser Produktbereich stellt nach dem derzeitigen Planungsstand mit einem Ausgabevolumen von 1,7 Mio. € für das Feuerwehrgerätehaus Altenvers, die Planungskosten für die Umbauten an den Gerätehäusern in Reimershausen und Rodenhausen, das Staffellöschfahrzeug Lohra, sowie das neue Fahrzeug in Reimershausen, den Gerätewagen Logistik und zahlreiche weitere Anschaffungen den größten Anteil am Investitionsvolumen dar.
In den Folgejahren wird es jährlich zu weiteren Investitionen im hohen 6-stelligen Bereich kommen, für die teilweise bereits im Haushalt 2024 Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden müssen.
Für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Damm und weitere Straßenbaumaßnahmen sind Auszahlungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. € geplant, die teilweise über die Veranlagung der Anlieger gedeckt werden.
Für den weiteren barrierefreien Umbau der Bushaltestellen ist in 2024 der Umbau einer Haltestelle mit 100.000 € geplant.
Als investive Maßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung hat die Gemeinde Lohra für 2024 Kanalbauarbeiten in Höhe von 140.000 € geplant.
Im Produktbereich Friedhöfe sind Wegebau- und andere investive Maßnahmen in Höhe von insgesamt 60.000 € geplant. Hier ist in den vergangenen Jahren das Buch der Forderungen immer dicker geworden, sodass auch eine Anpassung der Gebühren unumgänglich sein wird.
Die finanzielle Schieflage im heute vorgelegten Haushaltsentwurf resultiert aber nur teilweise (über Zins und Tilgungsleistung für die aufgenommenen Investitionskredite) aus den Auszahlungen für die vorgenannten Maßnahmen, da es sich ausschließlich um kommunale Pflicht- und Weisungsaufgaben handelt. Für diese wird die Kommunalaufsicht auch Kreditgenehmigungen erteilen.
Bereits seit vielen Jahren weisen die verantwortlichen Kämmerer immer wieder darauf hin, dass die Gemeinde Lohra in den kommenden Jahren erhebliche Herausforderungen, insbesondere im Bereich Brandschutz, Kindergärten und Verkehrsinfrastruktur meistern muss und die zur Verfügung stehenden Einnahmen stark volatil sind. Insbesondere die große Abhängigkeit von wenigen großen Gewerbesteuerzahlern und das niedrige Zinsniveau der vergangenen Jahre wurden als Risiken benannt.
Aus beiden Risiken sind nun gleichzeitig handfeste Probleme geworden.
Die Gewerbesteuereinnahmen gehen im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr 2023 in 2024 um rd. 800.000 € zurück und durch das gestiegene Zinsniveau erhöht sich der Zinsaufwand jährlich von 47.700 € auf 136.250 € - ein Aufschlag von rd. 90.000 €.
Wie in den Vorjahren der Haushaltsplanung hat das verantwortliche Team in der Finanzabteilung möglichst genaue Schätzungen sowohl der zu erwartenden Erträge und Aufwendungen (Ergebnisrechnung), als auch der Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzrechnung) herangezogen, die im Falle der investiven Maßnahmen mit detaillierten Kostenschätzungen oder Richtpreisangeboten untermauert sind.
Zu den einzelnen Ansätzen wird es im Rahmen der Haushaltsinfo detaillierte Ausführungen geben.
Ich möchte abschließend meinen Dank an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen richten, die das vorgelegte Zahlenwerk erarbeitet haben.
Sollten vorab Fragen zum Haushaltsentwurf bestehen, bitten wir um zeitnahe Zusendung an den Fachdienstleiter Finanzen, Lars Plitt.
TOP 14 | Mitteilungen |
| - | Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 dem 1. Bauabschnitt Windenergieanlagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
| - | Die Gemeinde Lohra ist nunmehr seit dem 01.09.2023 Mitglied in der Holzvermarktungsorganisation „Holzvermarktung im Hinterland“. |
| - | Der Haushalt des Landkreises Marburg-Biedenkopf wurde den Bürgermeistern des Landkreises vorgestellt. Im kommenden Jahr entfallen die Ehrenamtspauschale und der Kommunale Entwicklungsfond. |
| - | Der Bauantrag der Firma Alterric, Aurich, für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen ist bei der Gemeinde eingegangen. |
| - | Das Normenkontrollverfahren BürgerWind Lohra GbR u.a../. Gemeinde Lohra wurde vom Antragsteller zurückgenommen; damit ist das Verfahren beendet. |
| - | Planung Nahwärmenetz im Bereich Rathaus, Bauhof, Bürgerhaus, Kindergarten und AWO auf den Weg gebracht. |
| - | VfB Lohra spielt am 30.04.2024 gegen die Traditionsmannschaft von Eintracht Frankfurt auf dem Sportgelände Hainbuchshöhe. |
| - | Digitale Umstellung des Einwohnermeldeamtes und Passamtes |
| - | LED-Straßenbeleuchtung - Ausschreibung im 1. Halbjahr 2024 |
| - | Neueinstellung einer Mitarbeiterin in der Bauverwaltung und eines Mitarbeiters im Betriebshof. |
| - | Ernennung und Vereidigung des Schiedsmannes Walter Plitt und seines Stellvertreters Holger Grätz durch das Amtsgericht Marburg. |
| - | Termin Haushalts-Info am 12.01.2024 im Bürgerhaus Lohra von 16.30 bis bis 20.00 Uhr. |
| - | Termin Haushalts-Workshop am 20.01.2024 im Bürgerhaus Lohra von 10.00 bis 14.00 Uhr. |
TOP 15 | Fragestunde |
Jürgen Will:
Antwort 1. Beigeordnete:
Die aktuelle Belegung (Frage 1 und 2) wird der Gemeindevertretung schriftlich bekanntgegeben. Die Frage 3 muss noch beantwortet werden.
Knut Schäfer:
Die 1. Beigeordnete hat gerade berichtet, dass der Gemeindevorstand zum 1. Bauabschnitt der Windenergieanlagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat. Warum wurde das jetzt alleine durch den Gemeindevorstand erteilt? Bisher war hier immer die Gemeindevertretung involviert.
Antwort über Protokoll:
Da es sich hier um das Einvernehmen zu einem Bauantrag aus bauordnungsrechtlicher Sicht handelt, der in die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes fällt, wurde die Entscheidung - wie berichtet - im Gemeindevorstand getroffen.
Die Gemeindevertretung war “nur” bei den Wege- und Leitungsverträgen entscheidungsbefugt.
Peter Thiel:
Sind genaue Pläne für den Rhein-Main-Link bekannt, aus der der Verlauf der Trasse ersichtlich ist? Wird es hier eine Stellungnahme bis zum 29.01.2024 geben?
Antwort 1. Beigeordnete:
Die Bürgermeisterin hat in der Gemeindevorstandssitzung am 12.12.2023 darüber berichtet. Von der Bundesnetzagentur wurde bereits ein Präferenzraum ermittelt. Endgültige Pläne gibt es noch nicht. Der Gemeindevorstand wird eine Stellungnahme abgeben.
Antwort Beigeordneter Bernd Willershausen:
Bis 2033 soll der Bau abgeschlossen sein, hierzu ist ein 40 m breiter Korridor von Nord nach Süd vorgesehen, der nach der Leitungsverlegung nicht mehr bebaubar ist. Derzeit werden Raumwiderstände geprüft. Es scheint, dass die Gemeinde Lohra nicht tangiert wird, trotzdem wird der Gemeindevorstand eine Stellungnahme abgeben.
Herbert Schepp:
Die Absenkung bei der Bushaltestelle in Altenvers sollte geprüft werden. Bisher ist hier jedoch noch nichts geschehen? Wie ist der Stand?
Antwort über Protokoll:
Nachdem der Betriebshof den Einlaufschacht begutachtet hat, wurde entschieden, dass für die Arbeiten eine Fachfirma benötigt wird. Es wurde nun eine Firma gefunden, die die Instandsetzung durchführen kann. Diese wird nun beauftragt.