| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 20:08 Uhr |
| Ort | Dorfgemeinschaftshaus Weipoltshausen, Hauptstraße |
Öffentlicher Teil:
| TOP 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| TOP 2 | Feststellung der endgültigen Tagesordnung |
| TOP 3 | Genehmigung der letzten Niederschrift |
| TOP 4 | Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
| TOP 5 | Bericht der Delegiertenvertreter/innen |
| TOP 6 | Prüfantrag zur Einführung von Müllgefäßen/Müllsäcken für Einwegwindeln - Antrag der BfB-Fraktion vom 12.04.2023 Vorlage: 052/2023/1 |
| TOP 7 | Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Damm - Bebauungsplan "Hilgenacker, 1. Änderung und Erweiterung" mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) - Vorentwurfs- und Offenlegungsbeschluss Vorlage: 089/2023 |
| TOP 8 | Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU-Fraktion betr. Leistungsfähigkeit des Stromnetzes in der Gemeinde Lohra Vorlage: 099/2023/1 |
| TOP 9 | Anfrage der CDU-Fraktion betr. Glasfaserausbau in Lohra Vorlage: 110/2023/1 |
| TOP 10 | Information über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2022 im Sinne des § 112 Abs. 5 HGO Vorlage: 119/2023 |
| TOP 11 | Außerplanmäßige Ausgabe zum Eigenanteil der Gemeinde Lohra am Glasfaserausbau über die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH Vorlage: 120/2023 |
| TOP 12 | Anfrage der BfB-Fraktion betr. Feuerwehrstandort Ortsteil Reimershausen“ gemäß Vorlage 113/2023 Vorlage: 121/2023 |
| TOP 13 | Antrag der SPD-Fraktion betr. Erläuterung des §12 der Straßenreinigungssatzung von 1980 der Gemeinde Lohra zwecks Befreiung von der Verpflichtung zur Reinigung der Straße auf Antrag Vorlage: 123/2023 |
| TOP 14 | Änderungsantrag der CDU-Fraktion der Gemeindevertretung zum Antrag der SPD-Fraktion Vorlage 123/2023 Vorlage: 123/2023/1 |
| TOP 15 | Benennung Vertreter Verbandsversammlung Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) |
| TOP 16 | Mitteilungen |
| TOP 17 | Fragestunde |
| TOP 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| Die Gemeindevertreter und die Beigeordneten waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 17.10.2023 (mindestens 7 Tage vorher) unter Angabe der Verhandlungsgegenstände zum heutigen Tage einberufen. Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter fest. Von 31 Gemeindevertretern waren zu Beginn der Sitzung 23 (mehr als die Hälfte) anwesend. Der Vorsitzende begrüßt die Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Protokollantin sowie die interessierte Öffentlichkeit und stellt die Beschlussfähigkeit fest. |
| TOP 2 | Feststellung der endgültigen Tagesordnung |
| Die Bürgermeisterin beantragt, TOP 7 “Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Damm - Bebauungsplan “Hilgenacker, 1. Änderung und Erweiterung” mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) - Vorentwurfs- und Offenlegungsbeschluss” von der Tagesordnung zu nehmen. Gegen diesen Antrag gibt es seitens des Gremiums keinen Widerspruch. Der geänderten Tagesordnung wird ebenfalls nicht widersprochen. Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Karl Klefenz beantragt im Namen seiner Fraktion einen Akteneinsichtsausschuss. Zweck: Untersuchung aller Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bahnlinie und Feldweg in der Gemarkung Damm an die Firma Lather und dem zugehörigen späteren Vergleich. Jeglicher Schriftverkehr dazu (auch mit übergeordneten Behörden) ist vorzulegen. Ziel: Der Akteneinsichtsausschuss soll die Rechtmäßigkeit dieser Vorgänge überprüfen und insbesondere klären, ob Handlungen zum Nachteil von Gemeinde Lohra, anliegenden Grundstückseigentümern und zum Nachteil des Landkreises Marburg-Biedenkopf erfolgten, und ob, der Gemeindevertretung Informationen vorenthalten wurden. |
| TOP 3 | Genehmigung der letzten Niederschrift |
| Die Sitzungsniederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.06.2023 und vom 21.09.2023 wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes und den Ortsvorstehern zugestellt. Der Sitzungsniederschrift vom 29.06.2023 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja 23 Der Sitzungsniederschrift vom 21.09.2023 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja 21 Nein 0 Enthaltung 2 |
| TOP 4 | Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
| Eine aktuelle Stunde wurde nicht beantragt. |
| TOP 5 | Bericht der Delegiertenvertreter/innen |
| Es lagen keine Berichte vor. |
| TOP 6 | Prüfantrag zur Einführung von Müllgefäßen/Müllsäcken für Einwegwindeln - Antrag der BfB-Fraktion vom 12.04.2023 Vorlage: 052/2023/1 |
| Der Antragsteller Herr Harald Rink erklärt, dass die Antwort des Gemeindevorstandes in seiner Fraktion beraten werden wird. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung nimmt die Antwort / Prüfung des Gemeindevorstandes zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen |
| TOP 7 | Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Damm - Bebauungsplan "Hilgenacker, 1. Änderung und Erweiterung" mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) - Vorentwurfs- und Offenlegungsbeschluss Vorlage: 089/2023 |
| Der TOP wurde von der Tagesordnung genommen. Abstimmungsergebnis: zurückgestellt |
| TOP 8 | Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU-Fraktion betr. Leistungsfähigkeit des Stromnetzes in der Gemeinde Lohra Vorlage: 099/2023/1 |
| Die Antwort des Gemeindevorstandes wird bekanntgegeben: Fragestellung: Die Energiewende erfordert künftig ein Vielfaches an Elektrostrom als bisher. Der weitere Ausbau von Solaranlagen auf Dächern, die künftige Überdachung von Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen, die Einrichtung von Wärmepumpen und das Anbringen von Wallboxen zum Aufladen der zunehmenden Elektroautos stellen eine hohe Herausforderung dar, um die Transportaufgaben durch das Stromnetz zu erfüllen.
Begründung: Die Menschen machen sich zunehmend Sorgen, um die Leistungsfähigkeit des Stromnetzes, und ob es den Zukunftsanforderungen gewachsen ist. Antwort des Gemeindevorstands: Für die Versorgungssicherheit spielen viele Aspekte eine Rolle:
Die Bundesnetzagentur weist auf Ihrer Internetseite darauf hin, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet und ein großflächiger Blackout äußerst unwahrscheinlich ist. Das elektrische Energieversorgungssystem ist mehrfach redundant ausgelegt und verfügt über zahlreiche Sicherungsmechanismen, die selbst bei größeren Störungsereignissen einen völligen Zusammenbruch des Übertragungsnetzes verhindern sollen. Die Sicherungsmechanismen werden kontinuierlich auf ihre Eignung geprüft und bei Bedarf angepasst. Seit 2011 ist die Gemeinde Lohra an der Energie Marburg Biedenkopf GmbH & Co. KG (EMB) mit 9 weiteren Kommunen Amöneburg, Cölbe, Fronhausen, Lahntal, Münchhausen, Rauschenberg, Weimar, Wetter und Wohratal beteiligt. Weitere Kommunen sind inzwischen hinzugekommen. Seither hat die Gemeinde Lohra die EMB mit dem Betrieb des örtlichen Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gemäß § 48 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) betraut. Die Gesellschaft übernimmt für das Stromverteilnetz die Betriebspflicht nach den Bestimmungen des geschlossenen Vertrages. Aufgrund der fehlenden technischen Expertise des Gemeindevorstands im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des örtlichen Stromnetzes hat der Gemeindevorstand die Fragen an die Energie Marburg-Biedenkopf und die EAM Netz GmbH mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Die nachfolgende Antwort von der EMB Netz wurde mit der EAM Netz gemeinsam gegeben. Zudem wurde uns ein Zeitungsartikel von einem Pressegespräch mit dem Geschäftsführer der EAM, Herrn Jörg Hartmann, von Anfang August 2023 zur Verfügung gestellt. Diesen fügen wir der Anlage bei. Sofern darüber hinaus Informationsbedarf besteht, empfiehlt der Gemeindevorstand für eine der kommenden Sitzungen einen Experten einzuladen. Antwort Energie Marburg-Biedenkopf Das regionale Stromnetz befindet sich im Eigentum der Energie Marburg-Biedenkopf Netz (EMB Netz). An dieser EMB Netz ist die angefragte Energie Marburg-Biedenkopf (EMB) mit 61 % und die EAM Netz mit 39 % beteiligt. Die Grundidee war, über diese EMB-Beteiligung den Einfluss der Kommunen zu stärken. Der Netzbetrieb ist seit 2016 an die EAM Netz GmbH (EAM Netz) verpachtet, die somit nach Maßgabe des § 1 EnWG für die technische Sicherheit und die sichere Versorgung der Bevölkerung verantwortlich ist. Unter Mitwirkung der Kommunen hat die EMB Netz als Netzeigentümerin in der Vergangenheit die Investitionen in den Ausbau und die Erneuerung der Netzanlagen erhöht. Im Netz der EMB Netz (wie auch im Netz der EAM Netz) profitieren private und gewerbliche Netzkunden seit Jahren von einer überdurchschnittlichen hohen Versorgungsqualität. Laut einer Statistik der Bundesnetzagentur belegt die EAM Netz bei der Versorgungssicherheit einen Platz in der Spitzengruppe aller deutscher Netzbetreiber. Die Anforderungen an das Stromnetz sind in den vergangenen Jahren gestiegen und werden auch in den nächsten Jahren weiterwachsen. Die politischen Ziele zum Hochlauf der Energiewende führen zunehmend zu höheren Leistungsbedarfen im Stromnetz. Diese Entwicklungen und Preissteigerungen führen zukünftig zu einem deutlichen Mehrbedarf an Investitionsbudget. Gründe sind die Einbindung der dezentralen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen genauso wie durch den Ausbau von Elektromobilität und den Strombedarf für die Elektrifizierung des Wärmesektors durch die Nutzung von Wärmepumpen. Dem muss durch Netzverstärkungen in Form von verstärkten Hausanschlüssen, mehr bzw. stärkeren Kabeln und höheren Trafokapazitäten in Umspannwerken und Transformatorenstationen Rechnung getragen werden. Die zunehmend erforderlichen Netzverstärkungsmaßnahmen werden regelmäßig mit den Anteilseignern der EMB Netz abgestimmt und die daraus erforderlichen Investitionsbedarfe abgeleitet. Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis. Der Gemeindevertreter Knut Schäfer beantragt, einen Experten in die Sitzung der Gemeindevertretung Anfang 2024 einzuladen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja 23 Der Vorsitzende bittet darum, im Vorfeld die Fragen an den Experten der Verwaltung zukommen zu lassen. |
| TOP 9 | Anfrage der CDU-Fraktion betr. Glasfaserausbau in Lohra Vorlage: 110/2023/1 |
| Die Antwort des Gemeindevorstandes wird bekanntgegeben. Fragen an den Gemeindevorstand:
Antwort des Gemeindevorstands: Zu 1: Die Fa. Ellin Line hat in Lohra in der 33. KW 2023 mit dem Bau des Glasfasernetzes für die Glasfaser Plus (GF+) begonnen. Aktuell laufen die Arbeiten in Sachsenhausen sowie im Bereich der Kreuzstraße und der Ortsdurchfahrt. Wie dem Pressebericht in der OP am 25.09.2023 zu entnehmen war, hat sich die Deutsche Glasfaser dazu entschlossen nicht auszubauen. Zu 2: Vorerst bleibt es bei einem Anbieter (GF+). Zu 3: Da es mit dem Rückzug der Deutschen Glasfaser momentan sonst keinen weiteren Interessenten für den Glasfaserausbau in Lohra gibt, werden die Straßen und Gehwege auch nur einmal geöffnet. Zu 4: Mit dem Rückzug der Deutschen Glasfaser hat sich diese Problematik erledigt. Der Gemeindevertreter Niklas Göpel fragt nach, ob es zur Prüfung des Ausstiegs der Deutschen Glasfaser beim Vertrag mit dem Landkreis inzwischen ein Ergebnis gibt. Die Bürgermeisterin informiert, dass es hierzu keine weiteren Informationen gibt. Der Gemeindevertreter Markus Schmidt fragt nach, ob es durch den Landkreis eine Kontrolle der Durchführung der Arbeiten gibt? Die Bürgermeisterin antwortet, ja. Es finden regelmäßig Kontrollen durch die von der Breitband GmbH Beauftragten statt. Die Bürgermeisterin informiert zudem, dass der Arbeitstrupp sehr schnell vorankommt. Querungen in der Straße wurden mit Pflaster versehen. Wann der endgültige Gehwegverschluss durchgeführt wird, ist noch nicht bekannt. Der Gemeindevertreter Karl Klefenz fragt nach, da der Ausbau in Damm nicht erfolgt, wie dort der Stand ist? Die Bürgermeisterin informiert, dass für den Ausbau aller Ortsteile das “Graue Fleckenprogramm” genau dort greift, wo für den Ausbau kein eigenwirtschaftliches Interesse der Firmen besteht. Diesem Programm hat sich die Gemeinde Lohra angeschlossen und im Rahmen dieses Programmes erfolgt der Abschluss des Glasfaserausbaus bis 2028. Der Gemeindevertreter Herbert Schepp fragt nach, ob Leerrohre verlegt werden? Die Bürgermeisterin informiert, dass Leerrohre in den Querungen der Straße verlegt werden, damit wird verhindert, dass die Straße aufgerissen werden muss. Sie werden nicht in den Gehwegen verlegt. Da die Gehwege gepflastert werden und einfacher aufgemacht und geschlossen werden können. Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen |
| TOP 10 | Information über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2022 im Sinne des § 112 Abs. 5 HGO Vorlage: 119/2023 |
| Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt. Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage dargestellten wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2022 hiermit im Sinne des § 112 Abs. 5 HGO zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen |
| TOP 11 | Außerplanmäßige Ausgabe zum Eigenanteil der Gemeinde Lohra am Glasfaserausbau über die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH Vorlage: 120/2023 |
| Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt. Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung stellt die erforderlichen Mittel zur Auszahlung der 1. Jahresrate als Eigenanteil der Gemeinde Lohra am Glasfaserausbau über die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH in Höhe von 50.047,20 € außerplanmäßig in der Ergebnisrechnung unter dem Produktkonto 53501.71280000 zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja 23 |
| TOP 12 | Anfrage der BfB-Fraktion betr. Feuerwehrstandort Ortsteil Reimershausen“ gemäß Vorlage 113/2023 Vorlage: 121/2023 |
| Die Bürgermeisterin informiert, dass die Antwort des Gemeindevorstandes noch nicht vorliegt. |
| TOP 13 | Antrag der SPD-Fraktion betr. Erläuterung des §12 der Straßenreinigungssatzung von 1980 der Gemeinde Lohra zwecks Befreiung von der Verpflichtung zur Reinigung der Straße auf Antrag Vorlage: 123/2023 |
| Zu diesem TOP haben die CDU-Fraktion (Vorlage 123/2023/1) und die BfB-Fraktion (Vorlage 123/2023/2) jeweils einen weiteren Hauptantrag gestellt. Die Antragsteller Markus Hemberger, Peter Thiel sowie Harald Rink erläutern ihre Anträge. Die Empfehlungen des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses wird bekanntgegeben. Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss hat nur den Antrag der SPD-Fraktion beraten und eine ablehnende Empfehlung ausgesprochen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat alle drei Anträge beraten und den Antrag der BfB-Fraktion der Gemeindevertretung zur Empfehlung ausgesprochen. Der Vorsitzende lässt über die 3 Anträge abstimmen: Beschlussvorschlag SPD-Fraktion: Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die im § 12 der Straßenreinigungssatzung vom 19.12.1980 mögliche Befreiung von der Straßenreinigungsverpflichtung auf Antrag zu erläutern und die zu erfüllende Kriterium für eine Befreiung zu benennen. Diese Ausführungen sind im Amtsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde Lohra zu veröffentlichen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt Ja 4 Nein 15 Enthaltungen 4 Beschlussvorschlag CDU-Fraktion: Die Gemeindevertretung möge beschließen, der Gemeindevorstand wird beauftragt, die am 19.12.1980 in Kraft getretene Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lohra zu überarbeiten und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Der evaluierte Satzungsentwurf ist den zuständigen Ausschüssen und der Gemeindevertretung zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt Ja 5 Nein 12 Enthaltungen 6 Beschlussvorschlag BfB-Fraktion: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Mustersatzung zur Straßenreinigung beim Hessischen Städte- und Gemeindebund anzufordern und der Gemeindevertretung zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen Ja 12 Nein 6 Enthaltung 5 |
| TOP 14 | Änderungsantrag der CDU-Fraktion der Gemeindevertretung zum Antrag der SPD-Fraktion Vorlage 123/2023 Vorlage: 123/2023/1 |
| Beratung erfolgte unter TOP 13. |
| TOP 15 | Benennung Vertreter Verbandsversammlung Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) |
| Als Vertreter für die Verbandsversammlung des ZMW wird vorgeschlagen: Bürgermeisterin Karina Schlemper-Latzel Weitere Vorschläge gibt es nicht. Die Bürgermeisterin bejaht, dass sie im Falle der Wahl diese annehmen wird. Die Gemeindevertretung benennt die Bürgermeisterin als Vertreterin für die Verbandsversammlung des ZMW. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja 23 Die Bürgermeisterin nimmt die Wahl an. |
| TOP 16 | Mitteilungen |
| Mitteilungen Bürgermeisterin:
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| TOP 17 | Fragestunde |
| Knut Schäfer: Die Gemeinde Lohra zahlt jährlich einen erheblichen Betrag dafür, dass die Rad- und Wanderbuslinie -Naturpark Linie- (MR L 30-) zur Verfügung steht. Bereits im vergangenen Jahr wurde mehrmals auf die Notwendigkeit der Werbung für diese Rad- und Wanderbuslinie hingewiesen. Zuletzt wurde durch einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung am 29.06.2023 (Top 13, Vorlage 072/2023) der Gemeindevorstand beauftragt, Informationsmaterialien zur Rad- und Wanderbuslinie -Naturpark Linie- (MR L 30-) auf der Internetseite der Gemeinde Lohra und im Amtsblatt zu veröffentlichen. Frage: Wie oft und in welchem Umfang wurde entsprechend dem o. g. Beschluss der Gemeindevertretung für diese Rad- und Wanderbuslinie geworben? Zusatzfrage: Gibt es schon eine Auswertung hinsichtlich der Anzahl der Personen, die diese Buslinie im der Saison 2023 genutzt haben? Antwort Bürgermeisterin: Der Hinweis auf den Rad- und Wanderbus wurde 6 x im Amtsblatt veröffentlicht. Zudem wurde auf der gemeindlichen Homepage eine Verlinkung zum RNV vorgenommen. Die Anfrage wurde zudem an den RNV weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten. Hier die entsprechende Antwort: Werbung
Fahrgastzahlen Eine kontinuierliche Fahrgasterhebung für die MR-30 fand nicht statt. Im Schnitt gehen wir von bis zu 10, in Einzelfällen-15 Fahrgästen pro Fahrt aus. Die Anzahl der Gruppenanmeldungen hat in dieser Saison erfreulich zugenommen. Auffällig ist, dass das Angebot in besonderem Maße auch von Wanderern oder weiteren Fahrgästen genutzt wird, die kein Rad dabeihaben. Dies liegt daran, dass die MR-30 eine besonders attraktive Reisezeit zur Main-Weser-Bahn hat. Peter Thiel: Wie ist der Sachstand Biegenstraße in Lohra zur Einbahnstraße? Antwort Bürgermeisterin: Hier erforderliche Stellungnahmen wurden angefordert. Weitere Gespräche mit HessenMobil sind notwendig, insbesondere auch wegen der Feuerwehrausfahrt in der Kreuzstraße. Markus Schmidt: Wie ist der Sachstand Feuerwehrgerätehaus Altenvers? Antwort Bürgermeisterin: Wir warten auf die Baugenehmigung. Alle notwendigen Vorarbeiten wurden gemacht. Wann die Genehmigung erfolgt ist derzeit nicht absehbar. Christiane Weimer: Wie ist der Sachstand Anbau Kindergarten Kirchvers? Antwort Bürgermeisterin: Eine größere Grundstücksparzelle wurde erworben. Derzeit hängt das Verfahren an der Problematik mit dem Gewässergraben. Markus Hemberger: Wie ist der aktuelle Sachstand barrierefreie Bushaltestellen? Antwort über Protokoll: In Lohra Biegenstraße und Kirchvers Gießener Landstraße sind beide Haltestellen fertig und in Betrieb, aber es hat noch keine VOB-Abnahme stattgefunden (verschiedene Restarbeiten sind noch offen). In Fronhausen sind alle drei Haltestellen fertig und in Betrieb, aber es hat noch keine VOB-Abnahme stattgefunden (verschiedene Restarbeiten sind noch offen). In Weimar sind fertig: Haltestelle „Ringweg-1“. Im Bau ist aktuell die Haltestelle „Bürgerhaus-2“. Noch offen sind die Haltestellen in Niederweimar „Bürgerhaus-1, Ringweg-2“, die zwei Haltestellen in Oberweimar und die Haltestelle in Niederwalgern-Bahnhof. Der weitere Ausbau in Interkommunaler Zusammenarbeit muss noch abgestimmt werden. |
Lohra, den 13. November 2023
| Hans-Wilhelm Kisch | Petra Weber |
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführerin |