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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 3/2023
Aktuelles
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Verpflichtender Umtausch alter Führerscheine 

Zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie, müssen in den nächsten Jahren alle Führerscheine die vor dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Wechsel wird in zwei Schritten, gestaffelt nach Geburtsjahren, sowie nach Ausstellungsjahr stattfinden.

Im ersten Schritt, werden die Führerscheine umgetauscht, die vor dem 31.12.1998 in Papierform (graue oder rosafarbene Dokumente) ausgestellt wurden. Hierbei ist das Geburtsjahr der Inhaber*innen für den Umtausch von Bedeutung und wird nach diesem wie folgt gestaffelt:

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen

Frist zum Umtausch

Vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Im zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht, welche ab 01.01.1999 ausgestellt wurden. Anders, als bei den Papierführerscheinen ist hier das Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins für das Umtauschdatum relevant. Folgende Staffelung ist hier zu beachten:

Ausstellungsjahr

Frist zum Umtausch

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: aktueller Führerschein sowie ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Passbild. Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,40 € inklusive Direktversand an die Wohnanschrift.

Der Umtausch des Führerscheins ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen individuellen Termin können Sie über das Terminportal https://termin.marburg-biedenkopf.de

vereinbaren. Bei Fragen oder für eine Terminvereinbarung ist die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter der Rufnummer 06421 405-1611 oder per E-Mail an fuehrerschein@marburg-biedenkopf.de zu erreichen.