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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 mit Genehmigung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra am 06.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

13.356.885 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

13.463.694 EUR

mit einem Saldo von

-106.809 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.725.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

1.725.000 EUR

mit einem Überschuss von

1.618.191 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

-76.567 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.558.600 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.952.500 EUR

mit einem Saldo von

-2.393.900 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.393.900 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

778.500 EUR

mit einem Saldo von

1.615.400 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von

-855.067 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.393.900 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenim Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 200.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.300.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden im Rahmen einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

1.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Finanz- und Ergebnishaushalt gemäß § 100 HGO dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden, soweit sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind.

Darunter fallen:

a.

Aufwendungen und Auszahlungen mit einem Volumen von über 25.000 EUR je Haushaltsstelle;

b.

Aufwendungen und Auszahlungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde Lohra ohne betragliche Begrenzung.

2.

Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen können durch den Gemeindevorstand beschlossen werden und sind der Gemeindevertretung unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

3.

In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Gemeindevorstand unbeschadet der Rechte aus Abs. 1a) über die Bereitstellung von über-und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR je Haushaltsstelle entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Gemeindevertretung darzulegen.

Lohra, den 06.02.2025

gez.
Karina Schlemper-Latzel
Bürgermeisterin
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 92 Abs. 5, 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 1, 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises

Marburg-Biedenkopf

-Behörde der Landesverwaltung-

GENEHMIGUNG

A)

Gemäß § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2025 in der Planung (§ 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO).

B)

Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Lohra festgesetzten Kredite in Höhe von

2.393.900 Euro

(i.W.: Zwei Million Dreihundertdreiundneunzigtausendneunhundert Euro)

C)

Gemäß § 97a Ziffer 3 HGO i. V. m. § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich von den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Lohra festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

200.000 Euro

(i.W.: Zweihunderttausend Euro)

D)

Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Lohra festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von

1.300.000 Euro

(i. W.: Eine Million Dreihunderttausend Euro)

Marburg, 21. März 2025

In Vertretung

Peter Neidel

Erster Kreisbeigeordneter

Siegelabdruck

Auslegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.04.2025 bis 09.05.2025 in der Gemeindeverwaltung Lohra, Heinrich-Naumann-Weg 2, 35102 Lohra, Zimmer 2.03 (Vorzimmer), während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich aus:

Lohra, den 26.03.2025

Der Gemeindevorstand

Gezeichnet

Karina Schlemper-Latzel

Bürgermeisterin