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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 31/2024
Aktuelles
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Straßenreinigung, Heckenschnitt und freilaufende Hunde

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir müssen reden HANDELN!

In nahezu jeder Ortsbeiratssitzung und Bürgerversammlung in unserer Gemeinde behandeln wir die Themen „Straßenreinigung“, „Heckenrückschnitt“, „freilaufende Hunde“ und „Hundekot“.

Für die überwiegende Mehrheit der Grundstückseigentümer und -besitzer in unserer Gemeinde ist es selbstverständlich, regelmäßig die Straße zu kehren, für den Winterdienst zu sorgen und die Hecken zurückzuschneiden. Ebenso selbstverständlich ist es für einen Großteil der Hundehalter die Hinterlassenschaften des Familienmitglieds mit Fell ordnungsgemäß zu entsorgen und den Hund, insbesondere dann anzuleinen, wenn man in Feld, Wald und Wiesen auf andere Spaziergänger trifft oder während der Schonzeit von Wildtieren.

Doch bedauerlicherweise häufen sich die Beschwerden, dass sich nicht alle an die Regeln zum friedlichen Miteinander halten. Diese Beschwerden nehme ich zum Anlass auf die unterschiedlichen Regelungen hinzuweisen:

Straßenreinigung

In unserer Gemeinde gibt es eine Straßenreinigungspflicht, wonach jeder Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verpflichtet ist, regelmäßig die Reinigung des Gehweges inkl. der Straßenrinne vorzunehmen. Dies beinhaltet auch die mechanische Entfernung von Unkraut.

In der Diskussion um die Reinigung von Gehwegen wird auch gerne mit dem Finger auf die gemeindlichen Flächen gezeigt. Bei ca. 220 Straßen im gesamten Gemeindegebiet sind selbstverständlich überall Abschnitte der Gemeinde zuzuordnen. Der Verweis auf ungepflegte gemeindliche Flächen entbindet Sie als Grundstückseigentümer jedoch nicht von der eigenen Verpflichtung.

Zudem ist im Winter dafür zu sorgen, dass die Gehwege frei von Schnee und Eis sind. Darauf sollten Sie auch im eigenen Interesse achten, um mögliche Schadensersatzansprüche abzuwenden.

Auf der Homepage der Gemeinde Lohra finden Sie die entsprechende Satzung gern zum Nachlesen.

Heckenrückschnitt

Als Grundstücksbesitzer müssen Sie dafür sorgen, dass Hecken und Bäume nicht auf öffentliche Wege oder Straßen ragen und/oder zu einer Verkehrsbehinderung werden. Sie müssen Ihre Grünpflanzen in der Regel bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September können Büsche, Sträucher, Hecken und ähnliche Grünpflanzen aufgrund der Brut- und Setzzeit nur bedingt gestutzt werden. Ein starker Rückschnitt oder gar eine komplette Entfernung sind nicht erlaubt. So sollen Insekten und brütende Vögel geschützt werden.

Auch die Bäume in Ihrem Garten müssen Sie regelmäßig prüfen und gegebenenfalls zurückschneiden, damit sie nicht zur Gefahr für andere werden.

Anleinen von Hunden

In den letzten Monaten wurden mir mehrfach Situationen vorgetragen, dass Wanderer oder Spaziergänger in Feld, Wald und Wiesen unerwartet auf nicht angeleinte Hunde trafen und der jeweilige Halter außer Sicht war. Da nicht jeder Mensch auf Hunde gleichermaßen reagiert, wurden diese Situationen zum Teil als bedrohlich wahrgenommen und erzeugten Unsicherheit und Angst bei den Betroffenen.

Selbstverständlich kennen Hundehalter ihren Hund am besten und wissen, wie er in verschiedenen Situationen reagiert. Jedoch bitte ich um Rücksichtnahme und Verständnis, dass ein zufällig Vorbeikommender, den Hund möglicherweise nicht kennt und dementsprechend nicht weiß, wie dieser sich verhalten wird. Auch gutgemeinte Hinweise: „Der will doch nur spielen! Der tut nichts!“ ist für Menschen mit Angst vor Hunden nicht hilfreich, um situationsgerecht zu reagieren.

Ebenso erreichten mich mehrere Bilder von schwerverletzten und gerissenen Wildtieren, die nachweislich von freilaufenden Hunden gerissen oder gehetzt wurden.

Gerade im Feld und im Wald treffen sehr unterschiedliche Interessengruppen aufeinandertreffen, darunter Jäger, Forstarbeiter, Landwirte, Sportler, Naturliebhaber, Reiter und Hundehalter. Hier sind gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme wichtig.

Auch wenn in der Gemeinde Lohra nur eine grundsätzliche Anleinpflicht für gefährliche Hunde (i.S.d.G.) besteht, so lassen sich derart unschöne Szenen durch das Anleinen vermeiden.

Bitte beachten Sie die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO). Sie enthält in § 1 ein allgemeines Gebot der Rücksichtnahme.

„Hunde (auch ungefährliche) sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.“

Ebenso bitte ich Sie in ihrem eigenen Interesse zu beachten, dass es gemäß dem Hessischen Landesjagdgesetz verboten ist, Hunde in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Hundekot und Pferdeäpfel

Viele von Ihnen können sich bestimmt noch an die Diskussion der Gen-Datenbank gegen Hundekot, vor wenigen Jahren erinnern. Deutschlandweit machte unsere Gemeinde damit Schlagzeilen.

Interessanterweise sorgte alleine die öffentliche Auseinandersetzung bereits für mehr Disziplin unter den Hundehaltern und eine vermehrte Nutzung der öffentlichen Sammelbehälter, wie sogar die Frankfurter Rundschau feststellte.

Leider scheint die Diskussion nicht nachhaltig in Erinnerung geblieben zu sein, da von manchen die Hinterlassenschaften nicht eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Insbesondere an den üblichen „Gassiwegen“ stehen Müllsammler und Tüten zur Verfügung. Die Müllsammler werden regelmäßig durch Mitarbeiter des Betriebshofs geleert und die Tüten aufgefüllt. Bitte nutzen Sie diese.

Durch ein sorgloses den Hund mal schnell ins Feld machen lassen, wird Heu als Tierfutter und Getreide zur Herstellung UNSERER Lebensmittel völlig unbrauchbar.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung nicht erreicht ist, wenn man die gefüllte Mülltüte auf eine landwirtschaftliche Fläche wirft oder einfach am Weg liegen lässt. Auch ist mit der Zahlung der Hundesteuer nicht die Reinigung durch den Betriebshof inkludiert!

BITTE

  • Entsorgen Sie Hundekotbeutel nur im heimischen Restmüll oder in dafür vorgesehenen öffentlichen Mülleimern!
  • Lassen Sie Hunde nicht auf landwirtschaftliche Flächen koten!

Auch die Hinterlassenschaften von Pferden auf dem Radweg sind ein regelmäßiges Ärgernis für Radfahrer und Spaziergänger. Bitte entfernen Sie diese.

In unserer Gemeinde ist nicht immer alles perfekt und es gibt immer etwas über das man sich aufregen und ärgern kann, aber wir sind trotz allem eine lebens- und liebenswerte Gemeinde. Damit das so bleibt, müssen wir uns mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekt begegnen. Wir sind eine Gemeinschaft und Gemeinschaft funktioniert nur, wenn alle mithelfen.