Grabstätten - Ablauf von Ruhezeiten und Nutzungsrechten
Die Friedhofsverwaltung informiert darüber, dass gemäß satzungsrechtlicher Vorgaben für alle Grabstätten, die vor dem 01.08.2016 erworben und belegt wurden, eine Ruhezeit sowie ein Nutzungsrecht von 40 Jahren besteht.
Wir weisen darauf hin, dass diese Grabstätten nach Ablauf der 40jährigen Ruhe-/Nutzungs-zeit (bei Doppelgräber der Zweitbelegung) abgeräumt und eingeebnet werden müssen; eine Verlängerung der Nutzungszeit ist aus satzungsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, sich bei Ablauf der Ruhezeit und des Nutzungsrechtes (spät. 40 Jahre nach Zweitbelegung) direkt an die Friedhofsverwaltung zu wenden, damit der weitere Ablauf der Grabräumung besprochen werden kann. (Friedhofsverwaltung, Frau Schlienbecker, 06462-2007-15, anne.schlienbecker@lohra.de oder info@lohra.de).