1. Veröffentlichung der Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Verbandsversammlung am 18. Januar 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 484.510 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 135.875 € |
| mit einem Saldo von | 348.635 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Überschuss von | 348.635 €, |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 352.735 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 110.000 € |
| mit einem Saldo von | -110.000 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 242.735 € |
fest gesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Steuersätze werden nicht festgesetzt.
§ 6
Planstellen werden nicht festgesetzt
§ 7
Umlagen werden wir folgt festgesetzt:
Für Verwaltungs- und Betriebskosten gesamt — 40.175,00 €
davon der Stadt Gladenbach — 17.074,38 €
davon der Gemeinde Lohra — 17.074,38 €
davon der Gemeinde Bad Endbach — 6.026,24 €
Für Investitionskosten gesamt — 110.000,00 €
davon der Stadt Gladenbach — 46.750,00 €
davon der Gemeinde Lohra — 46.750,00 €
davon der Gemeinde Bad Endbach — 16.500,00 €
| Gladenbach, den 18.01.2022 | Der Verbandsvorstand | |
| gez. | ||
| Peter Kremer Verbandsvorsteher | ||
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, bedarf sie keiner Genehmigung durch die Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Auslegung des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 08.07.2022 bis 29.07.2022 (einschl.) in den Rathäusern der Gemeinde Lohra, der Gemeinde Bad Endbach und der Stadt Gladenbach jeweils im Vorzimmer des Bürgermeister während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gladenbach, 23.06.2022