Am 28.Mai 2024 wurde die alljährliche Standfestigkeitsprüfung der Grabmale gem. VSG 4.7, § 9, der Gartenbau-Berufsgenossenschaft auf den Friedhöfen der Gemeinde Lohra durch eine beauftragte Fachfirma durchgeführt.
Fehlerhafte (nicht standsichere) Grabsteine wurden mit auffälligen grünen Aufklebern bzw. roten Aufklebern (akute Unfallgefahr) versehen und in einer Liste erfasst.
Die Nutzungsberechtigten der markierten Gräber sind aufgefordert, die betreffenden Grabsteine umgehend sach- und fachgerecht befestigen zu lassen.
Ein entsprechender schriftlicher Nachweis über die durchgeführten Arbeiten (z. B. Erklärung, Rechnung, Bescheinigung des Steinmetzbetriebes über die durchgeführte Reparatur) ist der Friedhofsverwaltung bis spätestens 30.Juni 2024 unaufgefordert vorzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass die Friedhofsverwaltung berechtigt ist, Grabmale, von denen eine akute Gefahr ausgeht, vorläufig zu sichern (z.B. durch Absperren der Grabstätte, Sicherung durch Pflöcke).
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.