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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 32/2023
Aktuelles
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Stellenausschreibung

Gemeinde Lohra

im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Lohra besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eine/r/s

Mitarbeiter/in/s (m/w/d)

im Bauamt der Gemeinde Lohra

in Vollzeit (39 Std./Wo.).

Die Stelle ist unbefristet. Das Team im Bauamt besteht derzeit aus 4 Beschäftigten.

Sie übernehmen die folgenden Aufgabenbereiche:
  • Verwaltung der Gemeinschaftseinrichtungen und gemeindlichen Liegenschaften (Wartungsverträge, Führung der Liegenschaftsakten)

  • Bearbeitung von Änderungsmitteilungen zur gesplitteten Abwassergebühr

  • Koordinierung des Auftragswesens für den Service- und Betriebshof

  • Zuarbeit Fachbereichsleitung

  • Bearbeitung von Auftragsvergaben nach GemHVO, HVTG, HAD, UVgO usw.

  • Bearbeitung von Förderanträgen und Verwendungsnachweisen

  • Erstellung von Gremienvorlagen

Wir erwarten:
  • Selbstständiges Arbeiten und gutes Organisationsvermögen

  • Kollegiale Zusammenarbeit mit Mitarbeiter*innen und Vorgesetzten

  • engagierte Bewerber*innen mit abgeschlossener Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder einer vergleichbaren Qualifizierung, gerne mit technischen Kenntnissen oder Techniker mit vergleichbarer Qualifizierung

  • einschlägige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung ist wünschenswert

  • Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und hohe Sozialkompetenz

  • Dienstbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (Sitzungsdienst) gegen entsprechende Vergütung bzw. Stundenausgleich

  • Führerschein der Klasse B

  • Bereitschaft zur Fortbildung

  • Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Produkten sowie Kenntnisse der eingesetzten Softwareprogramme (z.B. Geoinformationssystem, HAD)

Wir bieten:
  • eine interessante, abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeit mit ständig wechselnden Anforderungen und einem hohen Maß an Eigenverantwortlichkeit

  • eine unbefristete Stelle mit Vollzeitbeschäftigung (derzeit 39 Wochenstunden) oder in Teilzeit im öffentlichen Dienst

  • Homeoffice nach Abstimmung und dienstlicher Möglichkeit

  • Bikeleasing bzw. Jobrad

  • ein engagiertes Team an qualifizierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern

  • Eine gut strukturierte Einarbeitung

  • Flexible Arbeitszeiten

  • Eine gute Verkehrsanbindung und ausreichend Parkmöglichkeiten

  • 30 Tage Urlaub pro Jahr, Betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen (VL)

  • Vergütung nach TVöD - VKA, je nach Qualifikation und Berufserfahrung bis EG 8

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Die Gemeinde Lohra fördert das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr. Eine Bereitschaft zum Eintritt in die Einsatzabteilung ist wünschenswert.

Interessenten richten bitte ihre ausführliche und aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 15.10.2023 an:

Gemeindevorstand der Gemeinde Lohra

Personalamt, z.Hd. Herrn Plitt

Heinrich-Naumann-Weg 2

35102 Lohra

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Haupt- und Personalamtes, Herrn Lars Plitt, Tel.: 06462/2007-13, Email: Lars.Plitt@Lohra.de oder das Personalamt, Frau Marion Schneider, Tel.: 06462/2007-14, Email: Marion.Schneider@Lohra.de.

Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur gegen einen ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:

Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).