Von links: Karina Schlemper-Latzel, Dr. Anna Stach, Wolfgang Zieske, Werner Waßmuth, Petra Schymura
Werner Waßmuth, Bürgerhausstraße 10, 35102 Lohra
Telefon 06462/7327 Mobil 017634163544
E-Mail: Werner.wassmuth@gmx.de
Wolfgang Zieske, Am Jungholz 25, 35102 Lohra
Telefon 06462/91155 Mobil 01702840324
E-Mail: wolfgang.zieske@t-online.de
Weitere Info im Internet www.fsr-lohra.de
Bei Fragen oder Anregungen bitte mit Werner Waßmuth, Wolfgang Zieske, Jürgen Will oder Kurt Schlienbecker in Verbindung setzen.
Der Familien-und Senioren Lohra e.V. und der Sozialverband VdK Ortsverband Lohra laden gemeinsam zum "Sing mit uns in den Mai" nach Rudelart mit Matthias Heuser am 9. Mai, um 18.00 Uhr, in den Großen Saal des Bürgerhaus Lohra ein.
Familien- und Seniorenrat Lohra e.V. VdK Ortsverband Lohra, Bürgerhausstraße 10, Lohra
Der Familien- und Seniorenrat (FSR) sowie der Ortsverband Lohra des VdK hatten zu einem gemeinsamen Informationsnachmittag zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung eingeladen. Als Referentin konnten die Vorsitzenden des FSR, Werner Waßmuth und Wolfgang Zieske sowie die Vorsitzende des VdK, Petra Schymura, Dr. Anna Stach vom Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.V. begrüßen. Bürgermeisterin Karina Schlemper-Latzel betonte in ihrem Grußwort die Wichtigkeit einer solchen Veranstaltung, deren Informationen jeden betreffen können.
Vor 65 Gästen leitete Dr. Stach die Veranstaltung mit den Worten ein: „Bei einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder bei Demenz brauchen Sie jemanden, der in Ihrem Sinne für Sie handelt“.
Eine Vorsorgevollmacht schaffe Sicherheit. Zwar habe der Gesetzgeber mit der Reform des Betreuungsrecht, das 2023 in Kraft getreten ist, neue Regeln festgeschrieben und die Ehegattennotvertretung ermöglicht. Diese reiche aber nicht weit. Für eine umfängliche rechtliche Vertretung brauche man eine Vollmacht, die in guten Zeiten erstellt werden muss. Wer keine Vorsorgevollmacht erteilt habe, müsse im Ernstfall damit rechnen, dass durch das Betreuungsgericht eine Person zum rechtlichen Betreuer bestellt wird.
Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht, die vom Ortsgericht oder Notar beglaubigt sein sollte, regele man, wer im schlimmsten Fall handeln dürfe. Die oder der Bevollmächtigte entscheide je nach Ausgestaltung über Antrags- und Behördenangelegenheiten, den sog. Schriftkram, Gesundheitsfragen oder auch Hausverkauf und Umzug in ein Pflegeheim.
Die Patientenverfügung sei ein vollständig anderes Vorsorgepapier, in der Maßnahmen zur Lebensverkürzung und Behandlungswünsche festgelegt werden können. In der Vorsorgevollmacht kann eine Person für die Gesundheitssorge bestimmt werden, die den in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen dann im Gespräch mit den behandelnden Ärzten zur Umsetzung verhelfe.
Bei der Betreuungsverfügung, in der festgelegt wird, welche gewünschte Person im Notfall eine Betreuung übernehmen solle, werde durch das Gericht geklärt, wer für Gesundheitsfragen, Vermögensfragen usw. zuständig sei, so Dr. Stach.
Die Veranstaltung endete nach fast zwei Stunden mit einer regen Diskussion der Teilnehmenden. Sie machte die Wichtigkeit des Themas deutlich, die der Familien- und Seniorenrat sowie der vdk Ortsverband Lohra lange schon gut im Blick haben.
Am Montag, den 14.04.25 findet in Lohra im Gruppenhaus des Bürgerhauses um 15 Uhr eine weitere Informationsveranstaltung zum Thema Patientenverfügung statt. Eingeladen sind alle Interessierten.
Die Gemeinde Lohra unterstützt aktiv das Thema Rechtliche Vorsorge und Betreuung.
So bietet der Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.V. jeden 2. Montag im Monat von 15-17 Uhr eine Sprechstunde im Gruppenraum des Bürgerhauses zum Thema Rechtliche Vorsorge und Betreuung an.
Dr. Stach bedankte sich nachdrücklich für diese gute Kooperation mit der Gemeinde Lohra, sowie der bewährten Zusammenarbeit mit dem Familien- und Seniorenrat Lohra und dem VdK.