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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Interkommunaler Gewerbepark IGS 2026

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 02.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf ⇔ 1.326.889 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ⇔1.113.172 €

mit einem Saldo von ⇔ 213.717 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf ⇔ 0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ⇔ 0 €

mit einem Saldo von ⇔ 0 €

mit einem Überschuss von ⇔ 213.717 €,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf ⇔ 104.488 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ⇔ 0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ⇔ 10.000 €

mit einem Saldo von ⇔ -10.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ⇔ 0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ⇔ 83.888 €

mit einem Saldo von ⇔ -83.888 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von ⇔ 10.600 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze werden nicht festgesetzt.

§ 6

Planstellen werden nicht festgesetzt

§ 7

Umlagen werden wir folgt festgesetzt:

Für Verwaltungs- und Betriebskosten gesamt ⇔ 302.875,00 €

davon der Stadt Gladenbach ⇔ 128.722,00 €

davon der Gemeinde Lohra ⇔ 128.722,00 €

davon der Gemeinde Bad Endbach ⇔ 45.431,00 €

Für Investitionskosten gesamt ⇔ 93.888,00 €

davon der Stadt Gladenbach ⇔ 39.902,00 €

davon der Gemeinde Lohra ⇔ 39.902,00 €

davon der Gemeinde Bad Endbach ⇔ 14.083,00 €

Gladenbach, den 02.12.2025 ⇔ Der Verbandsvorstand

Gez.

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 Peter Kremer

 Verbandsvorsteher

1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, bedarf sie keiner Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

2. Veröffentlichung der Haushaltssatzung im Internet

Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2026 wird auf der Homepage des Interkommunalen Gewerbeparks Salzbödetal unter

www.igs-gladenbach.de/aktuelles veröffentlicht.

Gladenbach, 18.03.2026

Der Verbandsvorsteher

gez. Peter Kremer

Bürgermeister der Stadt Gladenbach