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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verordnung

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lohra informiert hiermit, dass das Wasserschutzgebiet mit Verordnung des Regierungspräsidiums Gießen vom 04.07.2023 aufgehoben wurde, weil der Schutzzweck der Wasserschutzgebietsverordnung (Trinkwasserschutz) nicht mehr gegeben ist.

Der Brunnen Weipoltshausen wird nur noch zu öffentlichen Brauchwasserzwecken genutzt.

Lohra, den 10.08.2023

Karina Schlemper-Latzel
Bürgermeisterin

Verordnung

zur Aufhebung des Wasserschutzgebietes zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage Brunnen „Weipoltshausen“ der Gemeinde Lohra in der Gemarkung Weipoltshausen, Kreis Marburg-Biedenkopf

vom 04.07.2023

Auf Grund der §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 5), und der §§ 33 und 79 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2022 (GVBl. S. 764) wird Folgendes verordnet:

§ 1

Schutzgebietsaufhebung

Das mit Anordnung des Regierungspräsidenten in Kassel vom 21.12.1967 (StAnz. 5/1968 S. 162) festgesetzte Wasserschutzgebiet zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage Brunnen „Weipoltshausen“ der Gemeinde Lohra wird mit dieser Verordnung aufgehoben.

Der Brunnen wird nicht mehr für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

Regierungspräsidium Gießen

Gießen, den 04.07.2023

RPGI-41.1-79b0615/7-2022/1

gez.

Dr. Ullrich

Regierungspräsident