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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Sitzung Gemeindevertretung vom 22.05.2025

Sitzungsbeginn:

19:00 Uhr

Sitzungsende:

20:32 Uhr

Ort

Dorfgemeinschaftshaus Rodenhausen

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2

Feststellung der endgültigen Tagesordnung

TOP 3

Bericht Leitung der Feuerwehr

TOP 4

Genehmigung der letzten Niederschrift

TOP 5

Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

TOP 6

Bericht der Delegiertenvertreter/innen

TOP 7

Bekanntgabe der Haushaltsgenehmigung 2025

Vorlage: 032/2025

TOP 8

Sachstandsregister der Gemeindevertretungsbeschlüsse 2024

Vorlage: 038/2025

TOP 9

Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"

Vorlage: 045/2025

TOP 10

Prüfergebnis Gemeindevorstand zum Antrag der BfB-Fraktion betr. Naturpark-Bus-Linie MR-30 Niederwalgern-Bad Endbach

Vorlage: 101/2024/1

TOP 11

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der BfB-Fraktion

betr. Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz der Gemeindeverwaltung (Heinrich-Naumann-Weg 2)

Vorlage: 020/2025/1

TOP 12

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der GfL-Fraktion

betr.Bürgerversammlungen 2025

Vorlage: 021/2025/1

TOP 13

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der GfL-Fraktion

betr. Defibrillatoren in der Gemeinde Lohra

Vorlage: 024/2025/1

TOP 14

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU-Fraktion

betr. Kosten des BfB-Antrages zur Neukonstituierung der gemeindlichen Ausschüsse ein Jahr vor der Kommunalwahl

Vorlage: 028/2025/1

TOP 15

Anfrage der CDU-Fraktion betr. Parkraum in der Gemeinde Lohra

Vorlage: 041/2025

TOP 16

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU-Fraktion

betr. Parkraum in der Gemeinde Lohra

Vorlage: 041/2025/1

TOP 17

Antrag der CDU-Fraktion betr. geplanter Wasserstoffhochlauf und Anbindung der Gemeinde Lohra in Verbindung mit den Westkreiskommunen

Vorlage: 039/2025

TOP 18

Anfrage der CDU Fraktion betr. Flutmulde in Damm

Vorlage: 048/2025

TOP 19

Antrag der CDU-Fraktion betr. Umwelt- und Klimaschutzpreis

Vorlage: 043/2025

TOP 20

Mitteilungen

TOP 21

Fragestunde

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Gemeindevertreter und die Beigeordneten waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 06.05.2025 (mindestens 7 Tage vorher) unter Angabe der Verhandlungsgegenstände zum heutigen Tage einberufen.

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter fest.

Von 31 Gemeindevertretern waren zu Beginn der Sitzung 26 (mehr als die Hälfte) anwesend.

Der Vorsitzende begrüßt die Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Protokollantin sowie die interessierte Öffentlichkeit und den Gemeindebrandinspektor sowie seine Stellvertreter.

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2

Feststellung der endgültigen Tagesordnung

Der Gemeindevertreter Harald Platt beantragt, den Antrag der CDU-Fraktion betr. Einrichtung einer Familien Streuobst- und Beerenwiese (Vorlage 042/2025) von der Tagesordnung zurückzustellen und an gleicher Stelle als TOP 18 die Anfrage der CDUFraktion betr. Flutmulde in Damm (Vorlage 048/2025) aufzunehmen.

Der Vorsitzende informiert, dass die Zurückstellung des Antrags problemlos möglich ist, jedoch die Aufnahme dieser Anfrage die 2/3-Mehrheit (21 Personen) benötigt.

Er stellt die Aufnahme der Anfrage zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 24

Die Anfrage der CDU-Fraktion wird damit als TOP 18 aufgenommen.

Der weiteren Tagesordnung wird nicht widersprochen.

TOP 3

Bericht Leitung der Feuerwehr

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind der Gemeindebrandinspektor Patrick Schuhmacher und seine beiden Stellvertreter Florian Lachmann und Steffen Steiß anwesend.

Herr Schumacher berichtet, dass im Jahr 2024 37 Einsätze durchgeführt wurden, davon 5 Brandsicherheitsdienste.

Er informiert, dass die Personalgewinnung die größte Herausforderung darstellt. Aus diesem Grund wurde bereits in 2023 eine Kinderfeuerwehr gegründet, die derzeit 24 Mitglieder hat. Die bereits bestehende Jugendfeuerwehr hat zurzeit 20 Mitglieder.

Seit dem 01.02.2024 unterstützt ein hauptamtlicher Gerätewart die Wehren. Der Gerätewart übt seine Tätigkeit in interkommunaler Zusammenarbeit aus und steht damit den Wehren in Fronhausen und Lohra zur Verfügung.

Herr Schuhmacher berichtet, dass diverse Ausbildungslehrgänge im Jahr 2024 absolviert wurden. Insbesondere wurden 24 Grundlehrgänge abgeleistet.

Im Laufe des Jahres fanden 3 Sitzungen des Wehrführerausschusses statt.

Hauptschwerpunkte waren hier die Bauarbeiten, Ö-TEL und die Fahrzeuge.

TOP 4

Genehmigung der letzten Niederschrift

Die Sitzungsniederschriften über die Sitzungen der Gemeindevertretung vom 16.01.2025, vom 06.02.2025 und vom 27.03.2025 wurden den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes und den Ortsvorstehern zugestellt.

Der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2025 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 1

Der Sitzungsniederschrift vom 06.02.2025 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 1

Der Sitzungsniederschrift vom 27.03.2025 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 5

Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Eine aktuelle Stunde wurde nicht beantragt.

TOP 6

Bericht der Delegiertenvertreter/innen

Es liegen keine Berichte vor.

TOP 7

Bekanntgabe der Haushaltsgenehmigung 2025

Vorlage: 032/2025

Der Gemeindevertretung wird die beigefügte Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 50 Abs. 3 HGO hiermit in ihrem vollen Wortlaut bekannt gegeben.

Die Gemeindevertretung nimmt diese zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 8

Sachstandsregister der Gemeindevertretungsbeschlüsse 2024

Vorlage: 038/2025

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra nimmt das Sachstandsregister der Gemeindevertretungsbeschlüsse für das Jahr 2024 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 9

Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"

Vorlage: 045/2025

Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses werden bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Einreichung eines Förderantrags für das Städtebau-förderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ des Bundes und des Landes Hessen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bis zur diesjährigen Antragsfrist am 09.06.2025 einen entsprechenden Online-Antrag bei den hessischen Förderbehörden einzureichen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0

TOP 10

Prüfergebnis Gemeindevorstand zum Antrag der BfB-Fraktion betr. Naturpark-Bus-Linie MR-30 Niederwalgern-Bad Endbach

Vorlage: 101/2024/1

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt das Ergebnis zur Kenntnis.

Das Ergebnis lautet:

Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt mit dem RMV bzw. mit den anderen

Vertragspartnern über einen vorzeitigen Vertragsausstieg der Gemeinde Lohra aus der Naturpark-Bus-Linie MR-30 zu verhandeln. Sollte ein vorzeitiges Vertragsende nicht verhandelbar sein, soll ersatzweise versucht werden, die Finanzierung der Linie unter Beachtung der Größe der Kommune (Pro-Kopf-Beiträge) neu zu ordnen.

Prüfergebnis Gemeindevorstand:

Der Gemeindevorstand bzw. die Bürgermeisterin hat mit dem RNV Marburg-Biedenkopf Kontakt aufgenommen, um Informationen zur momentanen Nutzung zu erhalten.

Darüber hinaus wurde über den Inhalt des Prüfantrages informiert und um

Stellungnahme zu einem vorzeitigen Vertragsausstieg gebeten.

Der RNV hat hierzu geantwortet:

„Die Linie MR 30 (Naturparklinie) ist in 2024 in der 3. Saison unterwegs gewesen und hat sich nach unserer Auffassung gut als touristisches, aber auch planmäßiges ÖPNVAngebot etabliert und weiterentwickelt. Wir haben im Jahr 2024 deutlich mehr Gruppenanmeldungen (von 5 bis 20 Personen) mit Fahrrädern als in den Vorjahren erfasst.

Nach Rückmeldung des Verkehrsunternehmens waren die Reisendenzahlen je Fahrt (d.h. über den gesamten Laufweg) i.d.R. jeweils zweistellig, in der Spitze bei Gruppen bis zu 25 Personen. Interessant ist auch, dass etwa 1/3 der Nutzenden mit dem Rad unterwegs sind, die Weiteren nutzen die Linie - auch abschnittsweise - als ÖPNVAngebot.

Ungeachtet dessen ist das Angebot der Radbeförderung in der Frequentierung auch sehr stark witterungsabhängig. Bei extremer Hitze, wie an verschiedenen Wochenenden im Sommer 2024, Gewitter oder Starkregen fällt die Nachfrage eben auch mal deutlich geringer aus.

Hinsichtlich einer Evaluierung bzw. Vertragsänderung wird auf die §§ 4 und 5 der geschlossenen Vereinbarung verwiesen.“

Aus der Vereinbarung:

§ 4 Vertraqslaufzeit

Die Laufzeit dieser Kooperationsvereinbarung ist identisch mit dem Vertragszeitraum des VSV LB West (8 Jahre + 2 x 1 Jahr Verlängerungsoption).

Eine Evaluierung des Projektes ist nach sechs Jahren vorgesehen.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1)

Die Vertragspartner regeln alle sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Fragen in gegenseitiger vertrauensvoller Zusammenarbeit.

(2)

Ergibt sich aus wichtigen Gründen, insbesondere aus gesetzlichen Maßnahmen, dass Änderungen oder Ergänzungen der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen zur Wahrung der darin festgelegten Interessen eines Vertragspartners erforderlich werden, so sind sie unverzüglich in vertrauensvoller Zusammenarbeit zu vereinbaren.

(3)

Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der schriftlichen Form und der Zustimmung der Vertragspartner. Sie sind als Nachträge zu vereinbaren und von den Vertragspartnern zu unterschreiben. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.

(4)

Gerichtsstand ist Marburg/Lahn.

(5)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder aus tatsächlichen oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung des Vertrages für einen der Vertragspartner insgesamt unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke zeigen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Vertragspartnern angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

(6)

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte bedarf jeweils der Zustimmung der anderen Vertragspartner.

Aus der Antwort und einem geführten Gespräch mit dem Geschäftsführer des RNV ergibt sich daher folgendes Ergebnis:

Die Naturparklinie startete in 2022 und ist in diesem Jahr in der 4. Saison unterwegs. (Vertragslaufzeit 8 Jahre + 2*1 Jahr Verlängerungsoption).

Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen kann grundsätzlich eine Änderung des Vertrages erfolgen. Die Änderung kann sowohl den Austritt der Gemeinde Lohra aus der bestehenden Vereinbarung als auch die Höhe der Kostenverteilung beinhalten.

Jede Änderung bedarf jedoch der Zustimmung aller Vertragspartner.

Die Vertragspartner sind: Gemeinde Weimar, Gemeinde Bad Endbach, Stadt

Gladenbach, Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf, Marburg Stadt & Land Tourismus GmbH, sowie die B.u.B. Busverkehr Gbr. Vertragliche Änderungen müssen - wie bei uns auch - in den jeweiligen Gremien beschlossen werden.

Konkret zum Ablauf:

Sollte nun in der Folge eine Grundsatzentscheidung in der Gemeindevertretung zum Ausstieg aus der Vereinbarung beschlossen werden, würden die anderen Vertragspartner entsprechend informiert werden und müssten ihrerseits die Beschlüsse zur Vertragsänderung in ihren Gremien fassen.

Unter der Voraussetzung, dass alle anderen Vertragspartner einem vorzeitigen Ausstieg der Gemeinde Lohra aus der Vereinbarung zustimmen und die drei genannten Kommunen damit die Mehrkosten (in Höhe des Lohraer Anteils) übernehmen, würden die Haltestellen in der Gemeinde Lohra für die nächste Saison aus dem Fahrplan rausgenommen werden. Die Naturparklinie würde dann über die Bundesstraße geführt und keine Haltestelle in der Gemeinde Lohra angefahren werden.

Nach den ersten Gesprächen zeichnet sich ab, dass nicht alle Vertragspartner einer Vertragsänderung „vorzeitiger Vertragsausstieg“ oder „Veränderung der Kostenverteilung“ zustimmen werden, da diese für sie finanziell negative Auswirkungen hätten. Beschlüsse sind in den entsprechenden Gremien dazu noch nicht gefasst worden, da auch bei uns noch kein konkreter Beschluss gefasst wurde.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 11

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der BfB-Fraktion betr. Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz der Gemeindeverwaltung (Heinrich-Naumann-Weg 2)

Vorlage: 020/2025/1

Der Gemeindevertreter Dieter Hoffarth äußert den Wunsch, wie bereits in der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusssitzung gefordert, die Kellerräume zu besichtigen. Dies soll für alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gelten.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Die Antwort hat folgenden Wortlaut:

Anfrage:

1)

Wurden nach den seinerzeit durchgeführten Abdichtungsarbeiten auch maschinelle Trocknungsarbeiten vorgenommen?

2)

Ist die derzeitige Nutzung der Kellerräume der Gemeindeverwaltung durch ggf. vorhandene Feuchtigkeit beeinträchtigt?

3)

Sofern damals keine Maßnahmen zur Trocknung veranlasst wurden; wie bewertet der Gemeindevorstand jetzt eine mögliche Trocknung der Kellerräume, z.B. mittels Bautrocknern?

4)

Besteht die Möglichkeit einer Besichtigung der Kellerräume für interessierte Mitglieder der Gemeindevertretung?

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1)

Seinerzeit wurde in den Kellerräumen des Rathauses Wassereintritt festgestellt. Im Rahmen einer Begehung erkannte man, dass die Nässe mit einem defekten Regenfallrohr zusammenhing. Durch die Reparatur des Fallrohrs konnte weiterer Wassereintritt in größerer Menge verhindert werden. Eine Trockenlegung des Mauerwerks wurde nicht durchgeführt. Lediglich wurden Raumentfeuchter aufgestellt, die zu einer Verringerung der Raumluftfeuchtigkeit geführt haben.

Zu 2)

In den Kellerräumen befinden sich u.a. die Aktenablagen von verschiedenen Abteilungen, der Umkleideraum des Betriebshofes, Toiletten- und Duschräume, die Heizungsanlage sowie das Gemeindearchiv. Insbesondere im hinteren Abschnitt des Gebäudes sind die Räume feucht und riechen entsprechend modrig. Für die Aufbewahrung und Lagerung von Akten und Archivgut ist die Nutzung beeinträchtigt.

Auch ist ein längerer Aufenthalt (z.B. zum Sortieren der Akten) in den Räumen nicht zumutbar.

Der Umkleideraum des Betriebshofs im vorderen Abschnitt wird hingegen regelmäßig genutzt und ist nicht durch Feuchtigkeit beeinträchtigt.

Zu 3)

Die Notwendigkeit einer Bautrocknung durch das Trockenlegen des Mauerwerks besteht in der Regel, wenn sich Feuchtigkeit in Gebäuden befindet, die nicht mehr von selbst entweichen kann und/oder eine schnelle Trocknung erforderlich ist. Grundsätzlich ist es daher möglich, eine Firma mit der Trockenlegung des Mauerwerks für die betroffenen Räume zu beauftragen. Diese Maßnahme ist jedoch nur in Kombination mit einer Abdichtung der Außenwand und einer Erneuerung der Drainage sinnvoll und nachhaltig.

Zu 4)

Selbstverständlich können interessierte Mitglieder der Gemeindevertretung die Kellerräume besichtigen.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 12

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der GfL-Fraktion betr. Bürgerversammlungen 2025

Vorlage: 021/2025/1

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Die Antwort hat folgenden Wortlaut:

Anfrage:

1)

Gibt es einen Grund dafür, dass die Bürgerversammlungen in diesem Jahr nicht im Sitzungskalender notiert sind?

2)

Wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand zu den Bürgerversammlungen in der Gemeinde Lohra?

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ja. Gemäß § 8 a HGO dient eine Bürgerversammlung zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde. In aller Regel lassen sich wichtige Themen nicht auf ein festgelegtes Datum in der Zukunft vorhersagen.

Eine gesetzliche Vorschrift, dass in jedem Ortsteil eine Bürgerversammlung abgehalten werden muss, gibt es nicht. Lediglich eine Bürgerversammlung soll stattfinden. Sinn und Zweck einer Bürgerversammlung ist die öffentliche Erörterung bestimmter Angelegenheiten und soll dazu den Austausch zwischen Einwohnern, Verwaltung und der politischen Vertretung fördern. Regelmäßig wiederkehrende allgemeine Themen aus den Ortsbeiratssitzungen fallen nicht unter die Definition.

Zu 2:

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft die Bürgerversammlung im Benehmen mit dem Gemeindevorstand ein. Wenn sich im Laufe des Jahres Themen ergeben, erfolgt eine Einladung gem. § 8a Abs. 2 HGO. Demnächst wird es Bürgerversammlungen geben zum Thema Glasfaserausbau.

Gesetzliche Grundlage:

§ 8 a HGO

(1)

Zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.

(2)

Die Bürgerversammlung wird von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung im Benehmen mit dem Gemeindevorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt mindestens eine Woche vor dem festgesetzten Termin unter Angabe von Zeit, Ort und Gegenstand durch öffentliche Bekanntmachung. Zu den Bürgerversammlungen können auch nichtwahlberechtigte Einwohner zugelassen werden.

(3)

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die Bürgerversammlung. Er kann Sachverständige und Berater zuziehen. Der Gemeindevorstand nimmt an den Bürgerversammlungen teil; er muss jederzeit gehört werden.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 13

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der GfL-Fraktion betr. Defibrillatoren in der Gemeinde Lohra

Vorlage: 024/2025/1

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Die Antwort hat folgenden Wortlaut:

Anfrage:

1)

Können die Ortsteile Rollshausen und Rodenhausen mit genauem Standort der Defibrillatoren, im Amtsblatt der Gemeinde Lohra ergänzt werden?

2)

Ist es möglich die Defibrillatoren Tag und Nacht zu erreichen und zu nutzen, oder nur zu bestimmten Nutzungszeiten, z.B. Dorfgemeinschaftshäuser?

3)

Gibt es darüber hinaus noch weitere Defibrillatoren die noch nicht erfasst sind?

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die beiden Standorte in Rollshausen und Rodenhausen wurden im Amtsblatt ergänzt.

Zu 2:

Ortsteil Lohra:

Gemeindeverwaltung Lohra

Heinrich-Naumann-Weg 2 - Außenkasten

frei zugänglich (täglich 24 Stunden)

Vereinsheim Tennisfreunde Lohra

Heinrich-Naumann-Weg 6 - Außenkasten

Zugang nur während des Spielbetriebs

Grundschule Lohra

Schulstraße 19 - Eingangsbereich

Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08:00 - 15:00 Uhr (außer in den Ferien)

Sonnenapotheke / Frauenarztpraxis, Lohra, Biegenstraße 2

Rechtes Nebengebäude der Frauenarztpraxis, hinter dem Gebäude der Sonnenapotheke

Lohra - Außenkasten

frei zugänglich (täglich 24 Stunden)

Feuerwehr Lohra-Mitte

Kreuzstraße 3, Außenkasten

frei zugänglich (täglich 24 Stunden)

Sportheim des VfB 1930 Lohra (Hainbuchshöhe)

Am Sportplatz 2 - Außenkasten neben der Eingangstür zur Umkleidekabine neben dem Hartplatz

frei zugänglich (täglich 24 Stunden)

Ortsteil Willershausen:

Privat-Grundstück

An der Bauhecke 1 - Außenwand

frei zugänglich (täglich 24 Stunden)

Ortsteil Kirchvers:

Waldschwimmbad Kirchvers

Schwimmbadstraße 100 - am Kiosk

Zugang während der Öffnungszeiten des Waldschwimmbads

Außerhalb der Badesaison wird er im Sportlerheim bereitgehalten.

SV Kirchvers/Physiopraxis Ute Jung

Ludwigstraße 10 - Innengerät im Erdgeschoss

Zugang während der Praxisgeschäftszeiten

Dorfgemeinschaftshaus Kirchvers

Schulweg 2 - Außenkasten

frei zugänglich (täglich 24 Stunden)

Ortsteil Rollshausen:

Dorfgemeinschaftshaus Rollshausen

Lohraer Straße 8 - Außenkasten

frei zugänglich (täglich 24 Stunden)

Ortsteil Rodenhausen:

Alte Schule Rodenhausen

Erdhäuser Straße / Ecke Am Kirchhof - im unverschlossenen Vorraum

frei zugänglich (täglich 24 Stunden)

Zu 3:

Es gibt noch zumindest ein Gerät im Eigentum der Herzsportgruppe. Dieses wird bei deren Übungsstunden mitgeführt und steht der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.

Wie viele Geräte darüber hinaus noch im Eigentum von Vereinen sind, ist nicht bekannt.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 14

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU-Fraktion betr. Kosten des BfB-Antrages zur Neukonstituierung der gemeindlichen Ausschüsse ein Jahr vor der Kommunalwahl

Vorlage: 028/2025/1

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Die Antwort hat folgenden Wortlaut:

Anfrage:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, zu berichten, welche Kosten entstehen der Gemeinde durch die von der BfB-Fraktion beantragte Neukonstituierung der Ausschüsse?

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:

Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.03.2025 erläuterte der Vorsitzende der CDU-Fraktion bereits, dass mit der Neukonstituierung der Ausschüsse der Gemeinde zusätzliche Kosten entstehen. Schätzungsweise entstünden Kosten in Höhe von rund 1000 €, aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwands und Sondersitzungen zur Konstituierung.

Der genannte Betrag kann aus Sicht des Gemeindevorstandes aktuell nicht bestätigt werden.

Die Administration sämtlicher gemeindlicher Gremien erfolgt in der Gemeinde Lohra seit mehreren Jahren über das PC-Programm SessionNet. Neben den Beschlussvorlagen und Niederschriften sind darüber hinaus auch die Mitglieder der Gemeindevertretung erfasst. Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden dann der Entsendung entsprechend, den gemeindlichen Ausschüssen (Haupt- und Finanzausschuss, Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss sowie Kindergarten-, Sozial- und Sportausschuss) zugeordnet.

Die Ersterfassung und die Zuordnung wird grundsätzlich mit Beginn einer neuen Wahlzeit eingestellt und ansonsten nur bei Bedarf (z.B. Ausscheiden eines Mitglieds der Gemeindevertretung) geändert. Mit der Neugründung der Fraktion „Gemeinsam für Lohra“ im Februar 2025 wurden die Zuordnungen in SessionNet bereits angepasst.

Um die tatsächlichen Kosten für den aktuellen Fall der Neukonstituierung der Ausschüsse zu ermitteln, kommt es maßgeblich darauf an, ob sich die bisherige personelle Zusammensetzung ändert. Demzufolge führen natürlich mehr personelle Änderungen zu mehr Aufwand. Nach den bisherigen Rückmeldungen der Fraktionen zur Entsendung in die Ausschüsse ist jedoch nur mit wenigen Änderungen zu rechnen. Der Personaleinsatz der Verwaltung wird weniger als eine Stunde betragen.

Eine zusätzliche Sitzung für die Neukonstituierung der Ausschüsse ist hier nicht erforderlich. Die Konstituierung wird innerhalb der bereits geplanten Sitzungen durchgeführt. Zusätzliche Kosten entstehen insoweit nur in Höhe des Sitzungsgeldes für den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, dem bei der Konstituierung eine Sonderrolle zukommt.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 15

Anfrage der CDU-Fraktion betr. Parkraum in der Gemeinde Lohra

Vorlage: 041/2025

Die Anfrage wird mit der Vorlage 041/2025/1 beantwortet (siehe nächster TOP).

TOP 16

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU-Fraktion betr. Parkraum in der Gemeinde Lohra

Vorlage: 041/2025/1

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Die Antwort hat folgenden Wortlaut.

Anfrage:

  1. Wie wird sichergestellt, dass jederzeit die Wege für Rettungsfahrzeuge über die örtlichen Straßen ohne parkende Fahrzeuge freigehalten werden?

  2. Ist dem Gemeindevorstand bekannt, dass öffentliche Parkplätze ohne Zeitbegrenzung dauerhaft genutzt werden?

  3. Ist vorgesehen, eine Zeitbegrenzung für Dauerparker zu verhängen?

  4. Ist vorgesehen, nach Ablauf einer Zeitbegrenzung angemessene Parkgebühren zu erheben?

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Durch die Hilfspolizeibeamten des Ordnungsbehördenbezirks Marburg-Biedenkopf Südkreis (OBB) erfolgt eine regelmäßige (jede Woche) Überwachung des ruhenden Verkehrs. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden entsprechend als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. Blockieren von Rettungswegen), wird ggf. das Abschleppen des Fahrzeugs veranlasst. In 2024 wurden durch den OBB insgesamt 891 Ordnungswidrigkeiten geahndet. Zudem wurden bereits Maßnahmen ergriffen, die die Parksituationen insgesamt verbessern sollen (z.B. Aufbringen von Markierungen, Aufstellen von Parkverbotsschildern usw.). Diese Maßnahmen sollen an weiteren Stellen auch durchgeführt werden. Eine 24/7 - Überwachung kann jedoch nicht gewährleistet werden.

Zu 2:

Im Gemeindegebiet Lohra gibt es öffentliche Parkplätze sowohl mit als auch ohne eine zeitliche Begrenzung. Auf öffentlichen Parkplätzen ohne zeitliche Begrenzung ist das Parken grundsätzlich erlaubt. Fahrzeuge dürfen daher auch längerfristig abgestellt werden unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet ist, die TÜV-Plakette und das Kennzeichen gültig und lesbar sind und das Fahrzeug keine Mängel aufweist (z.B. darf kein Öl oder Kraftstoff auslaufen).

Die öffentlichen Parkplätze werden ebenfalls durch die Hilfspolizisten kontrolliert und Verstöße entsprechend geahndet.

Zu 3:

Eine zeitliche Begrenzung nur für einzelne Personen (die Dauerparker) einzuführen, ist nicht möglich. Wenn eine zeitliche Begrenzung für einen Bereich erfolgt, dann gilt diese für alle gleichermaßen.

Zu 4:

Momentan gibt es im Gemeindegebiet Lohra keine Parkflächen, für deren Nutzung eine Parkgebühr zu entrichten ist.

Im Falle der Einführung von Parkgebühren für bestimmte Bereiche oder Plätze gelten diese natürlich dann für alle Nutzer.

Bei Überschreitung der zulässigen Parkzeit kann dies dann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 17

Antrag der CDU-Fraktion betr. geplanter Wasserstoffhochlauf und Anbindung der Gemeinde Lohra in Verbindung mit den Westkreiskommunen

Vorlage: 039/2025

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben.

Im Ausschuss wurde der Antrag abgelehnt.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen, der Gemeindevorstand wird gebeten, gemeinsam mit unserem Gasnetzbetreiber EAM eine Initiative zu starten, dass alle Kommunen von Fronhausen über Lohra und Gladenbach bis zu den weiteren Hinterland-Kommunen in einer bei dem geplanten Wasserstoffhochlauf beim sukzessiven Aufbau des regionalen Wasserstoff-Backbones in Mittelhessen durch Schaffung von Verteilernetzen versorgt werden können und an die zwischen Gießen und Marburg

vorgesehene Trassierung eines regionalen Wasserstoff-Backbones (Hauptverbindung) angeschlossen werden. Da wo eine Trassierung nicht zeitgleich mit dem Hochlauf der Nachfrage von Wasserstoff stattfinden kann, sollen die Möglichkeiten kooperativ genutzter Elektrolyseuranlagen und lokaler Speicher einbezogen werden.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Ja 4 Nein 18 Enthaltung 4 Befangen 0

TOP 18

Anfrage der CDU Fraktion betr. Flutmulde in Damm

Vorlage: 048/2025

Anfrage:

Zur Errichtung der „Flutmulde“ in Damm stellen sich für uns folgende Fragen:

  1. Wer hat den Bau der Flutmulde auf dem Zugangs- und Wirtschaftsweg in Damm Richtung Hoffläche Wagner-Rücker veranlasst und wer ist Auftraggeber?

  2. Warum liegt die Flutmulde in der Straße tiefer, als die Wiesenfläche, in die das Wasser abfließen soll?

  3. Wie wird sichergestellt, dass das Anwesen Wagner-Rücker bzw. die landwirtschaftlichen Flächen verkehrssicher erreicht werden können?

  4. Wie hoch sind die Kosten für diese Baumaßnahmen und wer trägt diese? Wie hoch ist der Kostenanteil der Gemeinde?

  5. Warum wurde keine Lösung gefunden, das vorhandene Wasserrückhaltebecken bei auftretendem Hochwasser rechtzeitig zu aktivieren, damit Überschwemmungen im Ortsteil Damm vermieden werden.

Die Anfrage war erst verspätet eingegangen und wurde deswegen nicht auf die Tagesordnung aufgenommen.

Die Bürgermeisterin sagt eine Antwort für die nächste Sitzung zu.

TOP 19

Antrag der CDU-Fraktion betr. Umwelt- und Klimaschutzpreis

Vorlage: 043/2025

Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses werden bekanntgegeben.

Beide Ausschüsse haben den Antrag abgelehnt.

Der Gemeindevertreter Markus Hemberger stellt einen Änderungsantrag:

Der Beschlussvorschlag bleibt wie vorgesehen, jedoch erfolgt keine Auslobung eines Geldbetrages.

Der Vorsitzende lässt zunächst über den Ursprungsantrag abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen, der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Gemeinde Lohra verleiht ab 2025 einen Umwelt- und Klimaschutzpreis. Die bestehenden Richtlinien der Gemeinde vom 27. November 1980 werden überarbeitet und entsprechend der aktuellen Kriterien angepasst.

Der Preis soll an Initiativen in der Gemeinde vergeben werden, die sich um den Schutz von Umwelt und Klima in besonderer Weise verdient machen. Es sollten jährlich bis zu drei Auszeichnungen vergeben werden können, die mit Geldbeträgen von insgesamt 800,00 € ausgelobt werden.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Ja 2 Nein 21 Enthaltungen 3

Danach erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Hemberger:

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Ja 10 Nein 13 Enthaltung 3 Befangen 0

TOP 20

Mitteilungen

Mitteilung Bürgermeisterin:

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Am 22.05.2025 überreichte Landrat Jens Womelsdorf im Kreishaus an Margarete Fiedler den Ehrenbrief des Landes Hessen.

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Ferienspiele 2025 - vom 07.-11.07. Programmangebote von 6 örtlichen Vereinen, vom 21.-25.07. Angebot des bsj an der Speckbrücke in Lohra und vom 28.07.-01.08. Angebot des bsj bei der Schutzhütte in Kirchvers

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Literaturfrühling - Lesung von Astrid Ruppert am 23.05.2025 in der Hufeisenkirche in Altenvers, Beginn 17:00 Uhr, Eintritt: 5,00 €

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Fahrt in unsere Partnergemeinde Vivonne in Frankreich vom 28.05. bis 01.06.2025

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Die Marburg Stadt und Land Tourismus plant ein innovatives Tourismusmodell „RAUS“ - Nachhaltiger Urlaub in der Natur

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Auch in diesem Jahr wird es im Rahmen der Reihe „flora“ vier Veranstaltungen geben: ein Fotoworkshop und Ausstellung im Rathaus Fronhausen am 20.09.2025, ein Konzert mit Kindern und Jugendlichen in der ev. Kirche in Lohra am 29.11.2025 und zwei Erzählnachmittage - in Fronhausen für Kinder und in Lohra für Senioren.

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Am 25.10.2025 findet das 2. StarWars-Charity-Event im Bürgerhaus Lohra statt. Spenden gehen an die Kinderklinik Marburg.

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Die Wiederbelebungsschulungen am 28.05.2025 im Bürgerhaus Lohra sowie am 08.10.2025 im Dorfgemeinschaftshaus Kirchvers wurden seitens der Björn-Steiger-Stiftung abgesagt.

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Die gemeindlichen Ausschüsse haben sich neu konstituiert:

Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss:

Vorsitz Knut Schäfer, Vertreterin Nadine Keßler

Kindergarten-, Sozial- und Sportausschuss:

Vorsitz Margarete Fiedler, Vertreterin Meike Bodenbender

Haupt- und Sozialausschuss:

Vorsitz Christian Kraft, Vertreter Ernst-Konrad Schneider

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Termin für Kommunalwahl im nächsten Jahr steht fest und findet am 15.03.2026 statt.

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Für den Betriebshof wurden ein gebrauchter Bagger sowie ein gebrauchter Radlader erworben.

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Mobilfunk-Messwoche vom 26.05. bis 01.06.2025 - Motto „Check dein Netz!“

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Aufruf zur Teilnahme am Online-Dialog für Bürgerinnen und Bürger zur Sportentwicklungsplanung im Landkreis Marburg-Biedenkopf

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Klimaanpassungskonzept - Workshop mit 14 Kommunen des Landkreises läuft weiterhin

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Drängelgitter am Stauwerk in Damm wurde versetzt. Die Querstreben werden jedoch zur besseren Befahrbarkeit mit dem Fahrrad wieder entfernt.

FD 1:

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Jahresabschluss 2024 ist nahezu abgeschlossen; Feststellungsbeschluss kann voraussichtlich im Juni 2025 gefasst werden

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Revision des Landkreises prüft derzeit die Jahresabschlüsse 2021-2023

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Einstellung von Ferienjobbern wurde beschlossen

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Online-Terminvergabe für Pass-/Meldeamt und Bauamt steht zur Verfügung

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Digitalisierung der Bauakten läuft an

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Gefahrenabwehrverordnung wird in der kommenden Sitzungsrunde vorgelegt

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Widersprüche gegen die Grundsteuer sind alle bearbeitet; aktuell halten nur noch 3 Widerspruchsführer ihre Einwendungen aufrecht

FD 2:

Glasfaserausbau

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im Ortsteil Lohra: Es finden wieder Bauarbeiten statt. Gehwege und Straßenquerungen müssen noch verschlossen werden

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in den Ortsteilen Reimershausen, Kirchvers und Weipoltshausen finden aktuell Bauarbeiten statt. Es gibt unterschiedlichste Beschwerden. Derzeit bedeutet der Glasfaserausbau einen hohen Aufwand für Verwaltung und Betriebshof

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Regionalplan befindet sich derzeit in der 2. Offenlage; Fachbüro prüft die Festsetzungen im Sinne der Gemeinde Lohra

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Anliegerinfo über die geplanten Straßenbaumaßnahmen in Lohra im Baugebiet „Auf den langen Strichen“ und angrenzende Straßen ist versandt

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Straßensanierung „Biegenstraße“, Lohra, verschiebt sich voraussichtlich auf 2026, da noch keine Fördermittelzusage vorliegt

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Neue Spielgeräte für Spielplatz “Am Jungholz” in Lohra wurden beschafft und aufgebaut

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Auftrag zur Errichtung einer PV-Anlage auf der Kita Kirchvers ist erteilt

TOP 21

Fragestunde

Harald Rink:

Gemäß §28(3) unserer Geschäftsordnung können Gemeindevertreter ab dem 7. Tage nach der Sitzung die Niederschrift (ggf. im Entwurf) in der Gemeindeverwaltung einsehen.

Frage: Kann das wegen des bevorstehenden Feiertags realisiert werden und muss man sich hierfür anmelden?

Bei meiner letzten Haushaltsrede hatte ich bedauernd zum Ausdruck gebracht, dass oft behördliche Auflagen dazu führen, dass gemeindliche Bauvorhaben sich zusätzlich verteuern; so auch die Forderung der unteren Naturschutzbehörde beim Neubau der Feuerwache in Altenvers. Verlangt wurde dort, das Einsammeln und Umsiedeln einer bestimmten Eidechsenart und die Errichtung eines Zaunes, welcher die Rückkehr der Eidechsen verhindert.

Frage: Wie teuer war die durchgeführte Umsiedlungsaktion und wie viele Eidechsen wurden umgesiedelt?

Antwort Bürgermeisterin:

  1. Aufgrund des Feiertags kann die Niederschrift ab dem 02.06.2025 eingesehen werden. Eine Anmeldung ist während der Öffnungszeiten nicht nötig.

  2. Die Umsiedlungsaktion hat insgesamt 27.600,00 € an Kosten verursacht.

Es wurden 2 Eidechsen umgesiedelt.

Ernst-Konrad Schneider:

Ist bekannt, dass es ein Förderprogramm für die Sicherheit bei Veranstaltungen gibt?

Können die Kosten für Absperrvorrichtungen gegen Terroranschläge auf Festen gefördert werden?

Antwort Bürgermeisterin:

Ja, das Förderprogramm ist bekannt. Gefördert wird die Bildung einer Kooperation, an der in der Regel mindestens drei Kommunen beteiligt sind - reine IKZ-Förderung. Mit den Nachbarkommunen Weimar und Fronhausen, mit denen wir auch im Ordnungsbehördenbezirk zusammenarbeiten, habe ich bereits Kontakt aufgenommen.

Ziel der Förderung ist, dass die Kommunen ein gemeinsames Sicherheitskonzept für den Schutz bei Großveranstaltungen erstellen (wenn mindestens 100.000 Besucher erwartet werden, mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt).

Derartige Großveranstaltungen sind jedoch eher selten in unseren 3 Gemeinden.

Die Förderung ist kein Finanzierungsinstrument für reine Anschaffungskosten von Zufahrtssperren, Barrieren u.a. Die Zuwendung für die Bildung einer Kooperation von drei Kommunen beträgt 75.000 €.

Sollten für Veranstaltungen in unserer Gemeinde - auch wenn sie noch nicht zu Großveranstaltungen zählen - Absperrvorrichtungen nötig sein, besteht auch die Möglichkeit, bei größeren Städten im Landkreis (z.B. Marburg oder Neustadt etc.) anzufragen, ob man sich ihr Material ausleihen kann.

Harald Platt:

Beim Glasfaserausbau in Reimershausen wurde auf Privatflächen Arbeiten durchgeführt. Ist das bekannt?

Antwort Bürgermeisterin:

Ja, die GlasfaserPlus GmbH wurde von uns darauf hingewiesen, dass sie sich hierzu mit den Eigentümern einigen muss. Die Klärung (ob ggf. Grunddienstbarkeiten auf dem Grundstück eingetragen werden müssen usw.) muss zwischen der GlasfaserPlus und den Eigentümern erfolgen.

In der Oberhessischen Presse war ein Bericht über die Ortsdurchfahrt Damm und dem dortigen Wunsch auf eine Tempo-30-Zone. Wie ist hier der Stand? Zudem fehlt auf der Fahrbahn die Mittelstreifen-Markierung.

Antwort Bürgermeisterin:

Die Zuständigkeit für die Tempo-30-Zone liegt bei HessenMobil. Die Bürgerinitiative hat sich dorthin direkt gewandt. Auch die Gemeinde hat eine positive Stellungnahme abgegeben.

Ob und wann noch weitere Fahrbahnmarkierungen aufgebracht werden, müssen wir bei HessenMobil erfragen.

Nadine Keßler:

Heute wurden erst die letzten 3 Niederschriften von Gemeindevertretersitzungen genehmigt. Hat das Auswirkungen auf die Beschlüsse?

Antwort Bürgermeisterin:

Nein. Ein Beschluss der Gemeindevertretung ist gültig, wenn er nach den gesetzlichen Verfahrensvorschriften der Gemeindevertretung gefasst wurde.

Eine Niederschrift zur Sitzung der Gemeindevertretung (Protokoll) dient dem späteren Nachweis über den Ablauf der Sitzung und ist grundsätzlich gültig, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) entspricht.

Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Eine vorschriftsmäßig gefertigte Sitzungsniederschrift ist eine öffentliche Urkunde und bedarf keiner Genehmigung der Gemeindevertretung. Über Einwendungen gegen die Niederschrift entscheidet die Gemeindevertretung. Zu den vorliegenden Niederschriften sind keine Einwendungen vorgetragen worden.

Siehe auch § 61 HGO: Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Gemeindevertretung ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein, wer in der Sitzung anwesend war, welche Gegenstände verhandelt, welche Beschlüsse gefasst und welche Wahlen vollzogen worden sind. Die Abstimmungs- und Wahlergebnisse sind festzuhalten.

Peter Thiel:

Die Straße nach Willershausen ist sehr schlecht. Warum wurde erst eine nicht oft genutzte Straße von Weipoltshausen nach Reimershausen saniert?

Antwort Bürgermeisterin:

Für die angesprochenen Straßen ist der Baulastträger HessenMobil zuständig. Dort werden regelmäßig Priorisierungen vorgenommen, welche Straßen einer Sanierung bedürfen. Welche Gründe im Einzelnen dazu geführt haben, dass die Straße zwischen Weipoltshausen und Reimershausen zuerst saniert wurde, kann ich nicht beantworten.

Jedoch war diese Straße ebenfalls in keinem guten Zustand. Die Straße von Lohra in Richtung Willershausen wurde von uns schon mehrfach an HessenMobil gemeldet. Ein konkreter Zeitraum, wann die Straße gemacht wird, ist mir nicht bekannt.

Hans-Wilhelm Kisch, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Petra Weber, Schriftführerin