1. Veröffentlichung der Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl S. 915) hat die Verbandsversammlung am 28.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im Ergebnishaushalt |
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 449.210 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 263.925 € |
| mit einem Saldo von | 185.285 € |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
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| mit einem Überschuss von | 185.285 €, |
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| im Finanzhaushalt |
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 133.530 € |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.000 € |
| mit einem Saldo von | -5.000 € |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
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| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 128.530 € |
fest gesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Steuersätze werden nicht festgesetzt.
§ 6
Planstellen werden nicht festgesetzt
§ 7
Umlagen werden wir folgt festgesetzt:
| Für Verwaltungs- und Betriebskosten gesamt | 163.625,00 € |
| davon der Stadt Gladenbach | 69.541,00 € |
| davon der Gemeinde Lohra | 69.541,00 € |
| davon der Gemeinde Bad Endbach | 24.544,00 € |
| Für Investitionskosten gesamt | 5.000,00 € |
| davon der Stadt Gladenbach | 2.125,00 € |
| davon der Gemeinde Lohra | 2.125,00 € |
| davon der Gemeinde Bad Endbach | 750,00 € |
| Gladenbach, den 28.02.23 | Der Verbandsvorstand | |
| gez. | |
| Peter Kremer Verbandsvorsteher | |
Die vorstehende Haushaltssatzung 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, bedarf sie keiner Genehmigung durch die Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Der Haushaltsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 03.04.2023 bis 28.04.2023 (einschl.) in den Rathäusern der Gemeinde Lohra, der Gemeinde Bad Endbach und der Stadt Gladenbach jeweils im Vorzimmer des Bürgermeister während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gladenbach, 28.02.2023