Gem. § 32 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Lohra werden Grabstätten nach Ablauf der Ruhefrist durch die Friedhofsverwaltung entfernt.
Es wird angekündigt, dass die nachfolgend genannte Grabstätte im Herbst 2024 wegen Ablaufs der Ruhezeit und des Nutzungsrechte gebührenpflichtig abgeräumt wird:
Karl Fritz Gustav Schmidt (mit Urne von Frau Fritzi Lisette Katharina, geb. Wagner)
Beisetzung am 26.11.1982 - Ablauf der Ruhezeit/des Nutzungsrechtes: 25.11.2022
Nutzungsberechtigte konnten trotz intensiver Suche bisher nicht ermittelt werden; diese werden daher hiermit öffentlich aufgerufen, sich umgehend mit der Friedhofsverwaltung (Frau Schlienbecker, E-Mail: anne.schlienbecker@lohra.de; Tel. 06462 / 2007-15) in Verbindung zu setzen.“