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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 27/2026
Rathaus-Info
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Friedhöfe Gemeinde Lohra

Gem. § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Lohra sind Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit (40 Jahre nach Beisetzung) abzuräumen und einzuebnen. Diese Arbeiten werden durch die Friedhofsverwaltung veranlasst.

Die Nutzungsberechtigten der nachfolgend genannten Grabstätten werden gebeten, sich bei der Friedhofsverwaltung (Frau Schlienbecker, 06462/2007-15, anne.schlienbecker@lohra.de) zu melden:

Friedhof Damm

Einzelgrab

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Heinrich Böth

Doppelgrab

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Johann Kraft und Elisabeth, geb. Schlag

Friedhof Willershausen

Einzelgrab

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Josef Gerstberger

Einzelgrab

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Marie Becker, geb. Lückhoff

Doppelgrab

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Heinz und Ingeborg Jürgens

Doppelgrab

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Otto Thiel und Berta, geb. Krump

Doppelgrab

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Erich Piegsa und Elisabeth, geb. Aßler