| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 21:04 Uhr |
| Ort: | Bürgerhaus Lohra, Jahnstraße 10 |
Öffentlicher Teil:
| TOP 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| TOP 2 | Feststellung der endgültigen Tagesordnung |
| TOP 3 | Vorstellung Herr Starke, Schutzmann vor Ort |
| TOP 4 | Genehmigung der letzten Niederschrift |
| TOP 5 | Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
| TOP 6 | Bericht der Delegiertenvertreter/innen |
| TOP 7 | Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Auf dem Berg vor der Struth" in der Gemarkung Nanz-Willershausen, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Vorlage: 010/2024 |
| TOP 8 | Bauleitplanung der Gemeinde Lohra - Abwägungsbeschluss zu den eingereichten Anregungen und Bedenken aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan „Auf dem Lohn" im Ortsteil Altenvers und zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sowie Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 (2) BauGB Vorlage: 022/2024 |
| TOP 9 | Sachstandsregister der Gemeindevertretungsbeschlüsse 2023 Vorlage: 023/2024 |
| TOP 10 | Antrag der BfB-Fraktion betr. Ermittlung einer Verkaufsbereitschaft von Grundeigentümern Vorlage: 024/2024 |
| TOP 11 | Anfrage der CDU-Fraktion betr. Betrieb der Hochwasserrückehaltebecken im Salzbödetal bei Gladenbach/Weidenhausen und Lohra/Damm Vorlage: 004/2024 |
| TOP 12 | Antwort des Gemeindevorstandes auf die Anfrage der CDU-Fraktion betr. Betrieb der Hochwasserrückehaltebecken im Salzbödetal bei Gladenbach/Weidenhausen und Lohra/Damm Vorlage: 004/2024/1 |
| TOP 13 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 sowie das Investitionsprogramm |
| TOP 14 | Hebesatzsatzung |
| TOP 15 | Mitteilungen |
| TOP 16 | Fragestunde |
| TOP 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| Die Gemeindevertreter und die Beigeordneten waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 05.03.2024 (mindestens 7 Tage vorher) unter Angabe der Verhandlungsgegenstände zum heutigen Tage einberufen. Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter fest. Von 31 Gemeindevertretern waren zu Beginn der Sitzung 22 (mehr als die Hälfte) anwesend. Der Vorsitzende begrüßt die Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Protokollantin sowie die interessierte Öffentlichkeit und stellt die Beschlussfähigkeit fest. |
| TOP 2 | Feststellung der endgültigen Tagesordnung |
| Die Bürgermeisterin beantragt, die Angelegenheit “Hebesatzsatzung” zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen. Ebenfalls beantragt sie, die Vorstellung von Herrn Starke, dem neuen Schutzmann vor Ort, auf die Tagesordnung zu nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja 22 Die Vorstellung von Herr Starke erfolgt als TOP 3. Die Beratung der Hebesatzung folgt im Anschluss an die Haushaltsberatungen als TOP 14. Die Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Der erweiterten Tagesordnung wird nicht widersprochen. |
| TOP 3 | Vorstellung Herr Starke, Schutzmann vor Ort |
| Herr Manuel Starke stellt sich als neuer Schutzmann vor Ort vor. Seit dem 01.02.2024 ist er derzeit noch in einer Übergangszeit mit dem bisherigen Stelleninhaber tätig. Ab dem 01.06.2024 wird er die Stelle endgültig übernehmen und wird damit die Präsenz in der ländlichen Region stärken. Weitere Informationen erfolgen noch über das Amtsblatt. |
| TOP 4 | Genehmigung der letzten Niederschrift |
| Die Sitzungsniederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.02.2024 wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes und den Ortsvorstehern zugestellt. Der vorliegenden Sitzungsniederschrift wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja 21 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0 |
| TOP 5 | Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
| Eine aktuelle Stunde wurde von dem Gemeindevertreter Peter Glocke beantragt. Thema ist der Ablauf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 01.02.2024: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte gerne auf die letzte Sitzung der Gemeindevertretung in Kirchvers zurückkommen. Das Schauspiel, welches dort bei den Sitzungspunkten “Gelbe Schleifen und Schutzschleifen” und “Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses” abgeliefert wurde, war für mich an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten. Es war zum Schämen! Wir erinnern uns kurz, um was es bei den Schleifen ging. Im Kern um eine sehr gute Maßnahme und einen geringen 3-stelligen Betrag, der als Belastung für die Gemeinde im Raum stand. Um es mal ins Verhältnis zu setzen: Ein 3 Gänge-Menü für zwei Personen in einem guten Restaurant kostet heute ungefähr so viel. Wegen dieses Riesen-Betrages wurde ein Drama aufgeführt, be idem zumindest mir die Worte gefehlt haben. Sicher, die Gemeinde muss sparen und auch kleine Beträge tragen zur Verbesserung des Gesamtergebnisses bei. Aber lohnt hier das Veranstalten einer chaotischen Sitzung wegen eines solchen Anlasses und geringen Betrages? Für mich stellt sich da die Frage, wenn eine Maßnahme, bei der es um einen so geringen Betrag geht, zu solchen Sitzungsabläufen führt, was passiert dann zukünftig eigentlich bei richtig dicken Brocken? Ich bin jetzt mal provokant! Wenn wir es als Gemeindevertreter noch nicht einmal mehr schaffen bei einem solchen Punkt, dessen Auswirkungen für die Gemeinde jetzt nicht wirklich markerschütternd sind, einen geordneten Sitzungsablauf zu garantieren, sollten wir ganz schnell einen Beschluss fassen, dass der Gemeindevorstand schleunigst mit Fronhausen, Gladenbach und Weimar Verhandlungen aufnimmt, an deren Ende eine möglichst baldige Fusion steht, damit wir uns selbst möglichst nicht mehr der Gefahr aussetzen, uns so in der Öffentlichkeit zu blamieren. Auch beim Tagesordnungspunkt Akteneinsichtsausschuss wurde so viel geschrien und es gab jede Menge persönliche Angriffe, dass mich auch das sprachlos und betroffen gemacht hat! Ich glaube, dass wir uns einig sein sollten, dass war kein normaler, guter und fairer Umgang miteinander. Ich gehe sogar soweit, dass dieses Schmierentheater abstoßend war. Wir sollten uns alle fragen, muss so etwas sein? Ganz klar, Sitzungen der Gemeindevertretung leben davon, dass Standpunkte auch energisch vertreten werden, es manchmal hitzig wird oder auch mal das eine oder andere Wort zu viel fällt. Dabei sollte uns aber immer auch bewusst sein, dass wir uns möglichst sachlich mit Resepkt und Wertschätzung begegnen. Lächerliche Schauspiele, wie in der letzten Sitzung, sind dazu geeignet, Vertrauen bei den Menschen zu verspielen, so dass eine nicht unerhebliche Gefahr besteht, dass einige oder auch viele Menschen bei zukünftigen Wahlen ihr Kreuz bei extremen Parteien oder Gruppierungen machen - allein nur, weil die vielleicht schon ein geordnetes Bild nach außen hin abgeben und dadurch vertauenswürdig erscheinen. |
| TOP 6 | Bericht der Delegiertenvertreter/innen |
| Werner Waßmuth: Herr Waßmuth berichtet von der Verbandsversammlung des IGS am 27.02.2024. Er informiert, dass es zur Baumaßnahme der DHL Post keine weiteren Informationen gibt. Eine Baugenehmigung wurde noch nicht erteilt. Er berichtet, dass durch die Versammlung angeregt wurde, eine Bushaltestelle im IGS einzurichten. Hier haben Gespräche mit dem RNV stattgefunden. Es müssen aber noch weitere Verhandlungen stattfinden. Er gibt bekannt, dass die Jahresrechnungen 2019 bis 2022 geprüft wurden und sich hier keine Beanstandungen ergaben. Ebenfalls informiert er, dass bei der Neuaufstellung des Regionalplans Gespräch mit dem RP Gießen betr. IGS 2 in Willershausen stattfinden werden. Werner Waßmuth: Herr Waßmuth berichtet von der Verbandsversammlung des MZV am 20.03.2024. In dieser Versammlung wurde als neuer Standort Dautphe festgelegt. Ab dem 01.01.2025 wird der Verband die Müllabfuhr selbst organisieren und übernehmen. Im bisherigen Standort waren nur die Verwaltung untergebracht. Im zukünftigen Standort müssen neben den Büroräumen auch die Fahrzeuge untergebracht werden. Dies machte einen Standortwechsel erforderlich. Bernd Marquordt: Herr Marquordt berichtet von der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes Salzbödetal. Der Verband hat im Februar einen Probestau am Hochwasserrückhaltebecken in Damm durchgeführt. Am 22.02.2024 wurde mit der Stauung begonnen, am 26.02.2024 wurde das Wasser wieder abgelassen. Die Stauung diente der Prüfung, wie sich das Bauwerk verhält und ob eine Durchsickerung erfolgt. |
| TOP 7 | Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Auf dem Berg vor der Struth" in der Gemarkung Nanz-Willershausen, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Vorlage: 010/2024 |
| Die Empfehlung des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses wird bekanntgegeben. Der Ausschuss hat den Beschlussvorschlag abgelehnt. Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt die Abwägungen in der vorliegenden Form. 2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt den Bebauungsplan Nr. 1 „Auf dem Berg vor der Struth und die Koitgeswiese“, 2. Änderung“ in der vorliegenden Form gem. § 10 BauGB als Satzung. 3. Die enthaltenden bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 91 HBO werden ebenfalls als Satzung beschlossen. Auf die Stellungnahme des Ortsbeirates Nanz-Willershausen in Bezug auf die nördliche Baugrenze wird ausdrücklich hingewiesen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt Ja 0 Nein 15 Enthaltung 7 Befangen 0 |
| TOP 8 | Bauleitplanung der Gemeinde Lohra - Abwägungsbeschluss zu den eingereichten Anregungen und Bedenken aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan „Auf dem Lohn" im Ortsteil Altenvers und zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sowie Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 (2) BauGB Vorlage: 022/2024 |
| Die Empfehlung des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses wird bekanntgegeben. Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt unter Beachtung des § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägungsgebot zwischen öffentlichen und privaten Belangen - die im Rahmen der durchgeführten Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 1 abzuwägen. 2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen. Parallel sind die Behörden gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 |
| TOP 9 | Sachstandsregister der Gemeindevertretungsbeschlüsse 2023 Vorlage: 023/2024 |
| Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra nimmt das Sachstandsregister der Gemeindevertretungsbeschlüsse für das Jahr 2023 zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen |
| TOP 10 | Antrag der BfB-Fraktion betr. Ermittlung einer Verkaufsbereitschaft von Grundeigentümern Vorlage: 024/2024 |
| Der Antragsteller Harald Rink erläutert seinen Antrag. Die Empfehlung des Bau- Wirtschafts- und Umweltausschusses wird bekanntgegeben. Der Gemeindevertreter Peter Glocke meint, dass die Formulierung “Der Gemeindevorstand wird gebeten,…” nicht aussagekräft ist und hier eine Aufforderung stehen müsste. Der Antragsteller Harald Rink nimmt diesen Vorschlag auf und erweitert seinen Antrag. Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand wird gebeten und beauftragt, über das Amtsblatt bzw. ggf. über die gemeindliche Internetseite verkaufsbereite Grundeigentümer zu ermuntern ihre Verkaufsbereitschaft gegenüber der Gemeinde zu bekunden. Hierbei soll es unerheblich sein, ob für die Flächen bereits Baurecht besteht oder ggf. über eine Abrundungssatzung geschaffen werden muss. Bei der Umsetzung kann die von der Gemeinde Münchhausen gewählte Vorgehensweise in Form einer digitalen Flächenbörse durchaus eine praktikable Option sein [OP vom 27.02.2024]. Das Recht des Gemeindevorstands für die zukünftige Baulandentwicklung in eigenem Ermessen mit Grundeigentümern Kontakt aufzunehmen, bleibt von diesem Beschluss unberührt bestehen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen Ja 16 Nein 5 Enthaltung 1 Befangen 0 |
| TOP 11 | Anfrage der CDU-Fraktion betr. Betrieb der Hochwasserrückehaltebecken im Salzbödetal bei Gladenbach/Weidenhausen und Lohra/Damm Vorlage: 004/2024 |
| Die Anfrage wird mit Vorlage 004/2024/1 unter dem nächsten TOP beantwortet. |
| TOP 12 | Antwort des Gemeindevorstandes auf die Anfrage der CDU-Fraktion betr. Betrieb der Hochwasserrückehaltebecken im Salzbödetal bei Gladenbach/Weidenhausen und Lohra/Damm Vorlage: 004/2024/1 |
| Der Antragsteller Werner Waßmuth gibt nähere Erläuterungen zu seiner Anfrage. Die Bürgermeisterin gibt weitere Informationen zu dieser Thematik. Insbesondere gibt sie bekannt, dass eine Informationsveranstaltung anberaumt werden wird. Hier werden sowohl Vertreter des Gewässerverbandes Salzbödetal als auch des RP Gießen teilnehmen. Sie werden die Ergebnisse des Probestaus präsentieren und die genauen Zusammenhänge Bauwerk und Hochwasser klären. Antwort Gemeindevorstand: Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt: 1. Was verstehen zuständige Behörden unter extremen Hochwasser? Antwort: Der Begriff „extremes Hochwasser“ wird in der Regel nur im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet. Je nachdem, wie häufig Hochwasserereignisse auftreten, spricht man von einem häufigen (HQ10), mittleren (HQ100) oder extremen Ereignis (HQextrem) Extremereignisse sind statistisch seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten. Die Abkürzung HQ steht für die Abflussmenge bei Hochwasser. Sie setzt sich aus H für Hochwasser und der Abfluss-Kennzahl Q zusammen. Die Hochwasserrückhaltebecken in Damm und Weidenhausen haben nach Planfeststellungsbeschluss eine Schutzwirkung bis zu einem HQ50 - Ereignis. 2. Wann wurden die vollautomatischen Regelungen zuletzt überprüft und gegebenenfalls korrigiert? Antwort: Die vollautomatischen Regelungen werden monatlich überprüft und funktionieren entsprechend der vorgegebenen Parameter. Zuletzt erfolgte eine Abnahme des Hochwasserrückhaltebeckens in Damm durch das zuständige Regierungspräsidium mit dem Probestau vom 22.02. bis zum 27.02.2024. 3. Ist der Gemeindevorstand mit der CDU-Fraktion der Auffassung, dass die Bevölkerung der betroffenen Anlieger von Zeit zu Zeit öffentlich über das Stauverfahren unter Einbeziehung der Gemeindevertretung informiert werden sollte? Antwort: Aus Sicht des Gemeindevorstands spricht nichts gegen eine regelmäßige Information der Anlieger zum Stauverfahren allgemein. In diesem Jahr hat anlässlich des Probestaus bereits eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus in Damm stattgefunden. Eine weitere Veranstaltung zur Erläuterung der Ergebnisse des Probestaus ist für dieses Jahr noch in Planung. Da das Verfahren allerdings keiner stetigen Veränderung unterliegt, haben wir eine Information auf der Homepage der Gemeinde aufgenommen, worauf wir regelmäßig hinweisen können. Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen |
| TOP 13 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 sowie das Investitionsprogramm |
| Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben. Die Bürgermeisterin erläutert die Thematik und bedankt sich bei allen Gemeindevertretern für die konstruktive Zusammenarbeit zur Aufstellung des Haushalts 2024. Sie bedankt sich bei den Verwaltungsmitarbeitern des Teams Finanzen für die geleistete Arbeit. Diesem Dank schließen sich alle weiteren Redner an. Der Gemeindevertreter Knut Schäfer moniert, dass mit dem vorliegenden Haushalt 2024 ein “weiter wie immer” erfolgt und sich der Haushalt wenig kreativ und mutlos darstellt. Der Gemeindevertreter Harald Rink führt aus: Meine Damen und Herren, am heutigen Abend wollen wir einen Haushaltsplan für das Jahr 2024 beschließen. Im Vorfeld wurde der Entwurf des Haushaltsplans in mehreren Sitzungen beraten. Auch ein separater Workshop zum Haushalt wurde abgehalten. Einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan zu erreichen gestaltete sich als durchaus schwierig. Zudem wurde die Haushaltssatzung „separiert“; d.h. losgelöst vom Haushaltsplan als separate Satzung eingebracht. Laut Aussage der Verwaltung geschieht das um „flexibel“ zu bleiben. Das bedeutet, dass die Hebesätze (Grundsteuer etc.) losgelöst vom beschlossenen Haushalt durch einfache Änderung der Haushaltsatzung erhöht werden könnten. Diese Vorgehensweise unterstreicht meiner Meinung nach, in welch‘ engem finanziellen Rahmen wir uns bewegen. Wenn wir also in absehbarer Zeit der Bürgerschaft erklären müssen, dass sie mehr Grundsteuern zahlen sollen, bedarf es einer glaubhaften Versicherung, dass trotz „sparsamster“ Haushaltsführung dieser Schritt nicht zu vermeiden ist. Alle Haushaltsstellen bedürfen einer kritischen Überprüfung. Vor diesem Hintergrund hatten ich in der Hauptausschusssitzung für 3 Haushaltstellen „Sperrvermerke“ beantragt. Diese Sperrvermerke fanden im Hauptausschuss knapp keine Mehrheit. Bei einem Sperrvermerk wird die Höhe des jeweiligen Haushaltsansatzes nicht verändert. Der Sperrvermerk bewirkt lediglich, dass die Gemeindevertretung zu einem späteren Zeitpunkt die Mittel freigeben muss, sobald feststeht, wofür die Mittel verwendet werden sollen. Diese Haushaltsstellen sind: 28101.68620000 „Erwartete Besuche der Partnerschaftsgemeinden“, Ansatz: 1.500 € 31301.61790000 „Unterbringungskosten für Asylbewerber“, Ansatz: 5.000 € 31301.71780000 „Arbeitskreis für Menschenrecht und Menschenwürde“, Ansatz: 5.000 € Da diese Sperrvermerke im Hauptausschuss keine Mehrheit fanden, verzichte ich auf eine erneute Abstimmung. Ich bitte diese, meine Ausführungen im Wortlaut im Protokoll aufzunehmen. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit Anlagen in der vorgelegten aktuellen Version und inklusive der Neuberechnung des Ortsbeiratsbudgets (Veränderung plus 86,00 € insgesamt). Diese Mittel werden über den Deckungskreis bereitgestellt, um das Gesamtzahlenwerk nicht nochmals ändern zu müssen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja 18 Nein 0 Enthaltungen 4 Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm in der vorgelegten aktuellen Version. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja 19 Nein 0 Enthaltung 3 Befangen 0 |
| TOP 14 | Hebesatzsatzung |
| Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Hebesatzsatzung in der vorgelegten aktuellen Version. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen Ja 20 Nein 1 Enthaltung 1 Befangen 0 |
| TOP 15 | Mitteilungen |
| Mitteilungen Bürgermeisterin: Brand in Damm - große Hilfs- und Spendenbereitschaft Der Forstamtsleiter Dr. Lars Wagner verlässt das Forstamt Biedenkopf und wechselt zum Forstamt Burgwald. Die Firma ABO Wind hat mit dem Bau des Solarpark Allna begonnen. Feldwege in der Gemarkung Willershausen sind betroffen. (Wegevertrag wurde abgeschlossen.) Einstellung einer IT-Fachkraft im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit der Gemeinden Fronhausen und Lohra zum 01.07.2024 Probestau in Damm hat stattgefunden. Machbarkeitsstudie Salzbödebahn wird vorgestellt - Termin 24.04.2024, um 18.00 Uhr, im Haus des Gastes in Gladenbach An der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2024 wird Herr Marco Müller von der EAM teilnehmen und für Fragen zur Netzsicherheit zur Verfügung stehen. Sitzungsgelder für 2023 wurden abgerechnet; die entsprechenden Anschreiben wurden verteilt. Neues Fahrzeug VW Crafter für Bauhof wurde endlich geliefert (nach 18 Monaten) Staffellösch-Fahrzeug wird im Spätsommer geliefert Auftrag zur Reinigung der Tartanbahn Hainbuchshöhe erteilt - Reparatur in Eigenleistung Renovierung der Wohnung im Backhaus Lohra läuft Baugenehmigung für Feuerwehrgerätehaus Altenvers ist erteilt Arbeiten am Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr laufen - Beschlussfassung im Herbst 2024 vorgesehen Am 22.03.2024 gemeinsame Jahreshauptversammlung aller Feuerwehren im Bürgerhaus. Beginn 19.00 Uhr. Rhein-Main-Link: Infoveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger hat am 20.03.2024 im Bürgerhaus Lohra stattgefunden. Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in den Ortsteilen Rodenhausen, Seelbach, Rollshausen, Altenvers, Weipoltshausen und Kirchvers wurde durch den Gemeindevorstand am 19.03.2024 vergeben. |
| TOP 16 | Fragestunde |
| Peter Thiel: Ist eine Wiederholung der Baumpflanzaktion geplant? Antwort Bürgermeisterin: Gerne. Jürgen Will: Erinnerung an freiwillige Geldspende “Schleifenaktion” Herbert Schepp: Aktueller Stand Kindergärten? Antwort Bürgermeisterin: Im Februar hat ein Workshop des Kindergartenausschusses stattgefunden. Hier wurden 3 Punkte erarbeitet. Diese werden im Moment abgearbeitet. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, werden diese bekanntgegeben. Für den Anbau in Kirchvers besteht weiterhin die Schwierigkeit mit einer Gewässerparzelle. Allen neu angemeldeten Kindern kann im nächsten Kindergartenjahr ein Kindergartenplatz angeboten werden. Ernst-Konrad Schneider: Ist bekannt, dass im Gruppenraum der Backofen, die Zapfanlage sowie die Kühlung defekt ist? Antwort über Protokoll: Ja, ist bekannt. Reparatur ist beauftragt. Knut Schäfer: Ist es möglich, die Abgabezeiten für Astschnitt auf 18.00 Uhr bzw. samstags auszuweiten? Antwort Bürgermeisterin: Wird in Absprache mit den Betriebshofmitarbeitern geprüft. |
Lohra, den 25. April 2024
| gez. Hans-Wilhelm Kisch Vorsitzender der Gemeindevertretung | gez. Petra Weber Schriftführerin |