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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 13/2025
Rathaus-Info
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Friedhöfe der Gemeinde Lohra Rasengräber

Entfernung des Grabschmuckes

Rasenurnen- und Rasenerdgrabstätten sind Gräber, die von Frühjahr bis Herbst eines jeden Jahres den grünpflegerischen Maßnahmen des Betriebshofes (oder deren Beauftragten) unterliegen.

Auf diesen Grabstätten darf grundsätzlich kein Grabschmuck abgelegt werden; hierfür wurden entsprechende Sammelgedenkstätten am jeweiligen Grabfeld geschaffen.

In den Zeiten außerhalb der Grünpflege (Spätherbst bis Frühjahr) wird die Ablage von Grabschmuck auf den Grabstätten geduldet.

Wegen Beginns der alljährlichen Grünpflege bitten wir nun höflich, den ggf. noch vorhandenen Grabschmuck auf den Rasengrabstätten bis spätestens 15.April 2025 zu entfernen.