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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung

Datum

29.01.2026

Sitzungsbeginn

19:02 Uhr

Sitzungsende

20:57 Uhr

Ort

Bürgerhaus Lohra (Großer Saal),

Jahnstraße 10, 35102 Lohra

Tagesordnung
Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2

Verleihung der Ehrenplakette der Gemeinde Lohra an Frau Elfriede Köhler

TOP 3

Feststellung der endgültigen Tagesordnung

TOP 4

Genehmigung der letzten Niederschrift

TOP 5

Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

TOP 6

Bericht der Delegiertenvertreter/innen

TOP 7

Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durch die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf; Erteilung der Entlastung des Gemeindevorstandes

Vorlage: 122/2025

TOP 8

Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf; Erteilung der Entlastung des Gemeindevorstandes

Vorlage: 123/2025

TOP 9

Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf; Erteilung der Entlastung des Gemeindevorstandes

Vorlage: 124/2025

TOP 10

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Investitionsprogramm und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026

TOP 11

Prüfantrag der BfB-Fraktion betr. Kommunaler Bürgerservice bei Schlüsselverlust

Vorlage: 001/2026

TOP 12

Anfrage der CDU-Fraktion betr. illegale Müllablagerung an Alt-Kleidercontainern

Vorlage: 079/2025

TOP 13

Anfrage der GfL-Fraktion zu Nutzung, Zustand und Perspektive des Bürgerhauses im Ortsteil Damm

Vorlage: 120/2025

TOP 14

Anfrage der BfB-Fraktion betr. Maßnahmen zur Digitalisierung von Erstschriften des Geburts-, Sterbe- und Heiratsnebenregister des Standesamtes Lohra

Vorlage: 003/2026

TOP 15

Mitteilungen

TOP 16

Fragestunde

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Gemeindevertreter und die Beigeordneten waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 12.01.2026 (mindestens 7 Tage vorher) unter Angabe der Verhandlungsgegenstände zum heutigen Tage einberufen.

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter fest.

Von 31 Gemeindevertretern waren zu Beginn der Sitzung 25 (mehr als die Hälfte) anwesend.

Der Vorsitzende begrüßt die Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Protokollantin, die örtliche Presse sowie die interessierte Öffentlichkeit und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2

Verleihung der Ehrenplakette der Gemeinde Lohra an Frau Elfriede Köhler

Die Bürgermeisterin verleiht Frau Elfriede Köhler die Ehrenplakette der Gemeinde Lohra:

„Liebe Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes,

verehrte Gäste,

liebe Elfriede,

wir ehren heute eine Frau, deren Engagement unsere Kommune über viele Jahre geprägt und bereichert hat – beharrlich, konsequent und stets getragen von einer tiefen Überzeugung für Demokratie, Menschenwürde und Verantwortung.

Elfriede hat sich über viele Jahre mit großer Haltung und Verlässlichkeit in die Kommunalpolitik eingebracht – sei es als Ortsvorsteherin im Ortsteil Lohra oder als Mitglied der Gemeindevertretung. Ihr Wirken war immer dem Gemeinwohl verpflichtet.

Besonders hervorheben möchte ich ihren Einsatz im Arbeitskreis für Menschenrechte und Menschenwürde, dem sie sich bereits seit 1992 mit großem persönlichem Engagement widmete. Seit mehr als drei Jahrzehnten setzte sie sich konsequent für Werte ein, die zwar im Grundgesetz verankert sind, aber im Alltag immer wieder verteidigt, erklärt und mit Leben gefüllt werden müssen.

Ein wesentlicher Bestandteil ihres ehrenamtlichen Wirkens war die Integration und persönliche Begleitung von geflüchteten Menschen. Um das gegenseitige Kennen- und Verstehen lernen in der Gemeinde zu fördern, organisierte sie gemeinsam mit Vertretern der Kirche, Ärzten und vielen freiwilligen Helfern sehr erfolgreiche Begegnungsfeste. Besonders die Weihnachtsfeiern und das Suppenfest sind vielen von ihnen sicher noch in guter Erinnerung.

Als eine der wenigen Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf gibt es in Lohra jährlich eine würdige Gedenkveranstaltung zur Reichspogromnacht auf dem Friedhof Lohra. Auch hier war Elfriede als Sprecherin des Arbeitskreises die treibende Kraft bei der Organisation.

Doch damit noch nicht genug. Seit einigen Jahren begleitet sie Menschen im Hospiz Immanuel in Gladenbach auf ihrem letzten Weg. Eine Aufgabe, die besondere Stärke, Empathie und Menschlichkeit erfordert.

Ihr vielseitiges Engagement wurde über die Gemeinde hinaus geschätzt. So wurde ihr neben dem Landesehrenbrief die höchste Anerkennung der Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl von Bundespräsident Joachim Gauck in Berlin im Jahr 2015 verliehen. In einem Zeitungsartikel aus dieser Zeit war ein - für mich - sehr prägendes Zitat von ihr. Sie sagte über ihren Mann Horst, er sei der Motor ihres Wirkens gewesen.

Im vergangenen Jahr gab Elfriede Köhler im Arbeitskreis für Menschenrechte und Menschenwürde aus gesundheitlichen Gründen ihre Funktion als Sprecherin ab. Dabei betonte sie ausdrücklich, wie sehr sie die Zusammenarbeit mit allen Aktiven über die vielen Jahre geschätzt habe – und dass all dies nur als Teamleistung möglich gewesen sei.

Auch daran lässt sich ihre Haltung erkennen, die sich wie ein roter Faden durch ihr gesamtes Engagement zieht: Es ging ihr nie darum, sich selbst auf ein Podest zu stellen, sondern stets darum, die Teamleistung in den Vordergrund zu rücken.

Liebe Elfriede,

dein vielfältiges Engagement war immer darauf ausgerichtet, das Leben der Menschen vor Ort gerechter, menschlicher und lebenswerter zu machen. Auch Anfeindungen und Widerständen bist du mit Standhaftigkeit und klarer Haltung begegnet.

Im Namen der Gemeinde Lohra verleihe ich dir heute die Ehrenplakette der Gemeinde Lohra als Zeichen unseres Dankes, unseres Respektes und unserer großen Wertschätzung.

Herzlichen Glückwunsch

Dein Mann, unser lieber Horst, erhielt im vergangenen Jahr für seine langjährige ehrenamtliche Arbeit als Archivar der Gemeinde auch die Ehrenplakette der Gemeinde Lohra. Mit großem Bedauern haben wir die Nachricht von seinem Tod am 15.01. aufgenommen. Dass seine Frau für ihr Engagement geehrt wird, hätte ihn sicherlich mit Stolz erfüllt.

Liebe Elfriede,

wir nehmen Anteil an deinem Verlust und danken dir sehr, dass du trotz dieses schweren Schicksalsschlags heute Abend zu uns gekommen bist, um die Ehrung entgegenzunehmen“

TOP 3

Feststellung der endgültigen Tagesordnung

Der vorliegenden Tagesordnung wird nicht widersprochen.

TOP 4

Genehmigung der letzten Niederschrift

Die Sitzungsniederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.12.2025 wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes und den Ortsvorstehern zugestellt.

Der vorliegenden Sitzungsniederschrift wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Der Gemeindevertreter Knut Schäfer hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

einstimmig angenommen

Ja 21 Nein 0 Enthaltung 4 Befangen 0

TOP 5

Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Eine aktuelle Stunde wurde nicht beantragt.

TOP 6

Bericht der Delegiertenvertreter/innen

Der Gemeindevertreter Michael Witt nimmt während des Redebeitrags von Herrn Hemberger an der Sitzung teil (19:23 Uhr).

Es sind nunmehr 26 Gemeindevertreter anwesend.

Markus Hemberger:

Er berichtet von der Verbandsversammlung des Regionalen Nahverkehrsverbandes (RNV) Marburg-Biedenkopf am 21.01.2026.

In dieser Versammlung wurde der Jahresabschluss 2024 beraten und dem Vorstand Entlastung erteilt. Er informiert, dass der RNV einen Verlust von 6 Mio. € gemacht hat, der durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf ausgeglichen wurde. In Sachen “Salzbödebahn” berichtet er, dass durch das knappe Ergebnis der Machbarkeitsstudie keine große Chance gesehen wird. Es müsste hier nunmehr eine Planungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und dem Rhein-Main-Verkehrsverband kommen. Derzeit besteht beim Land Hessen jedoch nur wenig Interesse hieran. Dies bedeutet jedoch nicht das endgültige Aus für die Salzbödebahn.

Weiterhin informiert er, dass der Nahverkehrsplan vom Kreistag einstimmig angenommen wurde und die Expresslinie X40 angelaufen ist.

TOP 7

Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durch die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf; Erteilung der Entlastung des Gemeindevorstandes

Vorlage: 122/2025

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erteilt dem Gemeindevorstand der Gemeinde Lohra nach erfolgter Beratung des Jahresabschlusses 2021 im Sinne des § 114 HGO Entlastung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 8

Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf; Erteilung der Entlastung des Gemeindevorstandes

Vorlage: 123/2025

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erteilt dem Gemeindevorstand der Gemeinde Lohra nach erfolgter Beratung des Jahresabschlusses 2022 im Sinne des § 114 HGO Entlastung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 9

Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf; Erteilung der Entlastung des Gemeindevorstandes

Vorlage: 124/2025

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erteilt dem Gemeindevorstand der Gemeinde Lohra nach erfolgter Beratung des Jahresabschlusses 2023 im Sinne des § 114 HGO Entlastung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 10

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Investitionsprogramm und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026

Die Empfehlungen der Ausschüsse werden bekanntgegeben.

In der gemeinsamen Ausschusssitzung wurde durch den Gemeindevertreter Knut Schäfer beantragt, bei den Maßnahmen “Kindergarten-Neubau” und “Sanierung Pfarrstraße” jeweils einen Sperrvermerk anzubringen.

Die Gemeindevertreter Ernst-Konrad Schneider, Markus Hemberger, Knut Schäfer, Harald Rink sowie Harald Platt, der die Rede von Werner Waßmuth vorliest, halten ihre Haushaltsrede. Die einzelnen Reden können über das Sitzungsprogramm eingesehen werden.

Der Gemeindevertreter Knut Schäfer bestätigt nochmals seine Anträge zu den Sperrvermerken.

Der Vorsitzende lässt zunächst über die beiden Sperrvermerke abstimmen:

Sperrvermerk “Kindergarten-Neubau”

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 12 Nein 4 Enthaltungen 10

Sperrvermerk “Sanierung Pfarrstraße”

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 12 Nein 6 Enthaltungen 8

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 mit Anlagen in der vorgelegten aktuellen Version inklusive der Haushaltsresteliste 2025. Bei den Maßnahmen “Kindergarten-Neubau” und “Sanierung Pfarrstraße” sind Sperrvermerke anzubringen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 24 Nein 0 Enthaltungen 2

Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm in der vorgelegten aktuellen Version.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 2 Befangen 0

TOP 11

Prüfantrag der BfB-Fraktion betr. Kommunaler Bürgerservice bei Schlüsselverlust

Vorlage: 001/2026

Der Gemeindevertreter Harald Rink als Antragsteller begründet seinen Antrag.

Die Empfehlungen der Ausschüsse werden bekanntgegeben.

In der gemeinsamen Ausschusssitzung wurde die Beschlussempfehlung abgelehnt.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen,

ob die Gemeinde ihren Bürgerinnen und Bürgern Schlüsselanhänger mit der Adresse der Gemeindeverwaltung und einer fortlaufenden Nummer als freiwillige Serviceleistung an-bieten kann.

Darüber hinaus soll geprüft werden, welche Kosten hierfür entstehen und ob eine geringe, bürgerfreundliche Gebühr erhoben werden sollte.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Ja 10 Nein 16 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 12

Anfrage der CDU-Fraktion betr. illegale Müllablagerung an Alt-Kleidercontainern

Vorlage: 079/2025

Anfrage:

  1. Wie viele Alt-Kleidercontainer stehen an welchen Standorten in der Gemeinde Lohra?
  2. Wer ist Betreiber der Alt-Kleidercontainer? Falls es unterschiedliche Betreiber gibt, bitte getrennt auflisten.
  3. Wie viele Problemstellen sind dem Gemeindevorstand bekannt bzw. in welchen Ortsteilen? Sind der Gemeinde bereits Kosten in der Entsorgung des illegalen Schrott und Müll entstanden und in welcher Höhe?
  4. Wurden durch den Gemeindevorstand von den Grundstückseigentümern als Haftungsgegner die Beseitigungskosten angefordert?
  5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Videoüberwachung der betroffenen Standorte zu ermöglichen und wer würde die Kosten dafür übernehmen?

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

In der Gemeinde Lohra stehen aktuell nur noch sechs Altkleidercontainer. In 2017 waren es noch 14.

Ort

Aufsteller

Anzahl

Gemeinde

Fläche

Private

Fläche

Altenvers

Martin-Luther-Straße 12

(unterhalb Kindergarten)

Malteser

1 x Kleider

X

Rollshausen

Lohraer Straße

(Dorfgemeinschaftshaus)

DRK

1 x Kleider

X

Lohra

Konrad-Gaul-Straße

(Edeka)

Baliz Textilwerke

3 x Kleider

1 x Schuhe

X

Kirchvers

Pfarrstraße 1-3

(Backhaus)

Malteser

1 x Kleider

X

Reimershausen

Verstalstraße

(Bushaltestelle)

Eurocycle GmbH

1 x Kleider/

Schuhe

X

Lohra

Hainbuchshöhe

(Parkplatz Sportplatz)

DRK

1 x Kleider

X

Zu 3:

Der Gemeinde werden wiederkehrend überfüllte Altkleidercontainer gemeldet. In diesen Fällen wird der jeweilige Betreiber um eine zeitnahe Abholung gebeten. In den letzten Jahren wurden die Standorte auf dem Privatgelände in Lohras Ortsmitte (Parkplatz Netto und Volksbank) sowie in Kirchvers auffällig häufig gemeldet. An beiden Standorten kamen enorme Mengen an Sperrmüll und Schrott um die Container hinzu. Im Rahmen der wöchentlichen Mülltour wird zudem um den Container auf dem Parkplatz am Sportplatz in Lohra Müll regelmäßig eingesammelt

Aktuell: Die Container auf dem Privatgelände in Lohras Ortsmitte wurden abgebaut. In Kirchvers wurde um den Container ein Zaun gestellt und durch den Ortsbeirat eine Aufklärungskampagne gestartet. Seither liegen keine Meldungen mehr vor.

Kosten für die Entsorgung von illegal abgestelltem Sperrmüll oder Schrott können nicht konkret beziffert werden. Das Entfernen und Entsorgen des Mülls wurde vom Betriebshof übernommen, ist jedoch nicht einzeln auswertbar, um es konkret dem Müll um einen Kleidercontainer zuzuordnen.

Zu 4:

Nein.

Die eingesammelten Gegenstände werden nicht einzeln auf einem Recyclinghof abgegeben, sondern über die auf dem Betriebshof vorhandenen Containern entsorgt. Somit gibt es keine Einzelrechnung, die entsprechend weitergereicht werden kann.

Zu 5:

Eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche durch die Gemeinde setzt eine gesetzliche Ermächtigung sowie die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme voraus.

Im vorliegenden Fall gibt es keine spezielle gesetzliche Grundlage, die eine Überwachung der Standorte rechtfertigen würde. Auch das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) erlaubt Videoüberwachung lediglich im Rahmen der Gefahrenabwehr an eng begrenzten Orten, z.B. an Gefahrenorten oder Kriminalitätsschwerpunkten.

Da es sich bei den betroffenen Standorten um Fälle einfacher Ordnungswidrigkeiten handelt, liegen weder Gefahrenorte noch Kriminalitätsschwerpunkte vor. Eine Videoüberwachung ist daher nicht vorgesehen.

Unabhängig davon ist bei jeder Form der Videoüberwachung der behördliche Datenschutzbeauftragte einzubinden und die Maßnahme unterliegt der Kontrolle durch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die Kosten für eine öffentliche Überwachung würde die Gemeinde tragen, da diese für die Überwachung zuständig wäre.

Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 13

Anfrage der GfL-Fraktion zu Nutzung, Zustand und Perspektive des Bürgerhauses im Ortsteil Damm

Vorlage: 120/2025

Anfrage:

1. Zum baulichen Zustand

  • Welche konkreten Schäden oder Mängel bestehen aktuell am Bürgerhaus Damm (z. B. am Dach, in den Innenräumen, an der Haustechnik etc.)?
  • Liegen Gutachten oder Kostenschätzungen zu erforderlichen Sanierungen vor? Wenn ja, aus welchem Jahr stammen diese und mit welchen Kosten wird gerechnet?
  • Wurde geprüft, ob durch einfache Reparaturen (z. B. Abdichtung des Dachs) eine eingeschränkte Nutzung bis zur endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Gebäudes ermöglicht werden könnte?

2. Zur Nutzung und Vermietung

  • Aus welchen Gründen ist eine Vermietung des Bürgerhauses derzeit nicht möglich (z. B. bauliche, versicherungsrechtliche oder sicherheitsrelevante Aspekte)?
  • Unter welchen Bedingungen wäre eine teilweise oder befristete Nutzung (z. B. einzelner Räume) wieder zulässig oder denkbar?
  • Wer entscheidet im Einzelfall über Anfragen zur Nutzung des Gebäudes, und nach welchen Kriterien erfolgt die Ablehnung oder Genehmigung?
  • Welche laufenden Kosten (z. B. für Unterhalt, Versicherung, Energie, Grundsteuer) entstehen der Gemeinde derzeit für das leerstehende Bürgerhaus?

3. Zur Nutzung durch die Gemeinde

  • Warum wird das Gebäude für gemeindliche Zwecke (z. B. Sitzungen, Wahlen, Bürgerversammlungen) weiterhin genutzt, während eine private Nutzung ausgeschlossen wird?
  • Welche Maßnahmen werden derzeit unternommen, um die durch den früheren Nutzer verursachten Schäden zu beheben, und welche Kosten sind der Gemeinde dadurch bislang entstanden?

4. Zur Zukunft des Gebäudes

  • Wie ist der aktuelle Stand des Verkaufsverfahrens?
  • Wird neben dem Verkauf auch über alternative Nutzungsformen nachgedacht?
  • Welche mittelfristige Perspektive sieht die Verwaltung für das Bürgerhaus Damm (z. B. Erhalt, Verkauf oder Umnutzung)?

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Das Dach des Dorfgemeinschaftshauses in Damm ist undicht. Richtig aufgefallen war dies bei einem Starkregenereignis in 2017. Eine langjährige gerichtliche Auseinandersetzung mit dem damaligen Eigentümer der PV-Anlage, die auf dem Dach des Gebäudes montiert ist, schloss sich an. Während dieser Auseinandersetzung wurden keine Reparaturen am Dach durchgeführt.

Für die Sanierung des kompletten Daches belief sich die Kostenschätzung aus dem Jahr 2024 auf 55.288 €. Eine Prüfung auf einfache Reparatur ist erfolgt. Jedoch konnten schon vor Jahren die genauen Schadstellen am Dach nicht verortet werden.

Zu 2:

Eine Vermietung ist derzeit nicht möglich, da das Dach undicht ist. Dadurch kann Wasser ins Gebäude eindringen und sich ansammeln.

Es handelt sich insofern um ein Gebäude, welches nicht den Maßstäben der Verkehrssicherung eines öffentlichen Gebäudes vollumfänglich entspricht.

Aus diesem Grund kann das Gebäude nicht für die private Nutzung überlassen werden.

Die laufenden Kosten für das Gebäude für die Jahre 2024 und 2025 können der beigefügten Anlage entnommen werden.

Zu 3:

In den vergangenen Jahren wurde das Haus gelegentlich zu gemeindlichen Zwecken genutzt. Die Nutzung wurde jeweils nach eingehender Abwägung zugelassen.

Schäden, die in der Folge der Unterbringung eines Wohnungslosen entstanden sind, wurden zwischenzeitlich behoben.

Wie bereits bei einer Anfrage vom Herbst letzten Jahres in der Gemeindevertretung berichtet, belief sich der Schaden auf ca. 10.000 €.

Des Weiteren werden nur zwingend erforderliche Instandsetzungen durchgeführt (siehe Anlage), da das Gebäude weiterhin veräußert werden soll.

Zu 4:

Aktuell gibt es ernsthafte Kaufinteressenten mit entsprechenden Nutzungskonzepten. Der Gemeindevorstand befindet sich hier im laufenden Prozess.

Das Gebäude in kommunaler Hand zu belassen und einer anderen Nutzung zuzuführen, wird aufgrund der Haushaltslage nicht favorisiert.

Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 14

Anfrage der BfB-Fraktion betr. Maßnahmen zur Digitalisierung von Erstschriften des Geburts-, Sterbe- und Heiratsnebenregister des Standesamtes Lohra

Vorlage: 003/2026

Anfrage:

  1. Wird eine Digitalisierung der genannten Erstschriften seitens des Gemeindevorstands grundsätzlich als möglich erachtet?
  2. Welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen sind hier seitens der Gemeinde Lohra zu beachten?
  3. Inwiefern ist in dieser Angelegenheit eine Zusammenarbeit der Gemeinde Lohra mit dem Hessischen Landesarchiv bzw. dem Hessischen Staatsarchiv Marburg oder externen Dienstleistern denkbar?

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit.

Zu 2:

Grundsätzlich sind die rechtlichen Bestimmungen des Personenstandsgesetzes (PStG), des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetzes (HAG PStG), des Hessischen Archivgesetzes (Hess. ArchivG) sowie der Satzung der Gemeinde Lohra über die Aufgaben und die Benutzung des Gemeindearchives sowie die Archivierung gemeindlichen Archivgutes (Archivordnung) zu beachten.

Besonderes Augenmerk ist auf folgende Bestimmungen zu richten:

§ 5 PStG – Fortführung der Personenstandsregister

§ 7 PStG – Aufbewahrung

§ 6 HAG PStG – Archivierung

§ 9 HArchivG - Schutzfristen

§ 3 Archivordnung – Benutzungserlaubnis

§ 4 Archivordnung – Ort und Zeit der Benutzung Verhalten im Benutzerraum

Auf der Grundlage des Personenstandsrechtsreformgesetzes von 2006 wurde die elektronische Führung von Personenstandsregister ab 2009 verpflichtend eingeführt.

Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Personenstandsbücher (Geburten-, Heirats-, Sterbebücher) in Papierform geführt und sog. Erst- und Zweitbücher angelegt.

Die Erstbücher umfassten die Ersteinträge mit Original-Unterschriften und Folge-beurkundungen (mit Verbleib beim Standesamt) und die Zweitbücher umfassten die beglaubigten Abschriften der Erstbücher (als Sicherungsregister mit Verbleib bei der Standesamtsaufsicht der Kreisverwaltung).

Die Erstbücher der Standesämter Kirchvers und Lohra befinden sich in der Gemeindeverwaltung (bis zum Ende der Fortführungsdauer gem. § 5 PStG beim Standesamt, nach Ablauf der Fortführungsfristen gelten die Bücher als Archivgut und befinden sich im Gemeindearchiv).

Die seit jeher bei der Kreisverwaltung gelagerten Zweitbücher (als Sicherungs-register) wurden von dort an das Hessische Landesarchiv (Standort: Neustadt (Hessen)) abgegeben, dort digitalisiert und über „Arcinsys“ auch online verfügbar gemacht.

Folgende Bücher des Standesamtes Lohra befinden sich wegen Schimmelbefalls noch in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Marburg und können erst nach konservatorischer Bearbeitung dem Hess. Landesarchiv zur Verfügung gestellt werden:

Geburten

Jahrgänge:

1874 – 1900

Heiraten

Jahrgänge:

1874 – 1906

Sterbefälle

Jahrgänge:

1874 - 1906

Eine Anfrage beim Hess. Landesarchiv vom 09.01.2026 hat ergeben, dass von dort keine grundsätzlichen Einwände gegen eine Digitalisierung der Erstbücher bestehen.

Dass Hess. Landearchiv weist jedoch auch ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Veröffentlichung der digitalisierten Erstbücher die geltenden archivgesetzlichen Vorschriften und Fristen (insbesondere der Schutz von Personen nach § 9 Hess. ArchivG) zu beachten sind.

Die von uns gestellte Frage, ob die o.g. Erstbücher durch das Hess. Landesarchiv digitalisiert und verwaltet werden könnten (bei leihweiser zur Verfügung Stellung der entsprechenden Bücher) wurde bisher nicht beantwortet.

Eine Digitalisierung durch das Landesarchiv würde aus unserer Sicht einige Vorteile bieten, z. B.:

  • Die Digitalisierung und Aufbereitung würden professionell und schonend vorgenommen werden, da das entsprechende fachliche Know-how sowie die technische Ausrüstung zur Verfügung stehen.
  • Der Bestand an dortigen archivierten Personenstandsbüchern wäre komplett und könnte so über „Arcinsys“ einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt werden.
  • Die archivrechtlichen Vorschriften inkl. § 9 HArchivG (Schutzfristen) würden sicher umgesetzt werden.
  • Es würden voraussichtlich keine zusätzlichen Kosten (außer ggf. Transport-kosten) entstehen.

Die Digitalisierung der Personenstandsbücher von Beschäftigten der Verwaltung durchführen zu lassen, ist unwirtschaftlich. Die Gemeindeverwaltung verfügt zudem nicht über die Hard- und Software, um mit diesem Archivgut entsprechend umzugehen.

Die Digitalisierung ist auch durch externe Firmen möglich. Die Kosten errechnen sich hier u.a. nach einzuscannender Seitenzahl und nach Aufwand. Entsprechend Angebote wären zur gegebenen Zeit einzuholen.

Zu 3:

Alle Arten der Zusammenarbeit sind seitens der Gemeinde grundsätzlich denkbar. (Siehe Ausführungen zu den Fragen 1 und 2).

Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 15

Mitteilungen

Mitteilungen Bürgermeisterin GVE 29.01.2026

1. Die Beigeordneten Kathrin Neuser, Hans Kraft und Rainer Jäckel haben am 13.01.2026 den Landesehrenbrief durch den Landrat erhalten.

2. Aufgrund des 15jährigen Gründungsjubiläums und zum 10jährigen Jubiläum der Stromnetzübernahme haben die Stadtwerke Marburg jeder Gründungskommune eine Spielzeugkiste gespendet – so auch der Gemeinde Lohra.

3. Am 19.01.2026 wurde die Fotoausstellung „Knipst du noch oder fotografierst du schon?“ in der Kreisverwaltung eröffnet. Hier sind die Fotoarbeiten von Jugendlichen aus Fronhausen und Lohra aus dem Fotoworkshop im Rahmen von flora 3048 ausgestellt. Die Ausstellung läuft noch bis 11.02.2026. Im Anschluss wird die Ausstellung im Rathaus Lohra zu sehen sein.

4. Am 09.02.2026 lädt der Kreisseniorenrat zu einer Podiumsdiskussion ins Bürgerhaus Lohra ein.

5. Am 11.02.2026 ist eine weitere Sitzung der Friedhofskommission angesetzt.

6. Am 28.02.2026 wird die neue Drehleiter der Feuerwehr Gladenbach in den Dienst gestellt. Die Gemeinde Lohra hat sich finanziell daran beteiligt.

7. Am 15.04.2026 wird Herr Landrat Jens Womelsdorf mit einer kleinen Delegation die Gemeinde Lohra besuchen. Der genaue Ablauf wird derzeit erarbeitet und frühzeitig bekanntgegeben.

8. Listen für die Kommunalwahl stehen; es gibt in jedem Ortsteil eine Liste für einen Ortsbeirat.

9. Neue Beauftragte für die Friedhofshallen wurde eingestellt

10. Hoher Krankenstand in Verwaltung und Betriebshof

11. Gebührenkalkulation Abwasser für die Jahre 2027 und 2028 wurde erstellt.

12. Die verlegten Leerrohre in der Ortsdurchfahrt und in der Straße „Vogelsang“ Weipoltshausen sind zwischenzeitlich an die Telekom verkauft worden (Erlös rd. 65.000 €)

13. Überörtliche Prüfung des Landesrechnungshofes hat sich für 2026 (bis nach 2027) angemeldet

14. Abbau der Digitalen Dorflinden ist im Gange; Ersatz bereits beschafft für BGH Lohra und DGH Kirchvers.

15. Austausch der gemeindlichen PC-Ausstattung wegen fehlender Aktualisierung von Windows 10 ist zu gut 2/3 erfolgt; restliche Umstellung läuft in 2026

16. Anliegerversammlung „Auf den langen Strichen / Am Trieb“ hat am 16.12.2026 stattgefunden. Es wird ein weiterer Termin angeboten, wenn konkrete Zahlen genannt werden können.

17. Es wurde seit dieser Woche (Januar 2026) mit der Entsorgung der Ablagerungen auf dem Festplatz in Altenvers begonnen.

Anschließend soll der Platz wieder ordnungsgemäß hergestellt

werden. Das gilt ebenfalls für den Sportplatz in Rollshausen. Auch beim Sportplatz Lohra ist ein Teil bereits entsorgt worden, der Rest wird noch abgeholt.

18. Die Räumlichkeiten des Jugendclubs Lohra ist nach Schimmelbefall geräumt und der Mietvertrag ist gekündigt worden.

Die Übergabe an den Vermieter hat stattgefunden.

19. Ausschreibung für die Straßenbaumaßnahmen im Haushalt 2026 sind fertig und werden im Februar 2026 veröffentlicht

20. Eine der Kammern der Zisterne Reimershausen ist undicht; es besteht noch Gewährleistung und der ausführende Unternehmer arbeitet an einer Lösung; die restlichen Kammern sind dicht und nutzbar für Brandeinsätze

21. Die Vorbereitungen zur Kommunalwahl am 15.03.2026 laufen auf vollen Touren. Die Wahlbenachrichtigungen werden demnächst durch die ekom verschickt. Für die Auszählung wurden 4 Teams aus Verwaltungsmitarbeitern gebildet, die am 16. und 17.03.2026 die Stimmzettel ins Programm eingeben. An beiden Tagen ist deshalb die Gemeindeverwaltung geschlossen. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt rechtzeitig.

22. Beschwerden über Winterdienst halten sich in Grenzen; gute Arbeit vom Betriebshof

TOP 16

Fragestunde

Harald Platt:

Wird der Basketballplatz auf dem Festplatz in Altenvers auf Beschädigungen beim Pflaster überprüft?

Antwort Bürgermeisterin:

Die ausführende Firma hat eine klare Ansage, den Platz ordnungsgemäß wieder herzustellen. Der Platz wird abschließend von unseren Mitarbeitern überprüft. Sofern im Nachgang den Bürgern noch Mängel auffallen, können diese gerne an uns gemeldet werden.

Wie ist der Sachstand beim Car-Sharing?

Antwort Bürgermeisterin:

Durch die Region Marburger Land wurde für dieses Gebiet eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die Teilnahme war sehr gering. Auf die Aufrufe haben sich kaum Interessenten gemeldet. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

Peter Thiel:

Wie ist der Sachstand Sanierung Biegenstraße?

Antwort Bürgermeisterin:

Fördermittel für die Sanierung der Biegenstraße wurden beantragt. Bisher ist jedoch noch keine Zusage vom Fördermittelgeber ausgesprochen worden.

Klaus Müller:

Wie ist der Stand der Rechnungsstellung für die Ortsdurchfahrt Weipoltshausen?

Antwort Bürgermeisterin:

Von dem beauftragten Büro haben wir leider immer noch nicht die entsprechenden Unterlagen erhalten. Wir gehen aber davon aus, dass die Abrechnung noch in diesem Jahr erfolgt.

Franziska Willershausen:

Wann gibt es zu den beiden Interessenten für das Dorfgemeinschaftshaus in Damm nähere Informationen?

Antwort Bürgermeisterin:

Ein Interessent hat im Gemeindevorstand sein Konzept bereits vorgestellt, der zweite Interessent hat weitere Daten angefragt. Dieser wird sein Konzept dann ebenfalls dem Gemeindevorstand vorstellen. Danach erfolgt die Beteiligung der Gemeindevertretung. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 sein.

Harald Rink:

Die BfB-Fraktion hatte im Februar letzten Jahres einen Prüfantrag gestellt, der zum Ziel hat, dass die neuen LED-Straßenlampen mit Bewegungsmeldern so geschaltet werden, dass sie bei Bewegung auch mitten in der Nacht anspringen. Wann wird voraussichtlich die LED-Straßenbeleuchtung soweit umgesetzt sein, dass unser Antrag für die gesamte Gemeinde geprüft werden kann?

Antwort Bürgermeisterin:

Derzeit ist noch nicht die gesamte Gemeinde auf LED umgerüstet. Haushaltsmittel wurden für die Jahre 2026 und 2027 eingestellt. Uns fehlt jedoch noch die Fördermittelzusage und vorher dürfen keine Arbeiten begonnen werden. Sobald die Fördermittelzusage da ist und die Umrüstung auf LED erfolgt ist, kann der Antrag für die gesamte Gemeinde geprüft werden.

Knut Schäfer:

Neue LED-Straßenlampen sind doch schon installiert, worauf beziehen sich die Fördermittel?

Antwort Bürgermeisterin:

Die Hälfte aller Straßenlampen in der Gemeinde sind bereits umgerüstet. Für die andere Hälfte benötigen wir erneut Fördermittel.

Ronald Brauner:

Wie ist der Stand der Gespräche mit der Volksbank Mittelhessen betr. Neue Mitte in Lohra?

Antwort Bürgermeisterin:

Die Volksbank Mittelhessen ist weiterhin interessiert mit uns gemeinsam ein Projekt umzusetzen. Allerdings müssen wir nach der Fördermittelabsage andere Möglichkeiten eruieren.

Meike Bodenbender:

Wie ist der Sachstand bei der Flutmulde in Damm?

Antwort Bürgermeisterin:

Dem Geschäftsführer des Gewässerverbandes Salzbödetal wurde die Bitte um Kontakt mit dem Anlieger aufzunehmen weitergeleitet. Ein Ergebnis steht noch aus.

Jürgen Will:

Gibt es neue Information betr. Sondervermögen der Bundesregierung 2026– wie viel Geld und welcher Rhythmus sind für die Gemeinde Lohra zu erwarten?

Antwort Bürgermeisterin:

Bisher gibt es noch keine Ausführungsbestimmungen, für was das Geld verwendet werden darf. Wir erwarten dies im 3. Quartal 2026.

Herbert Schepp:

Wie ist der Stand Renaturierung Vers und Krebsbach?

Antwort Bürgermeisterin:

Unser Gewässermanager, von der Hessischen Landgesellschaft, unterstützt uns, dass wir in diesem Jahr die notwendigen Schritte beginnen. Die Renaturierungen und ein voraussichtlich notwendiges Flurbereinigungsverfahren werden jedoch nicht in einem Jahr abgeschlossen sein. Ein Zeitrahmen kann hier nicht genannt werden.

Hans-Wilhelm Kisch

Petra Weber

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführerin