Der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
lfd. Nr. 4, Herr Werner Waßmuth hat zum 29. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra nachrückt:
lfd. Nr. 3, Frau Cornelia Babel, Lohra, 989 Stimmen.
Der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
lfd. Nr. 4, Herr Ronald Brauner hat zum 29. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra nachrückt:
lfd. Nr. 6, Herr Jochen Weber, Lohra, 972 Stimmen.
Der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
lfd. Nr. 10, Herr Bernd Willershausen hat zum 29. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra nachrückt:
lfd. Nr. 5, Herr Wolfgang Licht, Lohra, 997 Stimmen.
Der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
lfd. Nr. 2, Herr Jürgen Will hat zum 29. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra nachrückt:
lfd. Nr. 15, Frau Lena Keil, Lohra, 920 Stimmen.
Die bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
lfd. Nr. 15, Frau Lena Keil hat zum 23. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra nachrückt:
lfd. Nr. 20, Frau Nadine Heinzmann, Lohra, 915 Stimmen.
Die bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
lfd. Nr. 20, Frau Nadine Heinzmann hat zum 29. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra nachrückt:
lfd. Nr. 8, Frau Margitta Storll, Lohra, 885 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000
Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter/der Wahlleiterin Fabian Kirch, in Heinrich-Naumann-Weg 2, 35102 Lohra schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Lohra, 30.04.2026