Die zu verpachtende Fläche befindet sich in der Gemarkung Lohra. Der derzeitige Pachtvertrag endete zum 31.12.2022.
Folgende Fläche soll langfristig, mindestens für 10 Jahre verpachtet werden:
| Flur 5 | Flurstück 558 | 2.088 qm | Grünland |
Bodenschätzung:
1.495 qm Grünland, Bodenzahl 64
593 qm Grünland, Bodenzahl 60
Festgelegte Höhe des Pachtzinses: 39,37 € jährlich, zahlbar zum 01.03. eines Pachtjahres
Gemarkung Lohra Flur 5, Flurstück 558
Lage (Gemarkungsgrenze zu Damm):
Abgabe einer Bewerbung um das Pachtland:
Bitte machen Sie sich mit der Richtlinie zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem Pachtland der Gemeinde Lohra vertraut, diese finden Sie auf unserer Homepage:
www.lohra.de - Leben & Wohnen - Bauen, Wohnen & Arbeiten - Pachtangelegenheiten
und reichen Sie den dort befindlichen Informations-/Bewerbungsbogen ausgefüllt schriftlich oder digital bei der Gemeindeverwaltung Lohra ein.
Der Informations-/Bewerbungsbogen muss spätestens bis zum 23.05.2023 um 15:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Lohra eingegangen sein.
Zu spät eingereichte Bögen werden nicht berücksichtigt.
Auswertung der Informations-/Bewerbungsbögen
Die eingegangenen Informations-/Bewerbungsbögen werden sorgfältig ausgewertet. Eine Kontaktaufnahme mit Interessenten/Bewerbern (m./w./d.) erfolgt nur, wenn dies zur Klärung von Fragen erforderlich ist.
Danach werden die Bögen dem Gemeindevorstand zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Entscheidung werden die Interessenten/Bewerber (m./w./d.) benachrichtigt.
Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde Lohra abgeleitet werden.
Sollten keine Bögen eingehen, wird das Verfahren aufgehoben.
Auskünfte
Ausschreibende Stelle:
Gemeinde Lohra
Bauamt
Heinrich-Naumann-Weg 2
35102 Lohra
Auskünfte werden bis zum 22.05.2023 wie folgt erteilt:
| Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag | in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | in der Zeit von 14:00 - 17:00 Uhr |
| Donnerstag | in der Zeit von 14:00 - 18:00 Uhr |
| Frau Roos | |
| Tel.: | 06462/2007-20 |
| E-Mail: | |
Lohra, den 20.04.2023