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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Interkommunaler Gewerbepark IGS

1. Veröffentlichung der Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl S. 915) hat die Verbandsversammlung am 28.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

449.210 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

263.925 €

mit einem Saldo von

185.285 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Überschuss von

185.285 €,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

133.530 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.000 €

mit einem Saldo von

-5.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

128.530 €

fest gesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze werden nicht festgesetzt.

§ 6

Planstellen werden nicht festgesetzt

§ 7

Umlagen werden wir folgt festgesetzt:

Für Verwaltungs- und Betriebskosten gesamt  —  163.625,00 €

davon der Stadt Gladenbach  —  69.541,00 €

davon der Gemeinde Lohra  —  69.541,00 €

davon der Gemeinde Bad Endbach  —  24.544,00 €

Für Investitionskosten gesamt  —  5.000,00 €

davon der Stadt Gladenbach  —  2.125,00 €

davon der Gemeinde Lohra  —  2.125,00 €

davon der Gemeinde Bad Endbach  —  750,00 €

Gladenbach, den 28.02.23

Der Verbandsvorstand

gez.

Peter Kremer

Verbandsvorsteher

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, bedarf sie keiner Genehmigung durch die Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Auslegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 03.04.2023 bis 28.04.2023 (einschl.) in den Rathäusern der Gemeinde Lohra, der Gemeinde Bad Endbach und der Stadt Gladenbach jeweils im Vorzimmer des Bürgermeister während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Gladenbach, 28.02.2023

Der Verbandsvorsteher
gez. Peter Kremer
Bürgermeister der Stadt Gladenbach