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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 25/2026
Rathaus-Info
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Friedhöfe Gemeinde Lohra

Gem. § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Lohra sind Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit (40 Jahre nach Beisetzung) abzuräumen und einzuebnen.

Diese Arbeiten werden durch die Friedhofsverwaltung veranlasst.

Die Nutzungsberechtigten der nachfolgend genannten Grabstätten werden gebeten, sich bei der Friedhofsverwaltung (Frau Schlienbecker, 06462/2007-15, anne.schlienbecker@lohra.de) zu melden:

Friedhof Damm

Einzelgrab

Heinrich Böth

Doppelgrab

Johann Kraft und Elisabeth, geb. Schlag

Friedhof Willershausen

Einzelgrab

Josef Gerstberger

Einzelgrab

Marie Becker, geb. Lückhoff

Doppelgrab

Otto Thiel und Berta, geb. Krump

Doppelgrab

Erich Piegsa und Elisabeth, geb. Aßler